Außerdem schickte man eine Gegenklage gegen Lodsys mit. In dieser wirft der Computer-Hersteller der Firma vor, mit seinen - laut Apple - haltlosen Anschuldigungen den Geschäftsbeziehungen zu den App-Entwicklern zu schaden. Man beharrt dabei auf der Sichtweise, dass alle Ansprüche von Lodsys bereits im Rahmen der Lizenzverträge mit Apple abgedeckt seien.
Lodsys fordert von einer Reihe von Anbietern von iPhone-Apps Lizenzgebühren. Dabei stützt sich die Firma auf Patente, die unter anderem In-App-Verkäufe berühren. Apple-Anwalt Bruce Sewell hatte hingegen in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Lizenzvertrag zwischen Lodsys und Apple bereits Zahlungen für die Apps von externen Entwicklern regle, wofür diese unter anderem 30 Prozent ihrer Umsätze dem Computer-Konzern zukommen lassen.
In dem Schreiben an das Gericht argumentiert Apple auch, dass es sich bei den betroffenen App-Entwicklern hauptsächlich um Einzelpersonen oder kleine Firmen handelt, die sich gegen ein Unternehmen wie Lodsys aufgrund mangelnder Ressourcen kaum selbst verteidigen können. Deshalb sieht man es als Notwendigkeit an, sich in das Verfahren einzuklinken.