Das Argument: Die Käufer hätten wissen müssen, dass es bei derart niedrigen Preisen von nur einigen wenigen Euro nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Die Frage ist: Muss man dort tatsächlich hingehen und sich selbst belasten? Dies können und wollen wir nicht beantworten, Günter Born verweist in diesem Zusammenhang aber auf Seiten von Anwälten, die sich dem Thema widmen.
Aussage zunächst verweigern
So schreibt etwa Kläner Rechtsanwälte: "Bestenfalls wird eine voreilige Aussage gegenüber den Ermittlern keinen Schaden anrichten. Schlimmstenfalls belasten Sie sich aber selbst und meist in der Annahme, dass Sie die Sache klären konnten. Wer etwa freiwillig einräumt, Windows 10 mit der erworbenen Lizenz auf seinem Rechner installiert zu haben, der hat den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung nach § 106 UrhG bereits gestanden und ist der Falle der Ermittler aufgesessen."Tobias Kläner rät deshalb: "Bitte bedenken Sie stets, dass Sie als Beschuldigter das Recht haben, keine Aussage zu machen. Davon sollten Sie vorerst immer Gebrauch machen."
Danach sollte man Akteneinsicht einfordern und ggf. einen Anwalt einschalten. Das empfiehlt sich ohnehin, denn es ist auch nicht genau klar, welche Fälle hier überhaupt verfolgt werden. Es ist aber zu vermuten, dass es hier um die besonders günstigen Keys von nur wenigen Euro geht und nicht um Fälle wie jenen des bekannten Key-Händlers Lizengo.
Günstig ist aber wohlgemerkt nicht automatisch illegal. Denn legale Quellen für günstige Software-Schlüssel gibt es durchaus. MySoftware ist beispielsweise ein langjähriger Partner von WinFuture und bietet sowohl Windows-Lizenzen als auch andere Software-Keys für den geschäftlichen und privaten Bereich günstig an.