Geklagt hatte das Internet-Unternehmen 1&1. Dieses wollte, wie auch die Post, die vom Gesetzgeber eingeführte De-Mail mit einem eigenen Produkt umsetzen. Damit die Identität der jeweiligen Nutzer auch gesichert ist, müssen diese sich bei der Anmeldung über das Postident-Verfahren ausweisen.
Die Post hatte einen Vertrag mit 1&1 über die Postident-Nutzung allerdings von sich aus zum Jahresende 2010 gekündigt. Damit wären dem Konkurrenten deutliche Nachteile bei der rechtmäßigen Umsetzung seines eigenen Produkts entstanden. "Der Einsatz von Marktmacht, um sich einen Vorteil auf einem anderen Markt zu verschaffen, widerspricht dem Ziel eines freien Wettbewerbs", stellte das Gericht nun aber klar.
De-Mail bildet eine Grundlage für eine ganze Reihe von Dienstleistungen im Bereich eGovernment. Aber auch im freien Handel soll so der sichere Abschluss von Verträgen über das Internet ermöglicht werden. Beides erfordert eine sichere Identifikationsmöglichkeit des jeweiligen Absenders und eine gesicherte Zustellung. Beides ist bei herkömmlichen E-Mails nicht gegeben.
Obwohl die gesetzlichen Regelungen gerade erst verabschiedet sind, ist bereits ein harter Kampf zwischen den potenziellen Anbietern entbrannt. Immerhin versprechen diese sich durch entsprechende Services lukrative Einnahmen. Immerhin will die Post eine De-Mail mit jeweils 55 Cent berechnen.