"Rechtswidrige staatliche Beihilfen"
Das Urteil hatte eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 aufgehoben, mit der die dem Unternehmen Apple in Irland gewährten selektiven Steuervergünstigungen als rechtswidrige staatliche Beihilfen eingestuft wurden. Irland hatte daraufhin rund 13 Milliarden Euro Steuern von Apple nachfordern müssen, das aber nicht getan. Die EU kritisiert solche Maßnahmen zudem: "Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stehen, schadet dies dem fairen Wettbewerb in der EU. Es entzieht auch der öffentlichen Hand und der Allgemeinheit Mittel für dringend benötigte Investitionen - deren Notwendigkeit in Krisenzeiten noch akuter ist", heißt es in der Erklärung über die Berufung.Ähnliche Urteile erstritten
Diese für Außenstehende teilweise sehr absurden Regelungen werden dabei nicht nur von dem US-Unternehmen Apple in Anspruch genommen. Laut der EU-Kommission hat man in früheren Urteilen bereits über die steuerliche Behandlung von Fiat in Luxemburg und Starbucks in den Niederlanden bestätigt, dass die Mitgliedstaaten zwar die ausschließliche Zuständigkeit für den Erlass ihrer Gesetze zur direkten Besteuerung haben, dabei aber das EU-Recht, einschließlich der Vorschriften über staatliche Beihilfen, beachten müssen.Damit, so die Kommission, müsse Irland nun auch von Apple die 13 Milliarden Euro einfordern und könne das Urteil nicht ignorieren.