Und die Richter in Potsdam bestätigten ihre Rechtsauffassung. Die Kunden würden durch eine solche Leistungseinschränkung unangemessen benachteiligt und die entsprechende Klausel sei unwirksam, heißt es laut dem VZBV im Urteil. Die Formulierung "Datenvolumen unbegrenzt" erwecke immerhin den Eindruck, dass es keine Beschränkung der Internetnutzung gebe - durch die massive Drosselung ist aber das Gegenteil der Fall.
Massive Drosselung ist wie Abschaltung
Die extreme Absenkung der Bandbreite kommt also auch nach der Einschätzung des Gerichtes einer "Reduzierung der Leistung auf null gleich". Das dürfte auch der praktischen Erfahrung der Nutzer entsprechen, da sich nach dem Greifen der Drosselung quasi kein moderner Dienst im Netz noch halbwegs vernünftig verwenden lässt. Es sei heute selbstverständlich, auch über mobile Internetzugänge große Datenmengen wie Videos, Fotos und Musikdateien zu übertragen. Bei reduzierter Bandbreite ist aber selbst das Abrufen einer Webseite quasi ein intensives Geduldsspiel.Das Urteil des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig und man kann im Grunde davon ausgehen, dass es in die nächste Instanz gehen wird. Bleibt es bei der Rechtsauffassung der Potsdamer Richter, wird es aber wohl kaum komplett ungedrosselte Angebote im Mobilfunk geben. Wahrscheinlicher ist es, dass die Netzbetreiber auf die Vermarktung angeblicher Flatrates verzichten und zukünftig nur noch Datenkontingente verkaufen.