Trump selbst ist die letzte Hürde
Noch ist das Handelsverbot für US-Firmen, das ihnen den Verkauf ihrer Produkte an Huawei untersagt, eigentlich nicht in Kraft getreten, hatte die Trump-Regierung doch vor einiger Zeit eine 90-tägige Aufschubfrist erneut verlängert. Eine weitere Verlängerung gilt jedoch als unwahrscheinlich, so dass der Druck wächst, endlich Klarheit zu schaffen. Bereits vor Monaten hieß es, dass es eigentlich nur noch an Trump liege, wann die bereits von diversen US-Firmen vorliegenden Anträge auf Ausnahmegenehmigungen auch tatsächlich freigegeben werden sollen.Das US-Handelembargo gegen Huawei hatte für den Konzern bereits schwerwiegende Folgen, so dass man unter anderem die jüngsten Flaggschiff-Smartphones der Huawei Mate 30-Serie ohne die offiziellen Google-Apps und -Services auf den Markt bringen musste. Sie sind deshalb noch nicht in Europa erhältlich, sondern nur in China und einigen wenigen anderen asiatischen Ländern. Eigentlich hatte die US-Regierung angekündigt, dass die Ausnahmegenehmigungen bereits nach einem Treffen zwischen den USA und China im Juni in Kraft treten könnten.
Bis heute ist jedoch nichts passiert, weil Trump und seine Regierung nach Meinung vieler Experten versuchen, ihr auf bisher nicht belegten Bedenken rund um die "Nationale Sicherheit" der USA beruhendes Vorgehen gegen Huawei als Hebel im Handelskrieg mit China zu nutzen. Während diverse andere US-Firmen ihre Produktion verlagern oder ihre Produkte aus China auf Umwegen in die USA schaffen, um das Handelsverbot zu umgehen, hat Google offenbar noch keine Möglichkeit gefunden, wie man legal dafür sorgen kann, dass Huawei die Play-Services und Googles andere Dienste auf seinen Geräten einsetzen kann.
Ob auch Google zu den ersten Firmen gehören wird, die dank einer Ausnahmegenehmigung der US-Regierung wieder mit Huawei handeln dürfen - und damit seine Apps und Services wieder auf Huawei-Geräten anbieten kann - ist noch nicht sicher. In dieser Woche sollen neue Gespräche zwischen den USA und China stattfinden, wobei das Ziel weiterhin eine Beilegung des Handelsstreits ist, bei der die Interessen beider Parteien berücksichtigt werden.