[o1] Tintifax am 05.11. 15:46
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-3
Irgendwie traut er sich nicht laut schreien, irgendwie ist das alles von der Lautstärke her sehr verhalten. Vermutlich hat er Angst dass ihn die Mama erwischt...?
"... sei aber "in der heutigen Welt ein Verbrechen"."
Und immer wieder dieses Opfergehabe. Vielleicht sollte man einfach die Gesetzestexte lesen und dort gibt es eigentlich in jedem zivilisierten Land als eine der ersten Passagen die Menschenrechte und besonders den Erhalt der Würde.
Und immer wieder dieses Opfergehabe. Vielleicht sollte man einfach die Gesetzestexte lesen und dort gibt es eigentlich in jedem zivilisierten Land als eine der ersten Passagen die Menschenrechte und besonders den Erhalt der Würde.
[re:1] kickers2k1 am 05.11. 16:50
@kickers2k1: auf deinen Arbeitgeber spucken hat auch in Deutschland nichts mit Meinungsfreiheit zutun.
@kickers2k1: Und die Meinungsfreiheit wird auch in Deutschland durch das Grundgesetz eingeschränkt. Die Würde und die Entfaltungsfreiheit ist der Meinungsfreiheit übergeordnet.
@floerido: >>"Die Würde und die Entfaltungsfreiheit ist der Meinungsfreiheit übergeordnet."
Nunja, alle drei stehen auf der gleichen Stufe.
Wenn man aber eines der Drei Paragrafen seinem Gegenüber sozusagen verwährt, regeln das dann die weitergehenden Gesetze z.B des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Beleidigung, Bedrohung, kriminelle Aussagen sind halt nicht unter der Meinungsfreiheit geschützt.
Und das gilt durch die Bank weg für alle Menschen, die sich in der Bundesrepublik aufhalten!
Nunja, alle drei stehen auf der gleichen Stufe.
Wenn man aber eines der Drei Paragrafen seinem Gegenüber sozusagen verwährt, regeln das dann die weitergehenden Gesetze z.B des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Beleidigung, Bedrohung, kriminelle Aussagen sind halt nicht unter der Meinungsfreiheit geschützt.
Und das gilt durch die Bank weg für alle Menschen, die sich in der Bundesrepublik aufhalten!
@Kla Jur: Nein, sie stehen nicht auf gleicher Stufe.
Art 1 Abs 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Ist also nicht verhandelbar.
Die Meinungsfreiheit findet (Art 5 Abs 2 GG) "ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Ist also eingeschränkt.
Art 1 Abs 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Ist also nicht verhandelbar.
Die Meinungsfreiheit findet (Art 5 Abs 2 GG) "ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Ist also eingeschränkt.
@floerido: naja, es war schon immer ein "Verbrechen". aber früher ging einfach mehr durch... entweder hatte man andere Probleme (wie z.b. den ns) oder eine Verfolgung war höchst komplex (was im Internet ja doch etwas vereinfacht würde, weil die honks sich nun ja selbst anzeigen mit solchen Videos)
@floerido: Und auch schlicht bedenken, dass auch in den USA in denen die Meinungsfreiheit sehr weit gesteckt ist Meinungsfreiheit nicht bedeutet, dass man auf eine "Meinungsäußerung" keine negative Reaktion bekommen darf.
Erst mal bedeutet das nur, dass man da keine Strafrechtlichen Konsequenzen hat.
Erst mal bedeutet das nur, dass man da keine Strafrechtlichen Konsequenzen hat.
[o4] ExusAnimus am 05.11. 17:37
[o6] mreyeballz am 05.11. 19:20
Ich kannte ihn bis eben nocht. Finde ihn durchaus unterhaltsam in diesem Clip. Vermutlich war es sein Markenzeichen etwas Show zu machen statt nur stumpf in die Kamera zu gucken. Trotzdem verdient wenn er schon mehrmals ermahnt wurde.