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Schmutz über Donald Trump: Ransomware-Erpresser fordern Millionen

Mit der Ransomware REvil/Sodonokibi hatten Cyberkriminelle bei der New Yorker Anwaltskanzlei Grubman Shire Meiselas & Sacks sensible Daten über Mandanten abgegriffen. Jetzt droht man mit der Veröffent­lichung von "Schmutz" über Donald Trump, wenn nicht Millionen fließen.
The White House
15.05.2020  18:50 Uhr

Ransomware-Erpresser wollen schmutzige Wäsche öffentlich waschen

Mit Ransomware wollen Hintermänner Lösegeld erpressen. Dabei versuchen sie mit ihrer Schadsoftware entweder Systeme zu blockieren oder an sensible Daten zu gelangen. Rund um die Anwaltskanzlei Grubman Shire Meiselas & Sacks entwickelt sich aktuell ein echter Cyber-Erpresser-Krimi. Den Hintermännern hinter der Ransomware REvil/Sodonokibi war es gelungen, aus den IT-Systemen 750 GB Daten zu entwenden, die sehr sensible Details über deren Klienten enthalten sollen - Anwalt Allen Grubman ist einer der bekanntesten Promi-Anwälte der USA. Nachdem die erste Forderung über 21 Millionen US-Dollar von der Kanzlei nicht erfüllt worden war, erhöhen die Kriminellen jetzt laut Bericht von Page Six deutlich den Druck. Die Drohung: Die Veröffentlichung von "schmutziger Wäsche" über US-Präsident Donald Trump.
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Schon bisher war bekannt, dass die Hinter­männer in den Besitz von Verträgen und E-Mails von Klienten wie Lady Gaga, Madonna, Mariah Carey, U2 und Bruce Springsteen ge­kom­men waren. Darüber hinaus wurden die Backups der Kanzlei, wie bei solchen Erpressungs-Angriff­en üblich, verschlüsselt. Am Donnerstag haben die Hacker dann noch einmal nachgelegt: "Das Lösegeld beträgt jetzt 42.000.000 US-Dollar. Die nächste Person, über die wir etwas veröffentlichen, ist Donald Trump. Es finden Wahlen statt und wir haben pünktlich eine Menge schmutziger Wäsche gefunden", so die Mitteilung der Kriminellen. Die Zahlung soll innerhalb von einer Woche erfolgen.

Das FBI untersagt Verhandlungen

Darüber hinaus richten sich die Erpresser auch direkt an die Wähler: "Wir können ihnen mit­teilen, dass sie ihn (Trump) nach der Veröffent­lichung sicher nicht mehr als Präsidenten sehen möchten." Ein Einlenken der Kanzlei ist dabei aber nicht zu erwarten: "Wir wurden von den Experten und dem FBI darüber informiert, dass Verhandlungen mit oder die Zahlung von Löse­geld an Terroristen einen Verstoß gegen das Bundesstrafrecht darstellen. Selbst wenn enorme Lösegeldzahlungen geleistet wurden, leaken die Kriminellen die Dokumente oft trotzdem", so die Anwälte in einer Mitteilung. Man darf gespannt sein, wie sich der Fall entwickelt.

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