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LTE-Auflagen werden geprüft - für Telefonica sieht es schlecht aus

Zum 1. Januar 2020 ist die Frist abgelaufen, bis zu der die Mobilfunk­be­treiber in Deutschland die Versorgung mit schnellen Internet­ver­bind­ung­en sicherstellen mussten. Das hatte man bei der Versteigerung der LTE-Frequenzen festgelegt - doch nicht alle Betreiber haben es geschafft.
Nadine Dressler
10.01.2020  18:27 Uhr
4G ist in Deutschland noch nicht wirklich angekommen Infografik: 4G ist in Deutschland noch nicht wirklich angekommen

Das geht aus einem jetzt vorgelegten Bericht der Bundesnetzagentur hervor. Bei der Frequenz­ver­steig­erung wurde fest­ge­legt, dass ab dem 1. Januar 2020 98 Prozent aller Haus­halte bundes­weit und 97 Prozent der Haushalte je Bundes­land mit einer Mindest­daten­rate von 50 MBit/s pro Antennen­sektor versorgt werden müssen. Zusätzlich stellte man eine Vereinbarung auf, nach derer die Mobilfunk­anbieter auch die Haupt­verkehrs­wege voll­ständig zu versorgen hätten - also zum Beispiel die Autobahnen und ICE-Strecken.

Offizielle Überprüfung startet

Die Bundesnetzagentur beginnt jetzt mit der Überprüfung, wie der Stand der Versorgung zum Stichtag tatsächlich war. Dabei hatte es im Vorfeld schon viel Rummel darum gegeben, dass Deutschland noch immer selbst in Ballungsgebieten eine verhältnismäßig schlechte Versorgung zu bieten hat.

Nach eigenen Angaben konnten dabei die Telekom und Vodafone die Auf­lagen zur LTE-Versorgung im Grunde er­fül­len. Telefónica dagegen hatte der Bundes­netz­agentur mit­geteilt, die von ihnen ge­forderten Versorgungs­auflagen nicht frist­gerecht zu er­reichen. Laut Telefónica werde man es aber bis Ende des Jahres schaffen. Dass es zu ver­einzelten Ver­zöger­ungen ge­kommen ist, soll vor­rangig durch äußere Ein­flüsse zustande gekommen sein. So wurden Hinder­nisse wie zum Bei­spiel fehlende Vermiet­bereit­schaft an poten­tiel­len Stand­orten, fehlende Bau­geneh­migungen, Denkmal-, Natur- und Umwelt­schutz genannt.

Zudem gibt es einige laufende Gerichtsverfahren, die klären sollen, wie die Versorgungsauflagen auszulegen seien.

"Wir setzen alles daran, dass die Unternehmen von uns ermittelte Defizite bei der Erfüllung unserer Auflagen zügig beheben. Unser Ziel ist es, dass der Ausbau mit mobilem Breitband in der Fläche schnellstmöglich weiter vorankommt. Behördliche Sanktionen sind nicht ausgeschlossen. Die Bundesnetzagentur wird sie dann einsetzen, wenn sie dem Ziel einer Verbesserung der Versorgung dienen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundes­netz­agentur.

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