AGB so nicht in Ordnung
In der letzten Zeit hatte es erneut Negativschlagzeilen rund um das Thema Smart TV gegeben: Anlass war unter anderem die Meldung, dass Angreifer relativ leicht über die mit Internetanschluss und Webcam ausgestatteten Geräte einen direkten Blick in die Wohnzimmer der Opfer werfen können. Anfang letzten Jahres hatten wir unter der Überschrift "Viel Ärger um Smart TVs mit Lauschfunktion: Samsung beschwichtigt" darüber berichtet, dass Samsung wegen Formulierungen in seinen Datenschutz-Richtlinien bei Verbraucherschützern in der Kritik steht. Die Verbraucherzentrale NRW hatte den Konzern wegen seiner Datenschutzbestimmungen abgemahnt und verklagt und hat jetzt teilweise recht bekommen.Samsung muss bei AGB für Smart TVs nachbessern
Wie die Verbraucherzentrale in einer Presseerklärung mitteilt, hat das Landgericht Frankfurt geurteilt, dass die von Samsung im Zusammenhang mit Smart TVs genutzten AGB nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen: "Datenschutzbestimmungen, die auf 56 Bildschirmseiten eines Smart-TV im Fließtext ohne Verwendung von Abschnitten und Überschriften dargestellt werden, sind wegen ihrer Länge und Unübersichtlichkeit intransparent und keine geeignete Grundlage für eine Einwilligung in die Datenerhebung und -verwendung", fassen die Verbraucherschützer die Urteilsbegründung des Landgericht Frankfurt am Main zusammen (Az.: 2-03 O 364/15, nicht rechtskräftig).