Browserwahl-Menü in Windows 7
Im Zeitraum zwischen Mai 2011 und Juli 2012 wurde das Windows 7 SP1 jedoch in vorinstallierter Form auf diversen neuen Computern in Europa vertrieben, ohne dass die Browserwahl integriert war. Die Redmonder hatten dies mit einem "technischen Fehler" begründet und sich dafür ausdrücklich entschuldigt.
Der Vizepräsident der EU-Kommission Joaquín Almunia erklärte, dass die Wettbewerbshüter ihre Ermittlungen 2009 unter der rechtlich verbindlichen Bedingung beendet hatten, dass Microsoft Windows grundsätzlich nur noch mit der Browserwahl anbietet. Die nun fällige Strafe sei darauf zurück zu führen, dass Microsoft seine Auflagen "ernsthaft verletzt" habe und dementsprechend sanktioniert werden müsse.
Insgesamt seien in dem Zeitraum, in dem die Browserwahl nicht funktionierte, rund 15 Millionen PC-Systeme mit dem Windows 7 SP1 ausgeliefert worden, so dass eine entsprechende Zahl von Anwendern in der EU nicht die ihnen zustehende Möglichkeit zur freien Entscheidung über die Wahl des gewünschten Browsers bekommen haben, so die Kommission in der Begründung ihres Urteils.
Insgesamt sei inzwischen bewiesen, dass die Browserwahl erfolgreich zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen beigetragen hat. So wurden zwischen März 2010 und November 2010 allein mehr als 84 Millionen Browser-Downloads über das entsprechende Menü in Windows durchgeführt. Die neue Strafe fällt nach Angaben der EU unter anderem deshalb so hoch aus, weil Microsoft bereits früher gegen die Bedingungen der Wettbewerbshüter verstoßen hatte.