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Bundeskartellamt bringt Adidas zu Verzicht auf Amazon-Boykott

Der Sportartikel-Hersteller Adidas erlaubt nun auch den Vertrieb seiner Produkte über die großen Online-Marktplätze. Dafür hat eine Intervention des Bundeskartellamtes gesorgt, das die bisherige Vertriebspraxis des Unternehmens als sehr problematisch ansah.
Zac Allan (CC BY 2.0)
02.07.2014  13:56 Uhr
Adidas arbeitet grundsätzlich mit einem sehr selektiven Vertriebssystem. Die Produkte des Unternehmens dürfen ausschließlich von autorisierten Einzelhändlern an den Verbraucher verkauft werden. Dies ist wettbewerbsrechtlich auch unproblematisch, wenn damit beispielsweise sichergestellt werden soll, dass die Kunden einen bestimmten Grad an Qualität und Beratung erhalten. Die im Jahr 2012 eingeführten E-Commerce-Richtlinien des Herstellers untersagten es den Vertragshändlern allerdings auch, Verkäufe über die großen Online-Marktplätze eBay und Amazon Marketplace abzuwickeln.Aber auch kleinere Plattformen wie Rakuten.de, Yatego.de, Hitmeister.de und MeinPaket.de standen auf der schwarzen Liste. Das Bundeskartellamt hatte nach Eingang einer ganzen Reihe an Beschwerden von Sportfachhändlern ein Verfahren eingeleitet.

Beispielgebende Pilotverfahren

"Selbstverständlich dürfen Hersteller bei der Auswahl ihrer Händler bestimmte Qualitätsanforderungen stellen. Nach europäischem wie deutschem Kartellrecht ist es aber nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Online-Handel weitgehend auszuschalten", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Unser Verfahren gegen Adidas sowie auch das noch nicht abgeschlossene Verfahren gegen ASICS sind Pilotverfahren, da derzeit viele Markenhersteller vergleichbare Maßnahmen erwägen."

Nach Ermittlungen der Behörde wurde Adidas im Laufe des Verfahrens informell mitgeteilt, dass schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze und Beschränkungen der Suchmaschinenwerbung für autorisierte Händler bestünden. Nun hat der Hersteller neue Richtlinien vorgelegt, in der das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze komplett entfallen ist. Es wurde außerdem klargestellt, dass es allen autorisierten Händlern freisteht, Adidas-Markenbegriffe als Suchwort bei der Suchmaschinenwerbung zu verwenden.

"Wir begrüßen, dass Adidas seinen autorisierten Einzelhändlern jetzt ermöglicht, nicht nur einen eigenen Online-Shop, sondern auch Shops auf Online-Marktplätzen zu betreiben. Dies ist gerade für kleine und mittlere Sportfachhändler auch in Anbetracht rückläufiger Kundenfrequenzen eine wichtige Möglichkeit, ihren Kundenkreis zu erweitern. Auch die Verbraucher profitieren hiervon ganz unmittelbar", so Mundt. Mit ASICS laufen derzeit noch Gespräche.
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