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Berufung eingelegt:
EU besteht auf Apples Steuerzahlung an Irland

Nach einem Urteil im Steuerstreit zwischen Apple und der EU sollte das US-Unternehmen 13 Milliarden Euro an die irische Finanzbehörde über­weisen. Die Behörde hatte aber deutlich gemacht, dass diese Zahlung gar nicht in ihrem Sinne ist.
Pixabay
25.09.2020  20:31 Uhr
Schon im Juli hatten wir über den absurden Streit nach dem Urteil berichtet. Dabei war klar geworden, dass Apple die Forderung, 13 Milliarden Euro an den Fiskus in Irland zu zahlen, einfach ignorieren kann - damit will sich die EU-Kommission aber nicht zufriedengeben. Nun folgt die Konsequenz: Die Kommission teilt mit, dass man das erstrittene Urteil so nicht stehen lassen wird. "Die Europäische Kommission wird gegen das Urteil des EU-Gerichts vom Juli 2020 zur Besteuerung von Apple in Irland beim Europäischen Gerichtshof Berufung einlegen", teilte die zuständige EU-Kommission nun mit. Hintergrund ist, dass das Urteil weitere wichtige rechtliche Fragen aufwirft, die für die Kommission bei der Anwendung der Beihilferegeln auf Steuerfälle von Bedeutung sind, hieß es zur Begründung. Laut der Vize­präsidentin Margrethe Vestager habe es weiterhin höchste Priorität, dass alle Unternehmen, ihren "gerechten Anteil an der Steuer zahlen".
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"Rechtswidrige staatliche Beihilfen"

Das Urteil hatte eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 aufgehoben, mit der die dem Unternehmen Apple in Irland gewährten selektiven Steuervergünstigungen als rechtswidrige staatliche Beihilfen eingestuft wurden. Irland hatte daraufhin rund 13 Milli­arden Euro Steuern von Apple nachfordern müssen, das aber nicht getan. Die EU kritisiert solche Maßnahmen zudem: "Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multi­nationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stehen, schadet dies dem fairen Wettbewerb in der EU. Es entzieht auch der öffentlichen Hand und der Allgemeinheit Mittel für dringend benötigte Investitionen - deren Notwendigkeit in Krisenzeiten noch akuter ist", heißt es in der Erklärung über die Berufung.

Ähnliche Urteile erstritten

Diese für Außenstehende teilweise sehr absurden Regelungen werden dabei nicht nur von dem US-Unternehmen Apple in Anspruch genommen. Laut der EU-Kommission hat man in früheren Urteilen bereits über die steuerliche Behandlung von Fiat in Luxemburg und Starbucks in den Niederlanden bestätigt, dass die Mitgliedstaaten zwar die ausschließliche Zuständigkeit für den Erlass ihrer Gesetze zur direkten Besteuerung haben, dabei aber das EU-Recht, einschließlich der Vorschriften über staatliche Beihilfen, beachten müssen.

Damit, so die Kommission, müsse Irland nun auch von Apple die 13 Milliarden Euro einfordern und könne das Urteil nicht ignorieren.

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