Das (modifizierte) Samsung Galaxy Tab 10.1N
Das Gerät gleicht technisch seinem "Vorgänger", äußerlich wurden aber Anpassungen vorgenommen. Das Galaxy Tab 10.1N verfügt über einen etwas breiteren Rahmen, außerdem wurde die Position der Lautsprecher verändert, so dass diese nun besser auf der Vorderseite zu sehen sind.
Diese Änderungen gehen dem US-Hersteller aber nicht weit genug, weshalb man nun erneut vor Gericht zieht. Auch das Galaxy Tab 10.1N verstoße, so die Rechtsvertreter von Apple, gegen jenes Geschmacksmuster aus dem Jahr 2004, das das Aussehen eines "Taschencomputers" definiert.
Das Geschmacksmuster mit der Nummer 000181607-0001
Wie 'Spiegel Online' berichtet, handelt es sich beim Geschmacksmuster mit der Nummer 000181607-0001 um vier Zeichnungen, die einen rechteckigen Gegenstand aus unterschiedlichen Perspektiven zeigen. Allerdings, schreibt das Nachrichtenportal, dass "die Bilder, die doch Milliardenwerte sichern sollen, denkbar einfach gehalten sind" und müssten nun von Juristen interpretiert werden.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es über die Zuständigkeit des Gerichts: Während die Apple-Anwälte der Auffassung sind, dass hier ein europaweites Verbot ausgesprochen werden könne, die Samsung-Vertreter argumentieren, dass in Düsseldorf höchstens ein für Deutschland gültiges Urteil gefällt werden kann.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts soll am 31. Januar verkündet werden, am morgigen Donnerstag wird am Landgericht Düsseldorf über einen Verbotsantrag des Galaxy Tab 10.1N verhandelt.
Siehe auch: Australische Berufung abgewiesen, Samsung siegt gegen Apple