Hintergrund ist eine Gesetzeslücke in Japan. Nakatsuji kann nicht direkt für die Veröffentlichung eines Computer-Virus zur Verantwortung gezogen werden. Um den Täter zu belangen, mussten die Ermittler einen anderen Strafbestand konstruieren.
Geprüft wurde demnach unter anderem, ob man Anklage wegen Sachbeschädigung oder Geschäftsbehinderung erhebt. Immerhin hatte das Harada-Virus auf den Rechnern zahlreicher Opfer Daten zerstört und persönliche Informationen ins Internet hochgeladen.
Letztlich entschied man sich für ein Verfahren wegen Urheberrechts-Verletzung. Schließlich hatte Nakatsuji den Schad-Code in ein Bild eingebettet. Dieses habe er unrechtmäßig von einer Internet-Seite kopiert und weiterverbreitet, hieß es in der Klageschrift.
Weil in dem Bild ein Virus enthalten war, setzte das Bezirksgericht von Kyoto eine härtere Strafe fest, als in vergleichbaren Fällen üblich. Nakatsuji hat das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtsgültig.