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Kommentare zu:

Urteil ignoriert:
Facebook soll Beleidigung löschen, tut das aber nicht

oder

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[o1] happy_dogshit am 18.12. 19:38
+3 -4
Beleidigungen sind auch eine Form einer Meinungsäußerung. Bye Bye freie Meinung.
[re:1] topsi.kret am 18.12. 21:20
+ -
@happy_dogshit: Nein, immer wieder nein.
[re:1] Finsternis am 18.12. 21:29
+ -
@topsi.kret:
Doch immer wieder doch!
Was nicht heißt das man unter umständen dafür ärger bekommt.
[re:1] topsi.kret am 18.12. 21:32
+ -
@Finsternis: Nö. Warum ist eine Beleidigung eine Meinung?
[re:1] Finsternis am 18.12. 21:34
+ -2
@topsi.kret: Weil sie ausdruck meiner unzufriedenheit sein kann.
Weil sie Raus muss zum eigenen Seelenheil wenn man meint für etwas gutes einzustehen oder etwas schlechtes nieder zu machen.
Es ist Scheiße weil es Scheiße ist.
[re:2] James8349 am 18.12. 21:38
+1 -
@Finsternis: Unsinn. Eine Beleidigung ist genauso wenig eine Meinung wie dir eine runterzuhauen. Egal wie du das begründest. Eine Beleidigung zielt darauf ab jemanden zu verletzen. Zwar nicht körperlich aber psychisch.
[re:3] topsi.kret am 18.12. 21:39
+1 -
@Finsternis: Und eine Unzufriedenheit geht nicht sachlich zu äußern?
[re:4] Finsternis am 18.12. 21:44
+1 -1
@James8349:
Ja natürlich etwas oder jemanden. Aber man beleidigt nicht grundlos.
Und man kann beleidigungen verdient haben oder sie können gerechtfertigt sein.
Stell dier vor ein paar Jugendliche Zündenen nen Welpen an. Denkste da wäre keine beleidigung angebracht.
Beleidigungen sind ein gutes mittel um Dampf abzulassen ohne jemanden wehzutun. Aber wie gesagt es gibt grenzen ab denen man halt mit Strafen rechnen muss.
Dennoch sind beleidigungen ausdruck der Meinung.
[re:5] divStar am 18.12. 21:45
+ -
@topsi.kret: solange sie nicht strafrechtlich verfolgt wird (mindestens Anzeige), ist es eine Meinung.
[re:6] James8349 am 18.12. 21:47
+1 -1
@Finsternis: Nein auch da ist keine Beleidigung angebracht, sondern eine Anzeige. Beleidigungen sind nie angebracht. Genausowenig wie Körperverletzung, Nötigung und Mobbing.
[re:7] Finsternis am 18.12. 21:48
+ -1
@topsi.kret: Ab einem bestimmten Punkt läuft ein Fass nunmal über und jeder hat eine andere Fass größe.
Auch ist die schwelle des Beleidigten von Mensch zu Mensch anders.
Dahher kann man nie wissen ob man jemanden, mit worten die man selber für unproblematisch hält, beleidigt hat.
[re:8] Finsternis am 18.12. 21:48
+ -
@divStar: Auch dann bleibt es für mich eine Meinung die aber dank der Strafe wohl SO nicht mehr zu dieser Person geäußert wird^^
[o2] DRMfan^^ am 18.12. 20:01
+2 -
Naja, per VPN kann sowieso jeder den Post weiterhin sehen....

https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/google-recht-auf-vergessen-gilt-nur-in-europa
[re:1] divStar am 18.12. 21:47
+4 -1
@DRMfan^^: also sollte ich wohl künftig sämtlichen Internetverkehr durch VPN jagen weil man in Europa zensiert... naja - auch eine gute Lösung.
[re:1] topsi.kret am 18.12. 22:16
+2 -3
@divStar: Wo siehst Du Zensur?
[re:1] divStar am 18.12. 23:43
+4 -
@topsi.kret: die Frage ist doch eher: wo nicht...
[re:1] topsi.kret am 18.12. 23:44
+ -2
@divStar: Nur wenn man erstere Frage nicht beantworten kann, dann lenkt man ab.
[re:2] divStar am 18.12. 23:50
+2 -5
@topsi.kret: das Recht auf Vergessen ist Zensur, denn wer z.B. Verbrechen begeht, an den sollte man sich auch nach seiner Büße erinnern dürfen. Außerdem verfälscht es die Geschichte und wer weiß was unter diesem Deckmantel noch alles weggelöscht wird.

Aber niemand verbietet es dir vor der Realität die Augen zu verschließen und mir ist es Wurst, ob du das so siehst oder nicht.
Ich könnte noch mehr Beispiele anbringen warum ich froh bin, dass nicht jeder Staat weltweit nach EU-Recht geht - aber wozu?
[re:3] Hobbyperte am 18.12. 23:57
+2 -2
@topsi.kret: Wo fängt denn Zensur an? Eine Parteisekretärin die nach einem peinlichen YT-Video laut über die "Regulierung" des Online-Bereiches nach den Maßstäben des Offline-Bereiches nachdenkt, legt zumindest schon einmal die Denkweise unserer "Eliten" sehr deutlich offen! Und es dauerte dann nicht lange und siehe da es genügen neuerdings ein paar Tausend Klicks auf ein YT-Video und schon muss der Einsteller des Videos eine Medienlizenz Beantragen UND BEZAHLEN ... UND ist den Kontroll-Mechanismen unterworfen ... und und und ... könnte man auch Einschüchterungs-Versuch nennen um unliebsame Videos zu verhindern, damit die Schafe weiter CDSU etc. wählen ... echte "Demokratie und Freiheit" ist aber was ganz anderes, als diese korrupte Parteienmonarchie oder wie immer man das bestehende System des Unrechts und der Ungerechtigkeit nennen will ...
[re:4] topsi.kret am 19.12. 01:28
+3 -2
@divStar: Das ist keine Zensur, sondern ein Grundsatz im Persönlichkeitsrecht. Wenn man selber nicht betroffen ist, kann man ja laut rumtönen.

Ich fragte nach konkreter Zensur.
[re:5] topsi.kret am 19.12. 01:30
+2 -1
@Hobbyperte: Wir können gerne über Medien- und Lizenzrecht diskutieren. Was Dein beispiel mit Zensur zu tun hat, erschließt sich aber nicht. Was Du da hineininterpretierst (übrigens die Anzahl der Klicks ist dafür nicht ausschlaggebend), ist alleine Deiner Fantasie unterworfen.
[re:6] feinstein am 19.12. 07:04
+2 -1
@divStar: "das Recht auf Vergessen ist Zensur, denn wer z.B. Verbrechen begeht, an den sollte man sich auch nach seiner Büße erinnern dürfen. Außerdem verfälscht es die Geschichte und wer weiß was unter diesem Deckmantel noch alles weggelöscht wird."

Nur weil du das Zensur nennst, bedeutet das nicht, dass es Zensur ist. Wikipedia: "Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind (Art. 1 Abs. 3 GG), ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen. Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich. Allenfalls im Zuge der sogenannten mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten kommt je nach Sachverhalt der Stellenwert von Art. 5 Grundgesetz auch zwischen Privaten indirekt zum Tragen."

Was du eigentlich willst ist das Schleifen von Persönlichkeitsrechten, Verhinderung von Resozialisierung und einen modernen Pranger. Welche historische Bedeutung es haben soll, wenn jemand vor 20 Jahren ein Auto gestohlen hat und seitdem unbescholten ist, sodass du das dann nach so langer Zeit immer noch glaubst wissen zu müssen, erschließt sich mir jedenfalls nicht.
Freiheit und Demokratie gelten nicht nur für dich, sondern auch für dein Gegenüber.
[re:7] divStar am 19.12. 07:58
+1 -1
@feinstein: was ich möchte, ist, dass Menschen nicht durch Gesetzeslücken freikommen und sich dann ggf. als z.B. Sexuellstraftäter möglicherweise an weiteren Menschen vergreifen und man darüber aber nichts weiß bzw wissen darf weil Recht auf Vergessen.
[re:8] feinstein am 19.12. 10:29
+ -1
@divStar: Schon, nur geht es eben nicht nur um das, was du möchtest. Darum habe ich geschrieben: "Freiheit und Demokratie gelten nicht nur für dich, sondern auch für dein Gegenüber."
[re:9] Nunk-Junge am 19.12. 11:20
+2 -1
@divStar: Wenn Du als Jugendlicher im Streit einem anderen einen Zahn ausgeschlagen hast, Du dafür auch zu einer Strafe verurteil wurdest, dann soll das Dein Leben lang öffentlich präsentiert werden? Am Besten soll noch jeder zukünftige Arbeitgeber schon im Bewerbungsverfahren informiert werden, dass Du ein verurteilter Gewalttäter bist? Denn nichts anderes forderst Du. Viele Arbeitgeber googeln Bewerber (wir machen es vor Bewerbungsgesprächen zum Beispiel auch). Dann kannst Du das Strafgesetzbuch auf den Müll werfen, denn jede kleine Strafe hätte einen lebenslänglich Faktor. Völlig irrsinnig.
[re:10] DRMfan^^ am 19.12. 11:47
+ -2
Wenn es den Arbeitgeber interessiert, dann verlangt er ein Führungszeugnis - und da steht das dann ja auch drin ...
[re:11] feinstein am 19.12. 13:56
+2 -
@DRMfan^^: "Wenn es den Arbeitgeber interessiert, dann verlangt er ein Führungszeugnis - und da steht das dann ja auch drin ..."

Nach Ablauf von Tilgungsfristen eben nicht: https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__33.html

"Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen."

Es ist bei uns eben geleitet vom Gedanken der Resozialisierung, dass wenn man für seine Tat gebüßt hat man eine zweite Chance bekommt / bekommen kann, bzw. zumindest die Aussicht auf eine solche. Darum gibt es bei uns auch (normalerweie) kein echtes lebenslänglich.
[re:12] divStar am 19.12. 15:06
+ -1
@feinstein: es kommt darauf an was für ein Führungszeugnis (Typ) angefragt wird und von wem. Selbst verurteilte Schwarzfahren steht da drin.
[re:13] feinstein am 19.12. 16:53
+1 -
@divStar: Ja, es gibt da Spezialfälle und -regelungen. Das ändert aber am Grundsatz nichts, dass Eintragungen nach bestimmten Fristen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden und somit in den Führungszeugnissen nicht mehr auftauchen (dürfen).
[re:14] Nunk-Junge am 19.12. 17:40
+ -
@feinstein: Stimmt. Hier ist es nochmal aufgelistet: https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/bewerbung-einstellung/polizeiliches-fuehrungszeugnis-dann-erfolgt-die-loeschung-der-eintraege-teil-ii/
[re:2] DRMfan^^ am 19.12. 11:42
+3 -
@topsi.kret: Wikipedia: "Zensur ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren - in der Regel durch staatliche Stellen - sollen Massenmedien oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern"

Demnach ist Zensur unter anderem:
- DMCA Anforderungen
- Der Bust der RZ im Bunker in Traben-Trabach
- Das Recht auf Vergessen
- Porno-Filter in Großbritanien, die die ISPs default-on betreiben müssen
- Jede Gerichtliche Anordnung an einen Provider, eine bestimmte Sete (DNS-) zu sperren

usw.
[re:1] topsi.kret am 19.12. 21:55
+ -
@DRMfan^^: Wenn man so diverse andere Rechte außer Acht lässt, könnte Deine Wiki-Definition durchaus mit viel Fantasie zutreffen.
[o3] Finsternis am 18.12. 21:33
+3 -
Was denken sich die Leute dabei. Der EUgH hat nur in der Eu die befugniss.
Wenn der Post aus Amerika kommt und dort nicht beanstandet wird wird er auch nicht gelöscht sondern nur hier unsichtbar.
Und die "Automatische entfernung" von ähnlichen?
Satire, scherzen unter freunden zitate usw usw boy!
[re:1] Nunk-Junge am 19.12. 11:28
+2 -
@Finsternis: Ja, recht hast Du. Man muss bedenken, dass umgekehrt gleiche Forderung auch andere Länder stellen können. Die USA können weltweit Berichte über die Intelligenz von HumptiTrumpi löschen lassen und alles von Snowden verbieten. Die Türkei kann Berichte über den Völkermord an Armeniern löschen lassen. Russland lässt Berichte über Morde an Kritikern entfernen. Saudi Arabien lässt alle Fotos in Bikinis löschen.
[o4] serra.avatar am 18.12. 21:38
+6 -1
also wenn ich nen Amerikanisches oder Sonstiges Nicht EU Land wäre würde ich der EU auch den Stinkefinger zeigen ... was jucken mich da EU Gesetze ... sperren /löschen innerhalb der EU, klar wie es das Gesetz verlangt ... ausserhalb? leckt mich da wo es am bittersten schmeckt ;p

PS früher fingen wegen sowas Kriege an ...
[o5] sorduk am 18.12. 23:04
+ -1
Tanz den Mussolini......
[o6] almhirt am 18.12. 23:33
+5 -2
EU-Recht ist nun mal kein Weltrecht und das ist auch gut so
[o7] MoeD am 19.12. 09:32
+1 -2
"Facebook kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof dazu verpflichtet werden, Posts mit Beleidigungen zu löschen"

Das ist so lächerlich! Wie denn bitte? Facebook ist riesig; will man Facebook innerhalb der EU blockieren, wenn sich das Unternehmen nicht an die Urteile des EuGH hält? Dann wäre man auch nicht besser als China. Will man Facebook eine Geldstrafe auferlegen? Und was macht man dann wenn Facebook einfach nicht zahlt? Facebook ist nun mal ein US-amerikanisches Unternehmen und kann bei der Größenordnung die es erreicht hat nun mal gepflegt darauf sch.... was der EuGH von ihm will.
[o8] Finsternis am 19.12. 15:51
+ -1
Da der komplette teil gelöscht worden ist greif ich das einfach nochmal auf .
Auch beleidigung gehören zur Meinungsfreiheit.
Meinungsfreiheit kennt keine Grenzen, man muss sie ungehindert äussern könn.
Verschiedene Menschen haben verschiedenen Maßstab von dem was als Beliedigung zählt.
Deshalb kann man garnicht so einfach sagen wo der Strafbestand anfängt.
Und genau deshalb darf es keine Automatische löschung geben.
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