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Vor Gericht: 1&1 legt Widerspruch gegen Werbeverbot der Telekom ein

Der Internet-Provider 1&1 möchte das durch die Telekom erreichte Werbeverbot nicht einfach akzeptieren. Gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts hat das Unternehmen jetzt Einspruch eingelegt. Der Beschluss gegen den Werbespot ist zudem noch nicht rechtskräftig.
28.09.2017  19:31 Uhr
In den vergangenen Wochen hat 1&1 bei vielen Nutzern für Aufsehen gesorgt, als eine Werbekampagne veröffentlicht wurde, in welcher der Provider das eigene Angebot als das "beste Netz" bezeichnet hat. In einem Werbevideo konnte man ein Werbeplakat der Deutschen Telekom erkennen, welches mit einem entsprechenden Banner von 1&1 überdeckt wurde. Obwohl sich das Unternehmen aus Montabaur hierbei auf ein Testurteil von "Connect" bezieht, greift das Netz von 1&1 allerdings in großen Teilen auf bestehende Infrastruktur der Deutschen Telekom zurück. Ähnliche Werbespots waren auch bei der Telekom zu sehen.


Einstweilige Verfügung gegen 1&1

Erst gestern wurde bekannt, dass die Deutsche Telekom wegen Irreführung und unerlaubter Nutzung der eigenen Erkennungszeichen gegen 1&1 vor Gericht gezogen ist. Das Oberlandesgericht Köln teilte die Meinung der Telekom, sodass es 1&1 über eine einstweilige Verfügung untersagt wurde, weiterhin mit dem Werbespot sowie der Aussage "Das beste Netz gibt's bei 1&1" zu werben. Zusätzlich wurde die Nutzung des Telekom-Logos in der Werbung als nicht zulässig befunden, da es sich um irreführende Werbung handelt.

Jetzt hat 1&1 Einspruch gegen die Verfügung des Oberlandesgerichts eingelegt. Das hat das Unternehmen heute bekanntgegeben. Eigenen Aussagen zufolge verwendet der Provider neben dem Netz der Deutschen Telekom auch das Glasfasernetz der Schwestergesellschaft 1&1 Versatel, welches für die Erbringung der versprochenen Leistungen eine große Rolle spielt. 1&1 betont, dass der Konzern den Wettbewerb auch zukünftig "nicht über Anwälte", sondern über Vergleiche der Netze austragen möchte.

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