Wie die GEMA auf ihrer Seite schreibt, bestätige das Urteil, "dass Sharehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der Musikpiraterie spielen", so GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller. Schon bisher seien Hoster wie Uploaded verpflichtet gewesen, "rechtsverletzende Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen", so die GEMA, nun sei Uploaded aber auch für "schadensersatzpflichtig" erklärt worden, was der Kläger auch als großen Sieg feiert.
"Gehilfe" der Piraterie
Laut Gericht bzw. der GEMA-Interpretation des Urteils seien Sharehoster wie Uploaded "als 'Gehilfe' der illegalen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in die Pflicht zu nehmen."Gegenüber TorrentFreak erläuterte der Anwalt Mirko Brüß, dass das Urteil nicht nur feststellt, dass ein Hoster wie Uploaded verpflichtet ist, Verstöße so schnell wie möglich zu entfernen, sondern auch Maßnahmen ergreifen muss, dass eine bestimmte Datei nicht erneut hochgeladen werden kann. Die Höhe des zu leistenden Schadenersatzes ist noch nicht bekannt, man kann außerdem davon ausgehen, dass Uploaded in Berufung gehen wird.