Begründet wurde das wie folgt:
"Die Kommission stellte fest, dass es zur Kombination der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da der gemeinsame Marktanteil von Apple und Beats Electronics sehr gering ist. Darüber hinaus sind Apple und Beats Electronics keine direkten Konkurrenten, da die Kopfhörer, die sie verkaufen, sich deutlich in der Funktionalität und Design unterscheiden. Apple bietet einen Musik-Download-Dienst über iTunes, und Beats bietet einen Musik-Streaming-Dienst, obwohl er zur Zeit nicht im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) verfügbar ist. Die Kommission stellte fest, dass Apple mehrere Konkurrenten im EWR wie Spotify und Deezer hat, es ist aber nicht plausibel, dass der Erwerb eines kleineren Streaming-Dienstes, der nicht im EWR tätig ist, zu wettbewerbswidrigen Auswirkungen führen könnte."Die EU-Kommission hatte die Untersuchung nach der Bekanntgabe der Übernahme durch Apple eingeleitet. In einem solchen Prozess gibt es die Möglichkeit, dass sich Konkurrenz-Unternehmen zu Wort melden, wenn sie sich durch einen Zusammenschluss gefährdet sehen oder eine unausgewogene Machtverschiebung erkennen. Beides war im Falle von Beats Electronics und Apple im Europäischen Wirtschaftsraum nicht gegeben.