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Bundeskartellamt warnt vor Datenschutz-Problem bei vielen Smart-TVs

In dem Abschlussbericht des Bundeskartellamts zur Untersuchung von Smart-TVs warnt die Behörde jetzt vor erheblichen Mängeln beim Daten­schutz. Da Verbraucher immer mehr Dienste auf dem Fernseher nutzen, kann das zu einem Sicherheitsproblem werden.
n.a.
05.07.2020  12:42 Uhr
Internetfähige Fernsehgeräte bieten über das klassische Fernsehprogramm hinaus eine Vielzahl an Internetangeboten. Dazu gehören Video-Streaming, Webbrowser und diverse Informations-Angebote und Sprachassistenten. Dadurch haben die Geräte aber laut der Untersuchung des Kartellamts vielfältige Möglichkeiten, personenbezogene Daten zu erheben. Was mit den Daten im Einzelnen geschieht wird dem Nutzer dabei nicht immer klar mitgeteilt. Das gilt ganz besonders, da heute fast jedes verkaufte Fernsehgerät ein Smart-TV ist. "Bei vielen Smartfunktionen hinterlassen Verbraucher jedoch digitale Spuren. Die Empfänger der Daten nutzen diese geschäftlich und zwar meistens, ohne die Verbraucher vorab ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung zu informieren. Das sollte sich ändern", fordert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, nun nach dem Abschluss der Untersuchungen.
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Verhalten wird analysiert

Unternehmen machen von den Daten-Sammlungen in ganz unterschiedlichem Ausmaß Gebrauch. Sie tracken das Fernsehverhalten einer Person, ihre App-Nutzung, ihr Surf- und Klickverhalten oder auch biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen und werten diese Daten aus, heißt es in dem Bericht.

Die Erhebung der Nutzungsdaten und die Verwendung zum Beispiel für personalisierte Werbung kann der Verbraucher oftmals durch Vornahme entsprechender Einstellungen an seinem Fernsehgerät verhindern - doch viele Nutzer wissen das gar nicht und wenige machen davon Gebrauch.

"Sich über die einschlägigen Daten­schutz­be­stimmungen bereits vor dem Kauf zu in­for­mieren, ist für den Verbraucher nicht oder nur mit großem Aufwand möglich", bemängelt das Bundes­kartellamt. Zudem hat das Kartellamt festgestellt, dass die Daten­schutz­be­stim­mungen der in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenz­mängel aufweisen und damit gegen Vorgaben der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) verstoßen. "Sie sind vor allem deshalb für die Verbraucher nicht nachvoll­ziehbar, weil sie für eine Vielzahl von Diensten und Nutzungs­prozessen gelten sollen", so heißt es weiter.

Dadurch wird aber auch verschleiert, für welche Dienste die personenbezogenen Daten genutzt werden. "Ziel muss es sein, den Nutzern von Smart-TVs - und von IoT-Geräten generell - zu deutlich mehr Souveränität über ihre eigenen Daten zu verhelfen", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Das Datensicherheitsniveau ist ebenfalls ein großer Kritikpunkt. Sicherheitsstandards müssen auch in den Jahren nach dem Kauf durch Software-Aktualisierungen aufrechterhalten werden, doch wenige Konzerne kümmern sich entsprechend ernsthaft um Security-Updates. Konsequenzen haben die festgestellten Mängel für die TV-Hersteller nun erst einmal nicht, denn das Bundeskartellamt darf nur prüfen, aber keine behördliche Verfügung ausstellen.

Siehe auch: Studie zum Datenschutz ist "ermutigend und ernüchternd" zugleich

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