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Kino.to: Hauptadministrator zu 3 Jahren verurteilt

Im Prozess gegen die Betreiber des Streaming-Portals Kino.to wurde heute ein weiteres Urteil gesprochen. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte den Hauptadministrator Martin S. heute zu einer Haftstrafe über einen Zeitraum von drei Jahren.
kino.to
07.12.2011  18:13 Uhr
In der Urteilsbegründung hieß es, dass man den 27-Jährigen der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Urheberrechtverletzungen in 1,1 Millionen Fällen für schuldig befinde. Bereits Ende letzter Woche war ein weiterer Beschuldigter, der allerdings eher der mittleren Ebene der Beteiligten zugerechnet wurde, nach einem Geständnis zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Ausführungen der Staatsanwaltschaft sei Martin S. hingegen "Aushängeschild, Gesicht und die Stimme von Kino.to" gewesen. Ihm oblag demnach vom August 2009 bis zum Juni dieses Jahres, als die Plattform abgeschaltet und er verhaftet worden sei, die Hauptverantwortung bei der Administration der Seite.

Der Richter Mathias Winderlich kam in seiner Urteilsbegründung zu dem Schluss, Martin S. sei es bei seiner Tätigkeit für die Plattform hauptsächlich darum gegangen, "schnell und unkompliziert" Geld zu verdienen. Und dieses Unterfangen war wohl erfolgreich: 210.000 Euro aus Werbeeinnahmen sollen ihm im Zeitraum seiner Tätigkeit zugeflossen sein. Davon lebte er offenbar nicht schlecht: Einen Großteil der Einnahmen soll der Täter für seinen Lebensunterhalt ausgegeben haben, hieß es.

Neben seiner administrativen Tätigkeit für Kino.to soll Martin S. auch einen er Filehoster betrieben haben, auf denen die Filme gehostet wurden. Über diesen wurden den Angaben zufolge 16.780 Kopien von Filmen und Serien angeboten.

Das Strafmaß begründete Winderlich damit, dass die mittels Kino.to begangenen Urheberrechtsverletzungen "bei weitem über das übliche Maß" hinausgingen. "Die Kinofilme waren dabei nur Mittel zum Zweck", so der Richter. Strafmildernd wirkte sich vor allem das aus familiären Gründen zwar späte, aber aufrichtige und umfassende Geständnis des Angeklagten aus, hieß es. Die Staatsanwaltschaft hatte einen vier Monate längeren Gefängnisaufenthalt gefordert.
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