Denny Chin, Richter am US-Berufungsgericht, wies den Vorwurf des Autorenverbandes Authors Guild zurück, der Suchmaschinenkonzern würde mit seinem Angebot das Copyright verletzen. Dieses sei in der Sache zwar berührt, allerdings handle Google im Rahmen des Fair Use-Prinzips, dass die eingeschränkte Verwendung von Werken auch ohne Zustimmung des Autors in bestimmten Fällen ermöglicht.
Laut Chin gehe der Suchmaschinenkonzern durchaus respektvoll mit den Rechten der Autoren und anderer Beteiligter um, während Google Books auf der anderen Seite große Möglichkeiten für die Kunst und die Wissenschaft erschließe. Immerhin werden hier tausende Werke, die meist nur auf Papier gedruckt in Bibliotheken zugänglich sind, im Volltext durchsuchbar und in Auszügen auch lesbar.
Google hatte sein Projekt im Jahr 2004 gestartet. Wenig später zogen die Authors Guild und andere Verbände vor Gericht und versuchten, die Digitalisierung von Büchern zu stoppen. Nach der achtjährigen Auseinandersetzung, bei der Versuche einer außergerichtlichen Einigung bereits mehrfach scheiterten, zeigte man sich bei Google entsprechend froh über die Entscheidung.
Allerdings ist der Streit damit noch nicht gänzlich ausgestanden. Denn der Richter zeigte erst einmal nur auf, in welche Richtung seine Entscheidung grundsätzlich geht. Bis zu einem abschließenden Urteil sind noch zahlreiche Details zu klären: Angefangen davon, wie weit sich die Fair Use-Prinzipien in dem Fall genau erstrecken, bis hin zur Aufteilung der Verfahrenskosten. Außerdem deutete die Authors Guild bereits an, die Entscheidung wohl noch einmal anfechten zu wollen.