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Kim Dotcom darf NZ-Nachrichtendienst verklagen

Weiterer Etappenerfolg für Kim Schmitz: Der gebürtige Deutsche darf im Fall Megaupload den neuseeländischen Nachrichtendienst Government Communications Security Bureau (GCSB) verklagen, konkret geht es hierbei um die Freigabe von Dokumenten.
MEGA
06.12.2012  15:19 Uhr
Wie die neuseeländische Wirtschaftszeitung 'National Business Review' berichtet, konnte Kim Schmitz alias Kim Dotcom erneut einen wichtigen juristischen Erfolg verbuchen. Höchstrichterin Helen Winkelmann hat entschieden, dass der Nachrichtendienst GCSB angeklagt werden darf. Für die Anwälte von Dotcom bedeutet das, dass sie die Herausgabe von Dokumenten und Abhörprotokollen beantragen können, die für das Auslieferungsverfahren in die USA relevant sind. Zusätzlich dazu hat das Gericht Dotcom und seinen Rechtsvertretern die Erlaubnis erteilt, Polizei und das Government Communications Security Bureau gegebenenfalls auf Schadenersatz zu verklagen.

Die auf elektronische Überwachung spezialisierte neuseeländische Behörde war an den Ermittlungen gegen Kim Dotcom und Megaupload beteiligt und arbeitete mit der US-Bundespolizei FBI zusammen.

Bereits zuvor hatte das neuseeländische oberste Gericht den Einsatz des Geheimdienstes gegen Dotcom für illegal erklärt, da es das GCSB verabsäumt habe, zu überprüfen, ob dieser als Bewohner des Inselstaates registriert ist. Das war Dotcom tatsächlich, allerdings darf der Geheimdienst nicht gegen Staatsbürger sowie "Residents" wie Dotcom in Erscheinung treten.

Zusätzlich dazu ordnete das Höchstgericht an, dass Mike Pannett, ein Kontaktmann der neuseeländischen Polizei in der US-Hauptstadt Washington, Details zur Überwachung des im Fall Megaupload Hauptbeschuldigten bereitstellen muss.

Angesichts dieser Pannenserie ihrer Kollegen vor Ort wird es für die US-Behörden wohl nun immer schwieriger, Dotcoms Auslieferungsverfahren erfolgreich abschließen zu können. Ende September hatte sich sogar der neuseeländische Premierminister John Key bei Dotcom öffentlich entschuldigt und das Vorgehen der Behörden seines Landes verurteilt.
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