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Grenzen verschieben sich: Polizei erhält Liste von Corona-Kranken

In der Corona-Krise verschieben sich bei Gesetzgebern und Behörden klar die Grenzen in Bezug auf das, was man als zulässig ansieht. Jetzt wurde bekannt, dass Bundesländer Listen mit Corona-Infizierten an die Polizei übermitteln. Datenschützer sehen Gesetze verletzt.
02.04.2020  17:08 Uhr

Die Polizei hat in manchen Bundesländern jetzt Listen von Infizierten

In mehreren Bundesländern haben Gesundheitsämter Listen mit Corona-Infizierten an die Polizei weitergeleitet. Wie Netzpolitik berichtet, beinhalten diese Auflistungen zum Teil auch Einträge zu Kontaktpersonen. Aktuell ist bestätigt, dass solche Übermittlungen in Nieder­sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Baden-Württemberg vorgenommen wurden.
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Wie dem Bericht weiter zu entnehmen ist, wurde die Praxis nach Einschreiten von Daten­schützern in Baden-Württemberg vorerst wieder gestoppt. Der Landesbeauftragte für Datenschutz, Stefan Brink, sieht in dem Vorgehen auch eine gewisse Verzweiflung der Verantwortlichen: "Wir sind in einer Situation, in der auch die staatlichen Maßnahmen in vielen Fällen eher Versuchen gleichen, als dass sie nach einem klaren Handlungskonzept ablaufen würden", zitiert Netzpolitik.

Nach Recherche zeigt sich, dass mindestens 13 regionale Polizeipräsidien des Landes Daten zu Corona-Infizierten erhalten hatten. Diese beinhalten auch Informationen wie Geburts­datum, das Geschlecht und das Datum des positiven Coronavirus-Tests und werden in Form von Excel-Listen direkt von Kommunen übermittelt. "Solche Infizierten-Listen haben bei der Vollzugspolizei nichts verloren. Sie müssen, wenn sie dort in rechtswidriger Weise hingereicht wurden, sofort gelöscht werden", so Brink weiter.

Chaotische Lage in Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern wurden ähn­liche Datensätze an die Polizei weiter­gereicht. So gibt das niedersächsische Innenministerium an, dass man damit das Risiko einer Ansteck­ung für Polizeibeamte verringern wolle. Aller­dings fehlt aktuell eine Regelung, wie die Daten weitergeben werden dürfen und sollen. Eine Übermittlung fand aber trotzdem statt, wie Netzpolitik von der Polizeidirektionen Göttingen und Osnabrück bestätigt bekam. Ein ganz ähnliches Bild zeigt sich auch in Bremen, wo die verantwortliche Datenschutzbeauftragte die regelmäßige Übermittlung ebenfalls als rechtswidrig einstuft.

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