Wer ist verantwortlich?
Die GEMA hingegen vertritt den Standpunkt, dass YouTube als Musikportal zu sehen sei und Inhalte auch dauerhaft zur Verfügung stellt. Man sprach davon, dass "das dauerhafte Bereithalten eine entscheidende Tathandlung" sei. Kurzum: Nicht der Nutzer bzw. Uploader ist für das hochgeladene Material verantwortlich, sondern die Plattform. Der Streitwert des Verfahrens beträgt 1,6 Millionen Euro.Das OLG München hat sich aber nicht der Argumentation der GEMA angeschlossen, sondern YouTube rechtgegeben. Die Sache ist aber damit nicht zu Ende, die GEMA wird den Fall aller Wahrscheinlichkeit nach vor den Bundesgerichtshof bringen, selbst eine Verfassungsbeschwerde ist ein mögliches Szenario. Die beiden Parteien streiten sich schon seit 2009, damals scheiterten die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien zur Art und Höhe der Abgaben.
Siehe auch: GEMA scheitert mit Klage gegen YouTube in Bezug auf Nutzer-Videos