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Kommentare zu:

Es reicht: Gericht verdonnert Facebook zu 100.000 Euro Bußgeld

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[o1] snaky2k8 am 29.02. 16:30
Bei der Strafe werden sie nun endlich einknicken.
[re:1] gettin am 29.02. 16:33
@snaky2k8: Eine Geldstrafe von der betroffenen Nutzerzahl abhänging zu machen, wäre sicherlich sinnvoller - auch wenns pro Nutzer nur wenige Euro Strafe wären.
Wenn ein Unternehmen Milliarden-Gewinne einfährt, müssen auch die Strafen in dieser Höhe sein - zumal es hierbei ja nicht um Kleinigkeiten geht!

Nutzerrechte von Privatpersonen sind leider nicht annähernd soviel wert wie Nutzerrechte von Copyrightinhabern. Sonst würde es bei Verstoß gegen richterliche Anordnungen eine Razzia geben, bei der Server und Speichermedien einkassiert und ausgewertet werden.
[re:1] Scaver am 29.02. 21:19
+ -1
@gettin: Nunja, die Strafe kann ja immer wieder verhängt werden und jedes mal bis zu 250.000 Euro. Das mag erst mal wenig erscheinen... nach 20x spürt am Ende das aber selbst ein Gigant wie Facebook.
[re:1] Roger_Tuff am 29.02. 22:15
+2 -
@Scaver: 20x250000=5Mio. Bei nem Mrd.-Konzern eher nen Taschengeld und wird zudem auch noch steuerlich abgesetzt.
[re:1] Kiebitz am 02.03. 16:28
+ -
@Roger_Tuff: Korrektur: Strafzahlungen sind nicht steuerlich absetzbar.
[re:2] baeri am 01.03. 08:15
+4 -
@gettin: stell mir das grade irgendwie bildlich vor wie jemand versucht die "Facebook Serverlandschaft" ins nächste Polizeipräsidium abzuholen :D :D
[o2] hjo am 29.02. 16:37
+7 -2
letztendlich gehts ums geld.. weil alle etwas von facebook haben möchten... deutschland kann den dienst sperren, facebook kann deutschland ausschließen... aber nein, lieber jahrelang prozessieren und geld kassieren... die AGB sind doch wohl den meisten egal... öffentliche einrichtungen nutzen den dienst seit jahren, obwohl die AGB sooooo schlecht ist...
[o3] Chris Sedlmair am 29.02. 17:07
Hunderttausend Euronen? Das wird unangenehm... womöglich gibt es in der Kantine dann 2 Erbsen weniger im Mittagessen pro Mitarbeiter. Droht ein Aufstand?
[re:1] moribund am 29.02. 19:04
+4 -
@Chris Sedlmair: Ja. Von dem Schock wird sich die Portokasse stundenlang nicht erholen. ^^
[re:1] hcs am 01.03. 15:45
+1 -
@moribund: aber nur wenn sie es überhaupt gemerkt hat. ;-)
[re:2] Scaver am 29.02. 21:22
+1 -
@Chris Sedlmair: Rein theoretisch kann das Gericht die Strafe unendlich oft wieder verhängen... meinst nach 20x, 50x, 100x jückt es immer noch nicht?

Selbst jetzt hat FB doch schon klein bei gegeben und wird zahlen. Damit ist die Sache aber nicht vom Tisch. Das Gericht setzt parallel ne Frist und verstreicht diese ungenutzt, gibts die Strafe gleich noch mal... bzw. dann sogar noch mehr. Irgendwann tut auch FB das ganze weh.
Zumal am Ende das Gericht am Ende sogar Sperren lassen kann, wenn sie dem Urteil nicht nach kommen.
[re:3] JoePhi am 01.03. 08:47
+1 -
@Chris Sedlmair: unangenehm ist hier nicht die Strafe an sich, sondern die Wirkung nach außen, dass hier eine Strafe verhängt wurde. Es ist nämlich der Beleg dafür, dass das Unternehmen nicht legal agiert. Vermutlich wird Facebook hier aber eine Risikoabschätzung vorgenommen haben ... und es ist ihnen einfach egal.
[o4] EinerVomPack am 29.02. 17:13
Die sollten die lieber mal wegen Zensur verklagen!
[re:1] Chiron84 am 29.02. 17:44
@EinerVomPack: Können Sie nicht. Denn du verwechselst da etwas: Wenn Facebook Beiträge sperrt die ihnen nicht passen, dann fällt das unter Hausrecht und Facebook hat dazu jedes Recht der Welt. Art. 5 Abs. 1 Satz 3 ("Eine Zensur findet nicht statt") betrifft NUR UND AUSSCHLIESSLICH den Staat, der nicht einfach so zensieren darf. Jeder andere darf in seinem Machtbereich anderen nach Lust und Laune den Mund verbieten.
[re:1] bLu3t0oth am 29.02. 18:48
+ -3
@Chiron84: Wenn der Staat ein Unternehmen anweist entsprechende Dinge zu zensieren, dann fällt das sehr wohl unter Zensur, denn es geht vom Staate aus und FB ist nur ausführendes Organ ergo Zensur.

€dit: übrigens "Zensur (lateinisch censura) ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren — in der Regel durch staatliche Stellen — sollen Massenmedien oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern.[1][2] Oftmals wenden totalitäre Staaten die Zensur verschärft an.[2]"
[re:1] Chiron84 am 29.02. 19:48
+4 -1
@bLu3t0oth: Das ist grundsätzlich natürlich Semantik... Fakt ist aber, dass es den Straftatbestand der "Zensur", den EinerVomPack hier einfordert, nicht gibt. Darauf wollte ich hinaus.
[re:1] bLu3t0oth am 29.02. 20:09
+ -4
@Chiron84: Es mag den Straftatbestand im Sinne der Gesetzgebung nicht geben, ja.
So, aber wenn du jetzt auch mal das Hirn anschmeißt, wirst du feststellen, dass es das auch nie gegeben hat und nie geben wird, denn wenn Zensur vom Staate ausgeht, dann wurde und wird das auch nie bestraft werden.

Man muss Zensur als das definieren was es ist und zwar eine Kontrolle und Manipulation des Informationsflusses zur direkten Meinungsbeeinflussung und genau dies findet hier statt, ergo Zensur.
[re:2] Chiron84 am 29.02. 21:12
+2 -
@bLu3t0oth: Das mag sein. Aber trotzdem darf Facebook das. Denn in seinem Machtbereich darf jeder machen was er will. Jede natürliche oder juristische Person, das schließt Zeitungen, Fernsehen und auch Facebook mit ein, hat das Recht so tendenziös zu sein wie sie's am liebsten haben, in den Grenzen der Rechte anderer Personen und geltender Gesetze. Denn ihnen das zu verbieten - DAS und nichts anderes wäre staatliche Zensur.
[re:3] bLu3t0oth am 29.02. 21:22
+ -4
@Chiron84: Aber nichts anderes wird doch gerade getan mit der eingesetzten Zensurpolizei... gedroht wurde vielleicht nicht offiziell, aber das muss man auch nicht immer direkt und öffentlich - denk mal drüber nach.

Man kann FB sicher nicht verklagen, soweit hat EINER natürlich Unrecht, worauf er anspielt ist aber nicht ohne Substanz.
[re:2] DON666 am 01.03. 08:51
+1 -
@EinerVomPack: Du willst doch sicher auch nicht diese Massen an unsäglichen Kommentaren dort haben, in denen der Tod für Flüchtlinge gefordert wird, oder?

Da kann man doch froh sein, dass diesem Treiben mal versucht wird, Einhalt zu gebieten.

Ist aber in dieser News an sich auch gar nicht das Thema.
[re:1] EinerVomPack am 02.03. 12:34
+ -
@DON666: Das nicht, aber genausowenig will ich die haben, die den Tod von Deutschen und "Ungläubigen" fordern ... Diese bleiben aber eben drun.
[o5] kkp2321 am 29.02. 17:20
Was Gerichtsurteile gegen Unternehmen angeht, muss Deutschland noch viel lernen. Da fehlen mindestens 3 weitere nullen.
[re:1] Trashy am 29.02. 17:29
@kkp2321: Und wenn TTIP erst mal durch ist, holt sich Facebook die 100.000 und noch ein paar Extramillionen über ihre US-Schiedsgerichte sicherlich zurück. ^^
[re:1] eragon1992 am 29.02. 17:56
@Trashy: Hätte nichts dagegen. Dann bekäme die EU(- Länder) auch mal deftige Strafen. Wenn sie ständig Richtung US-Firmen austeilen, sollten sie auch mal selbst "Strafen" in Millionen-/ Milliardenhöhe einstecken müssen.
[re:1] moribund am 29.02. 19:06
+9 -2
@eragon1992: *facepalm* Offensichtlich hast du keine Ahnung was für einen Blödsinn du gerade von dir gibst. Und ich kanns nicht fassen dass du dafür auch noch 2 (+) bekommst.
[re:2] topsi.kret am 29.02. 18:22
+2 -3
@Trashy: Warum sollte FB das können, wenn das entsprechende Gesetz VORHER schon bestand? Immer diese Horrormärchen, wenn es um TTIP geht.
[re:1] Kiebitz am 02.03. 16:35
+ -
@topsi.kret: Vielleicht meint er nicht diese konkrete Strafe. Sondern dass mit TTIP zukünftig soetwas leichter abzuwehren ist und so (indirekt) auch dieses Geld wieder ´reinkommt.

UND gegen TTIP gibt es genug "Horrormärchen", die leider keine "Märchen" sondern vorhersehbare Probleme sind / werden!
[re:2] topsi.kret am 29.02. 18:25
+1 -2
@kkp2321: Das wäre dann aber Rechtsbeugung, wenn maximal nur 250.000 Euro möglich wären. Und somit würde das Urteil nichtig, und der Staat bekommt gar nichts. Irgendwie nicht durchdacht, was Du da verlangst.
[re:1] TomW am 29.02. 19:04
+3 -1
@topsi.kret: Derartige Strafzahlungsmethoden sind sinnlos, Unternehmen wie Facebook legen lachend noch ein paar Tausender als Trinkgeld drauf, fürs gemeine Fußvolk dagegen ist das restliche Leben so gut wie gelaufen.

Strafzahlung nach Umsatz/Verdienst, dann ist das ganz einfach.
[re:1] topsi.kret am 29.02. 19:07
+1 -1
@TomW: Du weißt aber schon, dass Strafzahlungen des "gemeinen Fußvolkes" nach dem Einkommen bemessen werden? Wie kann da "restliche Leben so gut wie gelaufen." sein?
[re:1] kkp2321 am 29.02. 19:44
+3 -
@topsi.kret: Das ist der Punkt, nach Einkommen bemessen, sind 100.000 für Facebook keine Strafe.
[re:2] topsi.kret am 29.02. 19:50
+ -3
@kkp2321: Es ging um "ürs gemeine Fußvolk dagegen ist das restliche Leben so gut wie gelaufen.", nicht darum, dass Dir die 100.000 nicht schmecken, weil Du große Firmen gerne bluten siehst, warum auch immer.
[re:3] kkp2321 am 29.02. 19:50
+2 -
@topsi.kret: Das Urteil gilt nicht dem Fußvolk sondern einem Milliarden schweren Unternehmen.
[re:4] topsi.kret am 29.02. 19:55
+ -2
@kkp2321: Und? Hab ich was anderes behauptet?
[re:5] kkp2321 am 29.02. 19:59
+2 -
@topsi.kret: ich möchte gerne wissen auf was du hinaus willst.
[re:6] topsi.kret am 29.02. 20:01
+ -3
@kkp2321: Ich bin ja grundsätzlich dafür, dass sich jemand in eine Diskussion mit einbringt, nur sollte derjenige (in diesem Fall Du) dieser auch folgen können und wissen, worum es ging. Am Besten, Du fängst nochmal bei dem Beitrag von TomW an und versuchst den Kontext zu verstehen.
[re:7] kkp2321 am 29.02. 20:02
+2 -1
@topsi.kret: Versuch doch mal einen klaren Standpunkt zu vertreten, das tust du nämlich nicht.
[re:8] topsi.kret am 29.02. 20:04
+ -3
@kkp2321: Ich habe es auch nicht versucht, sondern wollte lediglich den Blödsinn mit "Unternehmen wie Facebook legen lachend noch ein paar Tausender als Trinkgeld drauf, fürs gemeine Fußvolk dagegen ist das restliche Leben so gut wie gelaufen." relativieren.
[re:9] kkp2321 am 29.02. 20:05
+2 -
@topsi.kret: Das habe ich nicht behauptet, bitte achte besser darauf wem du antwortest.
[re:10] topsi.kret am 29.02. 20:08
+ -4
@kkp2321: Ich habe auch nicht Dir, sondern TomW geantwortet, wie man am Threadverlauf sehen kann. Bei Fielmann soll es gute und preiswerte Sehkorrekturhilfen geben.

An Dich war der andere gerichtet, der sich damit beschäftigt, dass 3 Nullen mehr eine Rechtsbeugung darstellen würde, da die Höchststrafe bei 250.000 liegt.
[re:11] OPKosh am 29.02. 20:25
+3 -
@topsi.kret:
"Du weißt aber schon, dass Strafzahlungen des "gemeinen Fußvolkes" nach dem Einkommen bemessen werden? Wie kann da "restliche Leben so gut wie gelaufen." sein?
...
Es ging ... nicht darum, dass Dir die 100.000 nicht schmecken, weil Du große Firmen gerne bluten siehst, warum auch immer."

Es geht darum, das Strafen (finaziell) "weh tuen müssen"!
Denn sie sollen nicht nur bestrafen sondern auch ein Anreitz sein, sein Verhalten zu ändern!
Wenn eine solche finanzielle Strafe wie hier kleiner ist als der Gewinn den das Untenehmen mit seinem Fehlverhalten (oder gar einer Straftat) macht, warum sollte es dieses Verhalten dann ändern?!

Und von "gern bluten sehen" kann hier ja eben nun wirklich nicht die Rede sein!
Der Punkt ist, das die Strafe hier eben NICHT in Relation zum Einkommen des Unternehmen steht, wärend eine Strafe beim "gemeinen Fußvolk" dies komischer Weise immer tut.
[re:12] OPKosh am 29.02. 20:33
+4 -
@topsi.kret:
"An Dich war der andere gerichtet, der sich damit beschäftigt, dass 3 Nullen mehr eine Rechtsbeugung darstellen würde, da die Höchststrafe bei 250.000 liegt."

Dann gehört schlicht das Gesetz geändert!?
Und zwar dringend!

Du hast Recht, dass eine höhere Strafe, unter der gegebenen Gesetzeslage, nicht möglich ist.
Ihm ging es aber darum, dass es aus einer Frage der Gerechtigkeit(!), möglich sein SOLLTE!
[re:2] Kiebitz am 02.03. 16:51
+ -
@topsi.kret: Es geht hier um BUßGELD! Und Bußgelder können auch bei dem gleichen Tatbestand wiederholt verhängt werden. Sie können dann auch gesteigert werden bis zur richtiggestellten Handlung. Es gibt dementsprechende Bußgelder von zig-Millionen!
[o6] Robert175 am 29.02. 17:55
+6 -3
Der Betrag ist ein Witz, bei den Milliardeneinnahmen, es hätten ein paar Nullen mehr sein müssen.
[o7] Muhviehstarx3 am 29.02. 19:38
+2 -
Ohje 100.000€ Geldstrafe?
Facebook muss nun sicherlich Insolvenz anmelden.
Diese viel zu hohen Geldstrafen sind echt eine Frechheit!
[o8] docter_d am 29.02. 21:25
+2 -
Ich verstehe die Aufregung nicht: fb redet sich sonst immer raus, dass sie nur die Plattform sind und nicht die Verantwortung für die Inhalte tragen. Hier sollte man den Bullen bei den Hörnern packen: Wenn sie sich die Rechte an den Inhalten sichern, dann sollte man ihnen auch die Pflichten übertragen. Das wird fb in windeseile zum Umdenken bewegen. ;)
[o9] Lastwebpage am 29.02. 21:59
+1 -
Ich verstehe das Anliegen der VBZ nicht so ganz... Für diese Übertragung der Eigentumsrechte fallen mir durch aus plausible Gründe ein. Die VBZ kritisiert, dass dies Gründe den Nutzern nicht eindeutig dargestellt wird und das für die Darstellung dieser Gründe auch nicht die Änderung einzelner Sätze ausreichen. Nur die AGBs von FBs, die im übrigen ja sowieso kaum einer liest, haben jetzt schon 20 Seiten Umfang, wenn man alles zusammen nimmt was unter "Facebook-Nutzungsbedingungen und Richtlinien" steht. Noch mehr? Das kann ja wohl auch nicht Sinn der Sache sein.
[re:1] FenFire am 01.03. 09:00
+ -
@Lastwebpage: Vermutlich tatsächlich noch mehr. Vielleicht ginge das als gewaltiges erläuterndes Zusatzdokument (das dann zwar erst recht niemand liest, jedoch den Anforderungen an "es steht da" genügt)?

Wenn sie, um - nur mal fiktiv - Inhalte beispielsweise auf von externen Dienstleistern betriebenen Serverfarmen vorhalten zu dürfen, das Recht benötigen, einen vom Anwender eingestellten Inhalt an Drittunternehmen weiterzugeben (konkret: auf den vom Content Delivery Network Dienstleister betriebenen Servern), und daher in ihre AGB "Wir haben das Recht, Inhalte der Anwender an Dritte weiterzugeben" schreiben, könnte es ein paar Seiten Erläuterung geben, weshalb/zu welchem Zwecke solche Weitergaben stattfinden ("wir betreiben nicht alle Server selbst, sondern mieten Speicherplatz bei einem Content Delivery Netzwerk-Dienstleister. Um die Daten nun auf den dessen Servern speichern zu können, müssen wir die Erlaubnis haben, die Daten an jenen weiterzugeben.").

Die Pflege diese Dokumentes wäre aber wohl ausufernd aufwändig (da müsste ja ständig daran nacheditiert werden, wenn sich irgendetwas ändert, hier müsste dann auch abteilungsübergreifend allerlei kommuniziert werden, mal fiktiv "wir haben jetzt für Neuseeland Verträge mit einen neuen Cloud Computing Anbieter, in Frankreich haben wir nun ein eigenes Rechenzentrum und hosten nicht mehr bei Amazon, ..." - dass ein derart großes Unternehmen das scheut erscheint mir nachvollziehbar (v.a. wird bei dem Umfang fast immer irgendwo etwas veraltet/falsch/unvollständig/... sein, wer Kritikpunkte sucht würde bei hinreichender Akribie fast garantiert fündig). Da muss noch nicht mal böser Wille dahinter stecken, irgendetwas zu verbergen.
[10] AndyM1 am 01.03. 07:10
+ -
das bezahlen die doch aus der portokasse
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