Diesbezüglich wurde auch die 'Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen' (GVU) schon eingeschaltet. Der Mann soll am 6. Januar dieses Jahres versucht haben, den besagten Film mit seinem Handy abzufilmen.
Die anwesenden Polizeibeamten haben den Mann während der Vorführung auf das Aufnahmeverbot hingewiesen, heißt es. Da sich der Abfilmer davon nicht aufhalten ließ, wurde die Leitung des Kinos informiert. Der Aufforderung kam er letztlich erst nach einigem Widerstand nach.
Der Mann beteuerte, von dem Aufnahmeverbot nichts gewusst zu haben. Zudem habe er nur 30 Sekunden aufgenommen. Später bestätigten die anwesenden Polizisten, dass es in Wirklichkeit 30 Minuten waren.
Anschließend habe der Mann das aufgenommene Material von seinem Handy gelöscht und wollte in den Kinosaal zurückkehren. Eine Gruppe von weiteren Polizisten, die in der Zwischenzeit aus der nächsten Dienststelle gerufen wurden, verwies den Mann aus dem Saal. Einen Strafantrag hat die GVU bereits gestellt.