Das geht aus einem jetzt vorgelegten Bericht der Bundesnetzagentur hervor. Bei der Frequenzversteigerung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2020 98 Prozent aller Haushalte bundesweit und 97 Prozent der Haushalte je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor versorgt werden müssen. Zusätzlich stellte man eine Vereinbarung auf, nach derer die Mobilfunkanbieter auch die Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen hätten - also zum Beispiel die Autobahnen und ICE-Strecken.
Offizielle Überprüfung startet
Die Bundesnetzagentur beginnt jetzt mit der Überprüfung, wie der Stand der Versorgung zum Stichtag tatsächlich war. Dabei hatte es im Vorfeld schon viel Rummel darum gegeben, dass Deutschland noch immer selbst in Ballungsgebieten eine verhältnismäßig schlechte Versorgung zu bieten hat.Nach eigenen Angaben konnten dabei die Telekom und Vodafone die Auflagen zur LTE-Versorgung im Grunde erfüllen. Telefónica dagegen hatte der Bundesnetzagentur mitgeteilt, die von ihnen geforderten Versorgungsauflagen nicht fristgerecht zu erreichen. Laut Telefónica werde man es aber bis Ende des Jahres schaffen. Dass es zu vereinzelten Verzögerungen gekommen ist, soll vorrangig durch äußere Einflüsse zustande gekommen sein. So wurden Hindernisse wie zum Beispiel fehlende Vermietbereitschaft an potentiellen Standorten, fehlende Baugenehmigungen, Denkmal-, Natur- und Umweltschutz genannt.
Zudem gibt es einige laufende Gerichtsverfahren, die klären sollen, wie die Versorgungsauflagen auszulegen seien.
"Wir setzen alles daran, dass die Unternehmen von uns ermittelte Defizite bei der Erfüllung unserer Auflagen zügig beheben. Unser Ziel ist es, dass der Ausbau mit mobilem Breitband in der Fläche schnellstmöglich weiter vorankommt. Behördliche Sanktionen sind nicht ausgeschlossen. Die Bundesnetzagentur wird sie dann einsetzen, wenn sie dem Ziel einer Verbesserung der Versorgung dienen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner