Laut den Filmunternehmen treffe das aber nicht auf LiquidVPN und dessen Betreiber zu, denn laut den Klägern biete LiquidVPN mehr als nur simples VPN an, sondern mache für Urheberrechtsverstöße Werbung und fördere diese entsprechend. In der Klageschrift heißt es dazu: "Die Beklagten werben aktiv für ihren LiquidVPN-Dienst zum Zweck der Filmpiraterie, einschließlich der Verletzung der Werke der Kläger."
Piraten umworben
Dazu serviert man auch diverse rechtliche Argumente, laut dem Filesharing-Blog sind manche stärker, manche schwächer. Kernpunkt ist aber, dass LiquidVPN explizit geworben hat, dass man damit Dienste wie etwa Popcorn Time nutzen kann, ohne juristische Folgen befürchten zu müssen."Die LiquidVPN-Beklagten werben sogar unverhohlen dafür, dass ihr Dienst zum Streamen von Urheberrechten (sic!) unter Verletzung von Strafgesetzen verwendet wird, und ermutigen ihre Nutzer dazu", so die Filmfirmen.
In den USA genießen Internet-Anbieter unter bestimmten Umständen einen so genannten "Safe Harbor"-Schutz. Diesen hätte LiquidVPN aber auch deshalb verwirkt, weil man es nicht geschafft habe, Nutzer auch nach mehreren Verstoßen zu sperren. Die Kläger verlangen nicht nur Schadenersatz, sondern fordern auch, dass BitTorrent-Ports und Wiederholungstäter sowie bekannte Piraterie-Seiten gesperrt werden.