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Geheimdienste bekommen Staatstrojaner für WhatsApp und Co.

Im Rahmen der Verfassungsschutznovelle sollen deutsche Geheim­dienste die Möglichkeit bekommen, Trojaner einzusetzen, um verschlüsselte Kom­munikation überwachen zu können. Die Gesetzesänderung soll in dieser Woche im Bundestag durchgewunken werden.
04.05.2021  09:33 Uhr
Das geht aus Medienberichten hervor. Die Welt hatte zunächst davon erfahren und berichtet, dass der Streit um die Verfassungsschutznovelle und damit der Einsatz eines Staatstrojaners für Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst mit einem Kompromiss beendet wurde. Wie dieser Kompromiss genau aussieht, ist noch unklar. Es geht dabei um die sogenannte Quellen-Telekommuni­kations­überwachung (Quellen-TKÜ), mit der laufende Unterhaltungen trotz Verschlüsselungs­maßnahmen der Anbieter (zum Beispiel WhatsApp und Co.) mitgelesen werden können.

Geheimdienste bekommen eingeschränkten Zugriff

CDU und SPD haben sich laut dem Medienbericht nun grundsätzlich darauf geeinigt, dass die Geheimdienste Zugriff erhalten - das Bundeskriminalamt hat solche Befugnisse bereits. Statt die Verschlüsselung der Messenger zu brechen, wird es jetzt ermöglicht, Trojaner auf die Endgeräte von Verdächtigen zu bringen, um dann noch vor der Verschlüsselung die Nach­richten der jeweiligen Person zu lesen.

Bereits im Herbst 2020 hatte das Kabinett den Entwurf zur Novelle beschlossen. Damals hatte Innenminister Horst Seehofer (CSU) erklärt, warum seiner Meinung nach die Ausweitung nötig sei: "Das Gesetz ist ein überfälliger Schritt im Kampf gegen Terroristen und mili­tante Extremisten. Wir brauchen einen Ver­fas­sungs­schutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann." Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte sich laut Welt-Bericht jedoch lange Zeit dagegen aus­ge­spro­chen, nun auch dem Ver­fas­sungs­schutz die Möglichkeit der Quellen-TKÜ zu geben.

Ein Teil des Kompromisses sieht nun scheinbar vor, dass Onlinedurchsuchungen nicht erlaubt werden - damit können die Geheimdienste nur bei der Kommunikation mitlesen, aber zum Beispiel keine gespeicherten Daten von einem PC ausspähen. Details sind aber noch nicht durchgesickert. Der Bundestag hat die Novelle noch in dieser Woche auf der Agenda, dann werden auch die Einzelheiten zu den neuen Befugnissen transparent.

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