[o1] DON666 am 03.05. 21:32
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"Ein negatives Testergebnis in der App kann Nutzer*innen, falls gesetzlich festgelegt, als Nachweis für das Vorliegen eines negativen Schnelltest-Ergebnisses dienen. Die Anerkennung von Test-Nachweisen kann allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren. Nutzer*innen sollten sich deshalb über die jeweiligen Kriterien in ihrem Bundesland informieren."
Warum wird dieser Absatz nicht in den Text gepackt, der ist nämlich sehr interessant.
Warum wird dieser Absatz nicht in den Text gepackt, der ist nämlich sehr interessant.
[re:1] ElGonzales am 04.05. 18:36