eZellerons Kraftwerk
"Das Landgericht hat entschieden, dass Geräte, die Strom beispielsweise aus Gas, Wasser, Wind oder Kohle erzeugen, auch weiterhin Kraftwerk genannt werden dürfen", teilte Sascha Kühn, Geschäftsführer von eZelleron, mit. Der Antrag des Band-Gründers Ralf Hütter auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei abgewiesen worden.
Hütter hatte dabei auf recht eigentümliche Weise eine Markenrechtsverletzung konstruiert. Der Name seiner Band ist für den Musikbereich durchaus geschützt. Eine Verwechslungsgefahr sah er dadurch gegeben, dass mit der Brennstoffzelle unter anderem Geräte mit Strom versorgt werden sollen, die auch dafür vorgesehen sind, Musik abzuspielen.
Bei eZelleron zeigte man sich erleichtert, dass die Sache zumindest hierzulande relativ schnell geklärt werden konnte. "Uns liegt nichts an einem weltweit ausgetragenen Rechtsstreit und wir hoffen, dass Herr Hütter nach dem Gerichtsentscheid auch seine Klage in den USA zurückzieht", so Kühn. Auch dort ist eine Klage anhängig und aktuell steht noch nicht fest, wann sich das Gericht mit dieser beschäftigen wird.
Die Auseinandersetzung dürfte nicht unwesentlich dazu beigetragen haben, dass eZelleron mit seinem Projekt bekannt wurde und in der Kickstarter-Kampagne ordentlich Anschubfinanzierung einsacken konnte. 1,5 Millionen Dollar kamen hier für den Beginn der Serienproduktion zusammen. Außerdem verzeichnete man inzwischen rund 10.000 Vorbestellungen aus 92 Ländern.