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Kommentare zu:

Kim Dotcoms neuer Musikdienst wird Baboom heißen

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[o1] Jolka am 09.09. 18:29
+3 -2
Jabba strikes again
[o2] DNFrozen am 09.09. 18:39
+2 -2
der sollte besser sein 1. projekt vernünftig künmmern statt immer wieder neue anzufangen..naja er wird schon irgendwelche gründe haben
[re:1] -adrian- am 09.09. 18:46
+2 -2
@DNFrozen: der sollte sich um eins kuemmern.. und das ist seine abschiebung
[re:1] Surtalnar am 09.09. 22:53
+ -
@-adrian-: Dazu brauch er aber Moneten.
[re:2] otzepo am 10.09. 02:13
+4 -1
@-adrian-: wie würde es dir gefallen in die USA abgeschoben zu werden, nur weil sich dieses Regime über einen deiner Posts ärgert? Kim hat nichts gemacht weshalb er nach Amerika abgeschoben werden könnte, es sind alles Anschuldigungen wegen denen auch in Neuseeland oder Deutschland verhandelt werden kann - aber nur Neuseeland würde Sinn ergeben, da er zur fraglichen Zeit von dort aus agiert hat - sollte es zu einer Haftstrafe kommen kann er gerne nach Deutschland abgeschoben werden, niemals aber nach Amerika. Und jetzt stell dich in die Ecke und warte auf die Herren in den schwarzen Anzügen.
[re:1] TurboV6 am 10.09. 09:25
+ -
@otzepo: das Problem in diesem Fall ist aber seine Staatsangehörigkeit. Wäre er Neuseeländer, dann darf er nicht abgeschoben werden. Ansonsten gibt es zwischen diesen beiden Staaten Justizhilfe, weshalb eine Abschiebung bei einer konkreten Anklage legal wäre. Nicht anders wäre es in Deutschland: ein Deutscher würde niemals ausgeliefert werden, genauso wenig politische Verfolgte. Würde aber eine Person X aus dem Land Y ein Straftat im Land Y begehen, dann darf / kann (leichte bis mittlere Straftaten) bzw. muss (muss schweren Straftaten) Deutschland Person X nach Land Y ausliefern.
[re:1] otzepo am 10.09. 13:21
+ -
@TurboV6: was passiert wohl wenn ein Deutscher mit Aufenthaltsgenehmigung in Neuseeland einen US-Amerikaner erschießt, wo wird das Verfahren stattfinden? In Neuseeland. Wo wird die Haftstrafe abgesessen? Entweder in Neuseeland oder, wenn Neuseeland die Kosten nicht tragen möchte, in Deutschland. Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Abschiebung, es gibt ja nicht mal belastende Beweise die legal beschafft wurden und somit vor Gericht berücksichtigt werden können.
[re:2] -adrian- am 10.09. 13:31
+ -
@TurboV6: Wenn ihm nicht die Todesstrafe droht. Ich warte halt jetzt mal auf die Maenner in den Schwarzen Anzuegen weil die ja nachdem sie Bei Kim Dotcom schon daheim waren sicherlich auch hier vorbei kommen
[re:3] -adrian- am 10.09. 13:32
+ -
@otzepo: Darauf gilt es sich ja vorzubereiten. Uebrigens hat die USA Verfugnis sich genehmigt weil Server in den Staaten betrieben wurden falls dir das nicht bewusst ist
[re:4] otzepo am 10.09. 13:37
+ -
@-adrian-: die Server in den Staaten liefen über einen Drittanbieter, waren also keine eigenen Server. Der Beginn des Streites war eine Liste mit Urheberrechtsverletzungen die von Megaupload nicht nicht entfernt wurden, da behauptet wurde die Daten vorzubehalten, damit die Ermittlungsbehörden noch den Uploader identifizieren können. Wenn man jetzt die Anschuldigungen an Hoster genau betrachtet müsste der Drittanbieter-Hoster auch für die Verstöße haftbar sein - komplizierte Geschichte und im Prinzip alles bei der Beweisaufnahme falsch gelaufen, da die entsprechenden Server ja alle von amerikanischen Ermittlungsbehörden vernichtet wurden.
[re:5] -adrian- am 10.09. 13:39
+ -
@otzepo: Also der Hoster der Daten ist jetzt schuld? Ich waere mir da nicht so sicher wie sowas vertraglich geregelt wird. Oder war der Hoster von Kino.to schuld an dem ganzen Spass? :)
[re:6] otzepo am 10.09. 13:42
+ -
@-adrian-: megaupload ist ja auch nur ein hoster, die uploader sind schuld ABER wenn man dem oneclickhoster die schuld in die schuhe schiebt ist der betreiber der serverfarm genau so schuldig - rein logisch gesehen, da beide ja nur festplattenkapazität zur verfügung stellen. also bei der heutigen deutung der rechtslage könnte und müsste die kino.to frage wohl mit JA beantwortet werden - das es schwachsinnig ist steht ausser frage :D
[re:7] TurboV6 am 10.09. 14:55
+ -
@otzepo: hast Du meinen Beitrag nicht verstanden....? Les Dir mal das Auslieferungsrecht von Deutschland durch (das nicht zwingend für andere Länder gelten muss). Wenn ein Deutscher in Frankreich jemanden ermordert wird er bei einer Festnahme in D mit hoher Wahrscheinlichkeit an F ausgeliefert. Wird der Mord des Deutschen in China begangen, dann wird er unter Garantie nicht ausgeliefert. Wenn jemand in einem entsprechenden Land die Tat begeht hat dieses die Justizpflicht; nicht die Heimat (Gesetz der internationalen Rechtshilfe, kur IRG). Wenn in Deinem Beispiel das Tatland die USA wäre, dann würde die Verhandlung wohl in Neuseeland gehalten werden, außer die US-Staatsanwaltschaft schließt die Todesstrafe aus.
[re:8] otzepo am 10.09. 15:12
+ -
@TurboV6: die straftat, sollte es eine sein, wurde aber nicht in den usa begangen, nur die geschädigten sind us-amerikaner und die wollen ein exempel statuieren. außerdem wird normalerweise auch nicht ausgeliefert, wenn in dem land in dem man sich aufhält die tat nicht strafrechtlich verfolgt wird. die us-behörden waren bislang nicht bereit verwertbare beweise vorzulegen die von gerichten genutzt werden könnten (legal beschafft). hier soll einem deutschen staatsbürger ohne rechtsstaatliche mittel ein prozess gemacht werden, da das nicht möglich ist in einem zivilisierten land soll es in den usa stattfinden.
[o3] RobCole am 09.09. 19:06
Mehr Konkurrenz belebt das Geschäft. Wenn er wirklich gute Ansätze haben sollte mit seinem Dienst, dann können nur die Konsumenten profitieren. Wüsste also nicht warum man sich vorher schon negativ darüber auslässt.
[re:1] PfirsichDruide am 10.09. 08:05
+ -1
@RobCole: einer der wenigen der ein Hirn hat. DANKE für dieses Kommentar!
[re:2] Bruba am 10.09. 12:04
+ -
@RobCole: Wird doch eh wieder nur ein Wolkenschloß!
[re:3] Trashy am 10.09. 13:12
+ -
@RobCole: Das was Dotcom da vorhat, spricht aber höchstens Independent-Künstler an. Bekannte Künstler sind an ihre bisherigen Knebelverträge gekettet und können ihre Songs gar nicht von sich aus bei seinem Dienst anbieten, weil sie gar keine Rechte dafür haben - die liegen beim Label. Die Labels widerum werden den Dienst obendrein noch boykottieren, weil er an ihren Einnahmen rüttelt. Würde Dotcom reine Streaming-Rechte einkaufen wären die Kosten dank GEMA hierzulande zudem viel zu hoch um noch zusätzliche Gewinne einzufahren, die man den Künstlern extra ausschütten könnte.
[o4] Brassel am 09.09. 19:20
+2 -7
Kim wer ???
[o5] Joebot am 09.09. 19:41
+1 -4
Irgendwie hat er's nicht so mit guten Produktnamen...
[re:1] Surtalnar am 09.09. 22:54
+2 -5
@Joebot: Baboom und Mega klingen halt fett wie er.
[o6] Senfgeist am 10.09. 03:09
+4 -6
Der Typ geht mir so auf den Sack. Falsches Würstchen.
[o8] Bruba am 10.09. 12:02
+1 -1
Könnte man diesen Typ nicht einfach mal in den News weglassen? Der Schaumschläger ist doch nun wirklich uninteressant wie nur was!
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