X
Kommentare zu:

Warner bittet Polizei und Kliniken für Jerusalema-Challenge zur Kasse

oder

Zugangsdaten vergessen?

Jetzt kostenlos Registrieren!
[o1] Tomelino am 16.02. 18:23
"Da wir uns des Charakters der Jerusalema Dance Challenge aber bewusst sind, uns das gleichzeitig scheiß egal ist, und wir Sie trotzdem f****n wollen, berücksichtigen wir durch abgestufte Lizenzvergütungen die jeweiligen Rahmenbedingungen des betreffenden Nutzers. Daher bieten wir je nach Nutzer unterschiedliche Preiskategorien für unterschiedliche Nutzungen an, auch rein symbolische Beträge."
[o2] happy_dogshit am 16.02. 18:25
Ich finde diese challenge und das Lied absolut behindert. Hat die Polizei nichts wichtigeres zu tun?
[re:1] Ludacris am 16.02. 18:28
+6 -6
@happy_dogshit: Hast du nichts wichtigeres zu tun als hier zu posten? Arbeitest du nicht 24/7? Eben. Auch die Polizei hat mal Ruhezeiten auf Station, genau wie die Rettung, Feuerwehr, Ärzte, Pfleger und so weiter.
[re:2] Blue7 am 16.02. 18:44
+3 -9
@happy_dogshit: geschweige Ärzte. In einer Zeit wo es heißt, dass das Personal am Limit ist und die Krankenhäuer voll.
[re:1] Underground am 16.02. 19:17
+7 -
@Blue7: der Hintergedanke ist Mut zu machen in der schweren Zeit. Weshalb solten also Ärzte und Krankenschwestern das nicht auch dürfen. Die haben ja auch mal "keinen" Dienst und wie die ihre Freizeit verbringen, ist doch deren Sache...
[re:3] iCheefy am 16.02. 20:02
+8 -
@happy_dogshit: Wer das Wort "behindert" als Beleidigung raushaut, hat eh nichts verstanden.
[re:4] atkm898 am 16.02. 22:00
+1 -
@happy_dogshit: Eine Minute später bearbeitet und die Nutzung des Wortes Behindert als Schimpfwort trotzdem drin gelassen...
[o3] Ludacris am 16.02. 18:30
Wenn es Warner nur darum gegangen wäre darauf Aufmerksam zu machen, dass auch für solche dinge eigentlich Lizenzen fällig sind, hätten sie einfach Briefe ausschicken können mit "Hey, danke für eure Arbeit in den schwierigen Zeiten, aber: Wir haben bemerkt, dass ihr da in einem Video ein Lied verwendet, das uns gehört. Da wir aber mal nicht so sein wollen, würden wir die Lizenzgebühr für DIESEN Anwendungsfall auf 0,01€ setzen." - das wären tatsächlich symbolische Beträge.
[o4] Destructor2202 am 16.02. 18:42
+17 -
Optionen:
a) über die Publicity bei einem breiten Publikum für den Song aus dem eigenen Portfolio freuen
b) Arsch sein und wegen ein paar Euro eine Szene machen

Warner: wo ist da die Frage?
[o5] H3LD am 16.02. 18:47
Da ich das Lied überhaupt nicht mag, Sound und Text ist einfach zu wiedeholend, sehr wenig Abwechslung, musste ich bei der Meldung schon ein bisschen Grinsen. Da ist sie wieder, die deutsche "Schadenfreude".
[re:1] noComment am 17.02. 19:20
+1 -
@H3LD: Aber der Rhythmus ist doch sehr gut zur Dressur von Zweibeinern geeignet. :-)
[o6] LoD14 am 16.02. 19:11
Recht haben und im Recht sein sind das eine. Richtig Handeln das andere. Hoffe, das fällt Warner gewaltig auf die Füße. Ich finde diese Challange zwar maximal dämlich, dennoch, daraus jetzt Profit schlagen zu wollen. Erbärmlich. Ich gönn denen jetzt mal paar Tage/Wochen richtig miese PR. Dass es sie mehr kostet, als sie durch die Aktion "verdienen".
[re:1] Stefan1979 am 16.02. 20:15
@LoD14: Warum? Es gibt nun mal Gesetze - und die schlechte PR sollte nicht Warner kriegen sonder der Gesetzgeber der es verbockt hat.

Willst du jetzt jemanden dafür bestrafen dass er sich an das Getzt hält?

Komische Logisk...

Bestraft werden sollten ausserdem die Verantworlichen die dem Steuerzahl jetzt diese Zahlungen eingebrockt haben.

Insbesodere die Verantwortlichen bei der Polizei. Es ist nämlich verdammt peinlich wenn die Polizei selbst gegen das Gesetz verstösst...

Abgesehen davon sollte es für alle Verantwortlichen Konsequenzen haben.

Normal schaffen sie es ohne Berater und Anwälte nicht mal Klopapier zu bestellen - und hier machen sie jeden Scheiss mit und verschweden das Geld der Steuerzahler die im Endeffekt die Rechnung zahlen müssen.
[re:1] LoD14 am 16.02. 21:07
@Stefan1979: Moment, Stopp. Ich bezweifle, das im Gesetz steht, "Wenn ein Song genutzt wird, muss du die Tantiemen eintreiben." Sondern da wird stehen, dass man es eintreiben kann. Ob du es dann umsetzt, ist die andere Frage. Das ist genau diese denke, warum sich Nachbarn an die Gurgel gehen. Wenn der Nachbar bei dir immer wieder vor der Einfahrt für 10-15 Minuten parkt, kannst du es fotografieren, zum Ordnungsamt schicken und ihm einen teuren Denkzettel verpassen. Kannst ihn aber auch seine Einkäufe ausladen lassen und wirst im Sommer von ihm aufn Bierchen beim Grillen eingeladen... Aber wat weis ich schon. Ich bin nicht Jura.
[re:2] fieserfisch am 16.02. 21:09
+2 -2
@Stefan1979: Was du schreibst zeigt zur, dass du den Post von LOD14 mal so rein gar nicht verstanden hast...
[re:3] DON666 am 16.02. 22:44
+3 -2
@Stefan1979: Wow. Bürokratischer kann man ja fast nicht denken. Ich hoffe für dich, dass der Stock schmerzfrei wieder rauskommt...
[re:4] Dr. Alcome am 17.02. 06:58
+2 -2
@Stefan1979: Ich liebe diese Empathielosigkeit, sehr erfrischend. Bist du etwa der Warner-Anwalt? Es geht darum in dieser Zeit, in der einfach so viel Mist passiert und zigtausende Leute von ihrem Alltag erdrückt werden, ein bisschen "Hoffnung" zu geben oder zumindest ein Lächeln auf's Gesicht zu zaubern. Und selbst dann hält ein Milliarden-Konzern die Hand auf... bürokratischer geht's kaum noch.
[re:1] lurchie am 20.02. 18:00
+ -
@Dr. Alcome: also ich habe bei den Videos eher mit dem Kopf geschüttelt als Hoffnung zu spüren oder nen Lachen auf den Lippen zu haben...

Wir in der Gastro müssen auch für jede Musik zahlen die wir abspielen und probierst du die GEMA zu bescheißen machen sie gleich 5 Jahre draus die unverzüglich zu zahlen sind.

Wieso sollte wegen so komischen Videos Privatperson anders behandelt werden?!
[o7] Underground am 16.02. 19:14
+8 -3
Naja, ich muss ehrlich sagen, das ich es von Warner ziemlich armselig finde, was die da gerade abhalten. Im Grunde ist das ja keine "kommerzielle" Nutzung des Songs. Bei Software gibt es auch in einer Vielzahl von Angeboten, das man das privat kostenfrei nutzen darf und nur bei kommerzieller Nutzung die Vollversion kaufen muß. Das wäre gerade mal das gleiche, als wenn die Teilnehmer an der Icebucket-Challenge jetzt Gebühren zahlen müssten an den Erfinder des Gefrierschrankes oder dessen Erben, weil sie ja die Eiswürfel im Gefrierschrank "zubereiten" mussten. Also ganz ehrlich: Dicken Daumen nach unten für Warner!!!
[re:1] Rashiade am 17.02. 12:27
+ -
@Underground: Dein Vergleich hinkt leider, auch wenn ich die Aktion von Warner ebenfalls nicht gut finde.
Bei Software entscheiden sich die Hersteller zu diesem Schritt - oder eben nicht.
Du kannst Microsofts Windows und Office, Adobes Audition, etc. auch nicht einfach mit dem Grund "ist ja keine kommerzielle Nutzung" legal auf deinem Rechner installieren.
Du kannst das natürlich missachten aber dann darfst du dich nicht wundern, wenn du anschließend dafür bestraft wirst, das Gleiche gilt hier.
[o8] markox am 16.02. 19:22
+4 -
Ich mag das Lied jetzt auch nicht gerade besonders. Hab von dem Hype auch nicht wirklich was mitbekommen (oder wieder vergessen?). Aber ich schätze mal, selbst ohne diese Forderungen dürfte Warner durch die kostenlose Werbung für den Song schon dicker im Plus sein als ohne diesen Quatsch. Man kann ja davon ausgehen, dass die Leute die diese Videos kucken, sie nicht kucken um das Lied zu hören, sondern wegen dem Gesamtpaket das durch das Video entsteht. Bei solchen Leuten dürfte sich das Lied dann als Ohrwurm einbrennen und sie hören es zum reinen Musikvergnügen dann auch noch verstärkt über andere Kanäle, über die Warner wiederum profitiert. Wahrscheinlich wird fast jeder, der auf Youtube mindestens ein Challenge Video schaut und es gut findet sich danach genau deswegen auch mal das original Video anschauen.
[o9] DRMfan^^ am 16.02. 19:30
+3 -
Symbolische Beiträge? Also Bürokratischen Aufwand auf beiden Seiten auch noch rein symbolisch? Dann lasst es doch ganz. Sollten die auf Youtube nicht via Content ID automatisch die Werbeeinnahmen bekommen?

Fun Fact: ich habe weder von dem Song noch von der Challenge was mitbekommen. Ich kann weder dem Song noch dem Tanz etwas abgewinnen.
[10] Pseudoscot am 16.02. 19:39
+4 -3
Ich finde es traurig, dass Abgemahnte offenbar sehr schnell klein beigegeben haben. Mit etwas mehr Mut und Vertrauen in unser Rechtssystem (jedenfalls Abmahnungen betreffend) und einer Prozesswelle hätte man die Schnösel von Warner möglicherweise in die Knie zwingen können. Ich bin in jungen Jahren in meinem jugendlichen Leichtsinn einst auch abgemahnt worden, habe widersprochen und konnte den Satz von 800€ auf 80€ drücken, mit anwaltlicher Hilfe, sodass die Kosten des "Rechteinhabers" letztendlich höher waren als meine.
[re:1] Tom 1 am 16.02. 23:36
+ -
@Pseudoscot: Was ist passiert in deinem Fall?
[re:1] ReBaStard am 17.02. 09:46
+ -
@Tom 1: Falls Dich auch Geschichten von Dritten interessieren: Bei mir war es ein Torrent-Download (und gleichzeitiger Upload) von Filmen, deren dargestellte Aktionen aus meiner Sicht unter der künstlerischen Schöpfungshöhe lagen :D. Wurde 2007 abgemahnt - damals war es allerdings noch "best practise", gar nicht zu reagieren und die 1-3 Schreiben komplett zu ignorieren. Der geforderte Betrag lag im letzten Schreiben glaube bei 1300€.
[re:2] rallef am 17.02. 16:14
+ -
@Pseudoscot: Wenn der Rechteinhaber nun mal formaljuristisch im Recht ist, ist es das vernünftigste und billigste, der Forderung nachzukommen, vor allem wenn der so kulant ist die Rechnungsbeträge individuell zu staffeln. Ja klar, die müssen das nicht eintreiben, können es aber.

Unser Rechtssystem schützt dich nur sehr begrenzt, wenn du im Unrecht bist.

Lehre für die Betroffenen: nicht jeden Scheiß ohne Nachdenken mitmachen, nur weil ein unbedeutender Youtube-Heini eine Challenge lostritt.
[11] Stefan1979 am 16.02. 20:06
Wo liegt das Problem.

Auch für Behörden / Polizei usw. gelten keine Sonderrechte.

Das mag zwar jetzt viele erstaunen - aber die Gesetze gelten für alle.

Oder wo sollen wir sonst die Grenze ziehen?

Fakt ist - es ist eine kommerzielle Aufführung und damit Gebührenpflichtig.

So einfach ist das.

Aber der Steuerzahler zahlt ja gern die Rechnung - wenn die Polizei gegen Gesetze verstösst....

Klar mögen da jetzt alle Möglichen Leute mit "Moral" kommen - aber die hat da nichts zu suchen. Warner ist eine Firma und die Polizeit ist keine Privatperson - somit gelten nun mal ganz normale Gesetze.

Ich hoffe es hat Konsequenzen für die Verantworlichen in den betroffenen Behörden - besonders bei der Polizei. Denn wenn die Polizei einfach so gegen das Gesetz verstösst läuft hier irgendwas falsch.
[re:1] Robin01 am 16.02. 20:25
+2 -1
@Stefan1979: Grundsätzlich hast du Recht, allerdings ist es eher schwierig gerade der Polizei eine kommerzielle Aufführung nachzuweisen.

Und ja, wenn selbst die Polizei gegen ein Gesetz verstößt, dann läuft was falsch. Das kann entweder bei der Polizei sein oder aber das Gesetz entspricht nicht der Lebensrealität. Und dann müsste man sich überlegen, ob man die Lebensrealität oder das Gesetz verändern will.
[re:1] Stefan1979 am 16.02. 20:29
+3 -6
@Robin01: Der Nachweis der kommerzielen Aufführung ist gerade bei der Polizei kein Problem. Was soll es denn sonst sein - Privat ist es ja sicher nicht... Und was anderes gibt es nicht wirklich - vor allem nichts was einfach so einen "Diebstahl" rechtfertigt.

Mit dem zweiten Teil hast du natürlich Recht. Es steht der Polizei aber nicht zu, zu entscheiden was der Lebensrealtiät entspricht. Besonders die haben sich an die Gesetze zu halten und diese auch durchzusetzen.

Und die Fähigkeit spreche ich denen nach der Aktion ab.

Das Gesetz gehört geändert - vermutlich - aber auch das können nicht "wir" entscheiden.

Somit bleibt - bei der Polizei läuft gleich mehrfach was falsch. Entweder sind sie "gegen das Gesetzt" und sie ignorieren einfach was ihnen nicht passt - oder sie sind einfach zu blöd...
[re:1] fieserfisch am 16.02. 21:18
+2 -2
@Stefan1979: LOL Alter du solltest echt mal deinen Realitätssinn checken lassen...

Es gibt nur Privat und kommerziell ?! Ist das denn Ernst? Ist dir klar, dass hinter kommerziell immer eine Gewinnerziehlungsabsicht liegt bzw. liegen muss... seit wann ist denn die Polizei bitte eine Kommerzielle Einrichtung? Wenn Sie dir in einer Notlage helfen, hast du danach schon mal eine Rechnung bekommen? Und ich meine Rechnung nicht Strafzettel...

Dieser Challange kann ein Jurist im ersten Semester die fehlende Gewinnerzielungsabsicht nachweisen.

Wo wurde denn hier was gestohlen? Wenn ich sowas im Zusammenhang mit digitalen Gütern lese weiß ich immer schon wessen Geistes Kind der Äußernde ist ...
[re:1] Stefan1979 am 16.02. 21:28
+1 -1
@fieserfisch: Die Gewinnerziehlung bezieht sich nicht nur auf Geld - auch "Eigenwebung" ist kommerziell...

Und dass die Forderungen von Warner im Grunde unbestritten sind, ist ja schon in anderen Zeitungen ausführlich erklärt worden...
[re:2] Robin01 am 17.02. 00:02
+ -
@fieserfisch: Tatsächlich kann man eine Rechnung von der Polizei bekommen, z.B. für das Abschleppen des falsch geparkten Fahrzeuges oder für eine Blutentnahme, wenn man besoffen Auto gefahren ist.
[re:3] Rashiade am 17.02. 12:31
+ -
@Robin01: Oder für die Prüfung bei einem vermuteten Einbruch durch Fehlalarm.
[re:4] jackii am 17.02. 12:45
+ -
@fieserfisch: Es geht letztlich gar nicht um kommerziell. Auch als reine Privatperson dürftest du die Musik nicht für ein öffentliches Youtube Video verwenden! Einen Unterschied macht das nur bei den Anwaltsgebühren die bei erstmaligen Verstößen bei Privatleuten niedriger gedeckelt ist im Gegensatz zu gewerblichen Einrichtungen.

Er hat Diebstahl extra in Klammern geschrieben. Ja der Rechteinhaber hat den Song dann immer noch, dass ist bei digitalen Gütern nun mal egal und nichts wert. Die Möglichkeit zu entscheiden wann und wie man ihn verkauft oder lizensiert macht den Wert und dann auch den Schaden aus.
[re:2] der_ingo am 16.02. 21:24
+1 -
@Stefan1979: die Grenze könnte man ganz einfach bei einer Gewinnerzielungsabsicht ziehen.

Und die Reaktion von Warner ist halt maximal ätzend, denn es betrifft ja eben nicht nur die Polizei, sondern auch alle möglichen anderen Organisationen. Man hätte das für ein wenig positive PR in eigener Sachen nutzen können. Aber man ist zu geldgierig. Da muss man jetzt halt damit leben.

Niemand zwingt Warner, in solchen Situationen den Hammer rauszuholen und Rechnungen zu verschicken.

Dass die Gesetze in der Hinsicht dämlich sind, ist ja nun hinlänglich bekannt. Dummerweise wird in dem ganzen Bereich aber die Gesetzeslage eher verschlechtert, siehe das unsägliche Leistungsschutzrecht. Wenn man den Rechteinhabern immer mehr den Hintern pudert, muss man sich nicht wundern, wenn diese halt sofort dicke Rechnungen schicken.
[re:1] Stefan1979 am 16.02. 21:30
+1 -6
@der_ingo: Niemand zwingt auch Krankenhäuser und die Polizei ungefragt Musik zu nutzen um für sich selbst zu werben.

Und damit haben wir auch schon den "Gewinn" - der nicht immer Geld sein muss um "kommerziell" zu werden.

Abgesehen davon wundere ich mich bei den Krankenhäusern, dass die Zeit haben das zu üben. Wir hören doch laufend dass alle überlastet sind - da wunder es mich sehr dass sie nach einem anstrengenden Tag noch die Kraft haben einen Tanz zu üben...
[re:1] Stylos am 16.02. 22:22
+ -
@Stefan1979: Gewinn ist hier schon monrtär beifferbar. Die Kosten für eingesparte Werbung kann man hier leicht gegen rechnen.
[12] Robin01 am 16.02. 20:18
+1 -1
Darf und muss Warner das?
Ist in Deutschland nicht die Gema für Musikrechte zuständig und Warner dort organisiert, so dass die Gema nicht die Lizenzen regeln müßte? Außerdem: gibt es nicht Lizenzabkommen mit Youtube und anderen, die genau sowas abdecken? Also darf Warner das?

Ich hab im Hinterkopf, dass man Rechte verliert, wenn man es zulässt, dass jemand kostenlos das Werk zugänglich macht. Also muss Warner da nicht dagegen vorgehen um nicht das Recht zu verlieren generell für Jerusalema Geld zu verlangen?
[re:1] Stefan1979 am 16.02. 20:25
+1 -6
@Robin01: Wenn sich die Behörden bei der GEMA um eine Lizenz zur öffentlichen Aufführung und ggf. auch zur Nutzung für Werbung / Internet bemüht hätten, wäre das ganze kein Problem.

Die Abgaben von denen du sprichst gelten mit Sicherheit nicht bei kommerziellen Zwecke - somit fallen die hier soweiso raus.
[re:1] Robin01 am 16.02. 20:28
+1 -1
@Stefan1979: Wenn die Gema verwertet dann alle Rechte. Sowohl unkommerziell als auch kommerziell.
[re:2] 0711 am 16.02. 23:00
+ -
@Stefan1979: Ich habe so meine zweifel ob man die jerusalema challenge als kommerziellen zweck bezeichnen kann
[13] 0711 am 16.02. 23:00
+2 -
Leider existiert kein Karma aber sehr bezeichnend dass man sich offenbar eher kleine Opfer gesucht hat
[14] Rulf am 16.02. 23:50
+ -1
ähemm...ist hier in de nicht die gema allumfassend zuständig?...dh man kann die post von warner gleich mal in die tonne kloppen...
[re:1] rallef am 17.02. 16:21
+ -
@Rulf: Die Gema ist nur für simple Abspielrechte ("mechanische Lizenzen") zuständig. Wenn du etwas in deinem eigenen "Kunstwerk" verwurstest (du tanzt zu der Musik, du coverst ein Lied), brauchst du eine "Sync-Lizenz", für die du dich an den Rechteinhaber wendest.
[15] Robin01 am 17.02. 00:31
+ -
Also unter vielen Videos (auch z.B. bei der Polizei Märkischer Kreis) auf Youtube steht:
Lizenziert an YouTube durch
WMG (im Auftrag von Elektra France); Warner Chappell, ASCAP, LatinAutor, UMPI, UMPG Publishing, LatinAutor - SonyATV, UNIAO BRASILEIRA DE EDITORAS DE MUSICA - UBEM, Sony ATV Publishing, LatinAutorPerf, LatinAutor - UMPG und 17 musikalische Verwertungsgesellschaften

Bei einigen auch nichts.
Bei der St. Barbara Klinik zum Beispiel:
Lizenziert an YouTube durch 2BTUBE Music

Zum einen: wieso lizenziert Youtube das mal durch die einen, mal durch die anderen? Zum anderen: wieso soll z.B. die Polizei Märkischer Kreis zahlen, wenn die ganze Sache lizenziert ist?
[16] Holger troschke am 17.02. 06:25
+ -
solche mecker Köpfe
[17] DerLars86 am 17.02. 08:12
+1 -
Jaaaa da habe ich schon lange drauf gewartet. Da es immer mehr wird von diesen Briefen. UND JA die dürfen es. Wenn die Musik Industrie richtig durchgreifen würde. Wären manche Plattformen richtig am arsch. Bestes Beispiel TikTok. Wenn die dort alle für die Musiknutzung zur Verantwortung ziehen würden wäre es schnell ruhig dort. Andere Plattformen wie Youtube und Twitch sorgen bereits dafür, dass keine Lizenzierte Musik mehr gespielt wird in VOD´s werden diese gemutet und auch bei Musik die im Live Stream gespielt wird kann es rechtliche Probleme im Anschluss geben. Viele "Kinder" auf Youtube und TikTok wissen gar nicht was sie für einen Schaden anrichten wenn die dort Videos mit Musik hochladen und eine Monetisierung bereits auf die Videos haben und dazu kein Gewerbe angemeldet haben. Die Eltern müssen dann für den "schaden" aufkommen (z. B. Rückzahlungen des Kindergeldes etc). Sehr Schwieriges Thema.
[re:1] Robin01 am 17.02. 11:55
+ -
@DerLars86: TikTok hat sich wohl augenscheinlich mit den Rechteinhabern geeinigt und es ist jetzt legal die Musikhintermalung zu nutzen. In den USA ist das alles wohl eh kein Problem wegen des Fair Use Music Acts.

Und ist ja eigentlich auch bei Youtube so, dass da eine Einigung besteht und die über Content-ID die Musik lizenzieren und dem Eigentümer die Möglichkeiten der Monetarisierung überlassen. Vermutlich hat Warner mit dem "Promotion für den Arbeitgeber" eine Lücke gefunden um sich mal wieder zu blamieren oder wie sie es nennen würden: "legale Ansprüche durchzusetzen".
[re:1] DerLars86 am 19.02. 14:20
+ -
@Robin01: Okay das wusste ich nicht. Ich habe nur Twitch und YouTube beobachtet und da ist es leider so, dass dort keine Musik mehr gespielt werden darf außer mit einer Genehmigung die aber sehr schwer zu bekommen ist von grösseren Produzenten / Musiker je nach dem wem es Schluss endlich gehört. Dieser Fair Use Music Acts würde hier einiges vereinfachen
[18] Mentiri am 17.02. 17:39
+ -
Das hat sicher was damit zu tun, dass eine einfache Duldung zu Problemen später führen kann. Wenn sie es erlauben, dann wird es noch mehr gemacht oder schlimmer noch. Es wird gezielt ausgenutzt und plötzlich sieht man viele Musikvideos aller Musikarten mit Jerusalemtänze auf Youtube um Ärger zu umgehen. Deswegen sind sie gezwungen ihr recht durchzusetzten.
Man sieht ja, dass Warner es nicht deswegen macht, sonst würden sie diesen Vorschlag von "Symolischer Geste" sicher nicht bringen.
[19] WilliC am 18.02. 08:39
+ -
Gleich doppelt dumm...Polizei nix besseres zu tun als sich zum Affen zu machen dabei noch ne Straftat begehen...
Hätten sie doch lieber Schlittenfahrende Kinder gejagt .

Egal am Ende Zahlt der Steuerzahler die tanzenden Clowns, und auch die Lizenzen. Ihr braucht sie nicht in Schutz zu nehmen, von den Tänzern wird keiner bestraft.

Warner handelt rechtens Punkt, dafür gibt es Gesetze in Deutschland .
☀ Tag- / 🌙 Nacht-Modus
Desktop-Version anzeigen
Impressum
Datenschutz
Cookies
© 2024 WinFuture