Drogendelikt mit politischer Sprengkraft
Ein Drogendealer mit Email-Konten bei Microsoft sollte über einen bereits 2013 ausgestellten Vollstreckungsbefehl identifiziert werden. Das Unternehmen sollte demnach sowohl alle Emails des Dealers, als auch seine Identität bekannt geben. Die Identität des Mannes übermittelte Microsoft zwar, das Unternehmen weigerte sich aber, die Emails herauszugeben, weil diese in einem Rechenzentrum in Irland und damit nicht im Zuständigkeitsbereich der US-Behörden lägen. Gleichzeitig klagte Microsoft gegen den aus Sicht des Konzerns unrechtmäßigen Vollstreckungsbefehl.Ein New Yorker Berufungsgericht gab Microsoft in der Sache Recht und entschied, dass der solchen Vollstreckungsbefehlen zugrundeliegende Stored Communications Act von 1986 im Ausland keine Anwendung finden könne. Gegen diese Entscheidung geht die Trump-Regierung jetzt vor und will dazu ein höchstrichterliches Urteil vom Supreme Court herbeiführen, um die Rechtslage zu ändern.
Überfällige Gesetzesänderung
Die Angelegenheit über den Supreme Court klären lassen zu wollen, wird von verschiedenen hochrangigen US-Rechtsexperten deutlich kritisiert. Zwar seien die seit 1986 bestehenden Gesetze veraltet und nur schlecht auf die globale Internetwirtschaft anwendbar, doch verdiene das Thema eine grundlegende Rechtsreform, anstatt über einen Richterbeschluss die Auslegung in einem bestimmten Fall zu ändern.Dieser Meinung ist auch Microsoft und verlangt ebenfalls eine Gesetzesreform. Die Herausgabe der Emails im konkreten Fall über den Supreme Court zu erzwingen, könne, so Brad Smith, Präsident und Chief Legal Officer bei Microsoft, zu unerwünschten Nachteilen für US-Bürger im Ausland führen. Auch andere Regierungen, demokratische und nichtdemokratische, könnten Microsoft dann zur Herausgabe von privaten Daten zwingen. Die dadurch resultierende Rechtsunsicherheit bedeute ein Sicherheitsrisiko für alle US-Bürger und auch global agierende Unternehmen aus den USA.