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Auch das Bundeskartellamt startet jetzt ein Verfahren gegen Facebook

Dem Social Media-Konzern Facebook droht nun auch hierzulande Ungemach. Das Bundeskartellamt hat jetzt wegen des Umgangs mit der Tochter Oculus ein Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.
11.12.2020  08:30 Uhr
"Die Nutzung der neuen Oculus-Brillen soll künftig nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass man auch ein Facebook-Konto hat. Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, die Ausgangslage. Facebook ist im Social Media-Segment in Deutschland durch sein soziales Netzwerk, die Tochter Instagram und den Massenger WhatsApp klar marktbeherrschend. Und auch auf dem sich gerade erst entwickelnden Markt für Virtual Reality-Systeme spielt das Unternehmen bereits eine bedeutende Rolle. "Wir wollen untersuchen, ob und inwieweit die Kopplung den Wettbewerb in den beiden Bereichen beeinträchtigt", führte Mundt aus.

Es geht nur um Daten

Facebook hatte vor einiger Zeit angekündigt, dass die Angebote zukünftig enger miteinander verzahnt werden. Die neue VR-Brille Oculus Quest 2 lässt sich ohne Verbindung mit einem Facebook-Account gar nicht erst nutzen. Mit der Zeit sollen auch Bestandskunden entsprechend umgestellt werden und wenn sie sich weigern, einen Facebook-Account anzulegen, wird das System nicht mehr so funktionieren, wie es das vorher tat. Funktionen werden also aktiv entzogen.

Vor allem Letzteres zeigt, dass es keinen technischen Grund für die entsprechende Gestaltung des Dienstes gibt. Daher steht zu vermuten, dass Facebook in erster Linie dafür sorgen will, mehr Daten seiner Nutzer zusammenführen und auswerten zu können. Dabei hatte das Bundeskartellamt bereits im letzten Jahr Beschränkungen für solche Fälle auferlegt. Umgesetzt sind diese von Facebook allerdings noch nicht. Das Unternehmen hat stattdessen bereits mit mehreren Eilanträgen vor Gerichten dafür gesorgt, dass die Auflagen ausgesetzt sind.

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