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Gericht verbietet Mobilfunkern die Drosselung von Daten-Flatrates

Wenn ein Provider Kunden mit dem Versprechen einer unbegrenzten Internet-Flatrate anlockt, darf er die Bandbreite nach dem Überschreiten eines bestimmten Volumens nicht maßlos drosseln. Das gelte auch für Mobilfunk-Betreiber, hat das Landgericht Potsdam entschieden.
05.02.2016  12:08 Uhr
Das Urteil erging aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV) gegen den Netzbetreiber E-Plus, der inzwischen von der Telefonica übernommen wurde. Im Konkreten ging es dabei um den Tarif "Allnet Flat Base all-in", bei dem den Kunden eine Internetnutzung mit unbegrenztem Datenvolumen versprochen wurde. In den Nutzungsbedingungen ist dann aber die Drosselung festgeschrieben: Lediglich bis zu einer Grenze von 500 Megabyte wurde hier die volle Bandbreite von 21,6 Megabit pro Sekunde zur Verfügung gestellt. Anschließend erfolgte eine Drosselung auf 56 Kilobit pro Sekunde, womit die Anbindung rund 500 Mal langsamer war als zuvor. "Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden", bemängelte VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel. Die Verbraucherschützer gingen daher vor Gericht.

Und die Richter in Potsdam bestätigten ihre Rechtsauffassung. Die Kunden würden durch eine solche Leistungseinschränkung unangemessen benachteiligt und die entsprechende Klausel sei unwirksam, heißt es laut dem VZBV im Urteil. Die Formulierung "Datenvolumen unbegrenzt" erwecke immerhin den Eindruck, dass es keine Beschränkung der Internetnutzung gebe - durch die massive Drosselung ist aber das Gegenteil der Fall.

Massive Drosselung ist wie Abschaltung

Die extreme Absenkung der Bandbreite kommt also auch nach der Einschätzung des Gerichtes einer "Reduzierung der Leistung auf null gleich". Das dürfte auch der praktischen Erfahrung der Nutzer entsprechen, da sich nach dem Greifen der Drosselung quasi kein moderner Dienst im Netz noch halbwegs vernünftig verwenden lässt. Es sei heute selbstverständlich, auch über mobile Internetzugänge große Datenmengen wie Videos, Fotos und Musikdateien zu übertragen. Bei reduzierter Bandbreite ist aber selbst das Abrufen einer Webseite quasi ein intensives Geduldsspiel.

Das Urteil des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig und man kann im Grunde davon ausgehen, dass es in die nächste Instanz gehen wird. Bleibt es bei der Rechtsauffassung der Potsdamer Richter, wird es aber wohl kaum komplett ungedrosselte Angebote im Mobilfunk geben. Wahrscheinlicher ist es, dass die Netzbetreiber auf die Vermarktung angeblicher Flatrates verzichten und zukünftig nur noch Datenkontingente verkaufen.

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