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SPD stimmt für Überwachung der Bevölkerung

Die SPD hat sich auf ihrem Bundesparteitag für eine breite Überwachung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung Deutschlands ausgesprochen. Die Entscheidung fiel auf einem Antrag, der sich für eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzt - wenn auch in etwas abgemildertem Rahmen.
SPD
06.12.2011  15:07 Uhr
Noch gestern sprach Björn Böhning vom SPD-Parteivorstand vollmundig davon, dass die SPD die "stärkste Internetpartei in Deutschland" werden wolle. Die Delegierten dürften mit ihrer heutigen Entscheidung allerdings verhindert haben, dass die Partei auch nur ansatzweise in eine solche Position kommen wird. Schließlich ging der Parteitag auf Konfrontationskurs mit der Netz-Community, die sich seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt. Auf dem Treffen lagen mehrere Anträge vor, die sich eindeutig gegen die erneute Einführung einer verdachtslosen Speicherpflicht für alle Telekommunikationsdaten der Bürger aussprachen. Diese kamen beispielsweise von den Jusos und den Juristen der Partei und hatten eine Reihe von Fürsprechern.

"Stellen wir uns vor, in jeder Fußgängerzone gäbe es Passkontrollen mit anschließender Datenspeicherung. Da würden wir laut protestieren", sagte beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber. Die Delegierte Gisela Becker betonte, dass es nicht angehen könnte, jeden Bürger unter Verdacht zu stellen.

Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung reagierten allerdings forsch auf solche Redebeiträge. Ralf Jäger, Innenminister in Nordrhein-Westfalen führte beispielsweise den mangelnden Ermittlungserfolg in 127 Verfahren zum Kindesmissbrauch und Kinderpornographie auf die fehlende Datenspeicherung zurück. Der Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach erklärte, dass die Nutzer ihre Daten ohnehin schon gegenüber Facebook, Google und Twitter preisgeben. Da sei es ihm lieber, wenn der Staat sie sammelt.

In einer recht knappen Abstimmung - Versammlungsleiter Thorsten Schäfer-Gümbel musste die Stimmen zweimal abfragen, um sicherzugehen - fiel die Entscheidung pro Vorratsdatenspeicherung. Diese soll aber nur noch eine Speicherfrist von drei Monaten umfassen. Eine Nutzung der Informationen soll außerdem einem Richtervorbehalt unterliegen und nur bei Verdacht auf schwere Straftaten möglich sein. Allerdings zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder, dass solche Einschränkungen durch aufkommende Begehrlichkeiten letztlich aufgeweicht werden, wenn die Grundlage erst einmal geschaffen ist.
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