Keine Gebühren gekoppelt an die Inflation
Ein Rundfunkbeitrag, der sich ganz automatisch orientiert an der Inflation erhöht: Mit dieser Idee wollten einige Bundesländer unter anderem erreichen, dass in Deutschland der aufwendige Prozess um die Verhandlungen der Gebühren entfallen kann. Seit 2016 hatten die Länder deshalb über eine entsprechende Reform des Rundfunkbeitrags verhandelt - auch, weil die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) davor gewarnt hatte, dass ohne entsprechende Anpassungen eine Mehrbelastung der Beitragszahler um zwei Euro bis zum Jahr 2021 absehbar sei. Eine automatische Kopplung des Rundfunkbeitrags an die Inflationsrate - das erhoffte Werkzeug gegen ständige Neuverhandlungen - ist jetzt aber wohl vom Tisch.Wie die FAZ in einem Interview mit dem Chef der sächsischen Staatskanzlei, Oliver Schenk, erfahren hat, sind entsprechende monatelangen Verhandlungen zwischen den Ländern wohl endgültig gescheitert. In der zuständigen Arbeitsgruppe mit der Überschrift "Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten" konnte kein dahingehender Konsens erreicht werden. Gescheitert ist das Vorhaben demnach unter anderem am Widerstand einiger Landesregierungen, viele sahen die "Entpolitisierung bei der Festsetzung des Beitrages" kritisch, so Schenk. Da die Medienpolitik heutzutage aber über Parteigrenzen hinweg scharf diskutiert wird, ist ohne die Bildung einer großen Koalition hier nur schwer etwas zu erreichen, so die Analyse der FAZ.
Neben den Entscheidern aus den Landesregierungen haben auch die Rundfunkanstalten selbst gegen eine Kopplung des Rundfunkbeitrags an die Teuerungsrate gearbeitet. Wie immer wird hier vor allem die Drohung von tief greifenden Einschnitten in das Programm öffentlich als Argument angeführt, sollten Mittel nicht wie gefordert erhöht werden. Gegner der bisherigen Festsetzung führen an, dass die Ausgabepolitik der Sender zwischen teuren Sportrechten, Moderatoren-Gehältern und großzügigen Pensionszahlungen das wahre Problem darstelle.
18+X ist zu erwarten
Die für die Festsetzung verantwortliche KEF wird laut Schenk nach Scheitern der Reform jetzt bald ihre Bedarfseinschätzung für die Jahre 2021 bis 2024 vorlegen. Der Chef der sächsischen Staatskanzlei rechnet damit, dass die Kommission dabei eine Summe von "18 Euro + X" empfehlen wird.Infografik: Rundfunkgebühren im europäischen Vergleich
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