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Blizzard verklagt Fox wegen eines Cartoon-Hundes namens Diablo

Die meisten Leser werden den Namen Diablo kennen, gemeint ist natür­lich das Blizzard-Spiel . Doch es gibt demnächst auch einen Zeichen­trick-Hund mit diesem teuflischen Namen. Diesen wollte der Sender Fox als Trademark eintragen lassen, doch Blizzard hat etwas dagegen.
04.05.2021  14:07 Uhr
Gaming-Bösewicht gegen diabolischer Zeichentrick-Hund: Das ist das ungleiche Duell, das aktuell Anwälte von Activision Blizzard und jene des Senders Fox beschäftigt. Denn der US-amerikanische TV-Sender startet Ende Mai eine neue Serie mit dem Titel HouseBroken. Diese handelt von einer Gruppe von Haustieren und Streunern, die in einer Gruppentherapie ihre Gedanken und Sorgen austauschen.

Diablo: Schrecken oder erschrocken?

Darunter ist auch ein kleiner "ängstlicher Pullover-tragender Terrier namens Diablo, dessen Zwangsstörung dazu führt, dass er alles zweimal poppt", so die Beschreibung des Charakters in einer Pressemitteilug des Senders. Im Vorfeld des Serienstarts hat Fox auch einige Trademarks angemeldet und der Antrag auf Diablo passt Blizzard nicht in den Kram.

Diablo 3
Diablo (Lord der Finsternis)


HouseBroken (Fox)
Diablo (Hund)

Blizzard argumentiert, dass man diese Marke schon seit langem in seinem Besitz habe und die dazugehörigen Produkte "einen enormen kommerziellen Erfolg hatten, verschiedene Branchenpreise gewannen und Gegenstand einer beträchtlichen, unaufgeforderten Medienaufmerksamkeit waren".

Wie PCGamesN berichtet, stört sich das Spielestudio vor allem an zwei Punkten des Trademark-Antrags bei Diablo, nämlich in der Kategorie Haustiernahrung und Geschirr- und Geschenkartikel. Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Fox will hier Merchandise verkaufen, einerseits an Tierbesitzer, andererseits an Kinder (etwa Lunchboxen und Party-Pappteller).

Es steht außer Frage, dass Blizzard ein gültiges Markenrecht auf Diablo hat. Es wird sich aber zeigen, ob ein Gericht (sollte es so weit kommen) hier ausreichend Anlass für Verwechslung sieht. Fox hat nun bis Ende Mai Zeit, auf die Widerspruchsschrift von Blizzard zu reagieren.
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