Wie das Unternehmen mitteilte, habe man sich außergerichtlich geeinigt. Der Beschuldigte willigte ein, umgerechnet fast eine Million Euro an die japanische Firma zu zahlen. Er umging damit eine Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz der Urheberrechte.
Eine Woche, bevor das Spiel in Australien in die Läden kam, hatte er es bereits ins Netz gestellt. Wie Nintendo ausführte, setzte man Computer-Forensiker auf das Problem an. Diesen gelang es, die Spur bis zu dem 24-Jährigen zurückzuverfolgen. Parallel setzte man ihn unter Druck, indem man eine juristische Strafverfolgung in die Wege leitete.
Der Anbieter knickte letztlich ein und erlaubte Ermittlern des Unternehmens, seine Rechner und die Accounts bei E-Mail-Anbietern und Social Networks unter die Lupe zu nehmen. Dies sollte klären, ob er zusätzlich noch aktiv für die Verbreitung des Downloads gesorgt hatte.
Angesichts der Einigung stellte das zuständige Gericht das Verfahren ein. Es machte allerdings die Auflage, dass der Beschuldigte auch die bis dahin bei Nintendo aufgelaufenen Verfahrenskosten in Höhe von rund 63.000 Euro begleichen muss.