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EuGH beendet langen Streit zwischen Google und Bundesnetzagentur

Googles E-Mail-Dienst Gmail ist kein Telekommunikationsdienst. Zumindest nicht nach den Richtlinien der EU-Gesetzgebung. Damit unterliegt das Angebot nicht verschiedenen Pflichten, denen beispielsweise Provider unterworfen sind. Das betrifft insbesondere das Unterhalten von Schnittstellen, über die staatliche Behörden Zugriff auf die Kommunikation bekommen können.
Pixabay
13.06.2019  15:16 Uhr
Seit dem Jahr 2012 versuchte die deutsche Bundesnetzagentur durchzusetzen, dass Google seinen E-Mail-Dienst bei ihr als eigenständiges Telekommunikations-Angebot registriert und den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes entspricht. Google weigerte sich allerdings insbesondere aufgrund der Verpflichtung zu Abhör-Schnittstellen und stritt sich über Jahre mit der Behörde vor Gericht. Die hiesigen Gerichte waren sich in der Sache nicht ganz sicher und riefen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, damit dieser erst einmal eine grundsätzliche Klärung der Einstufung vornimmt. Denn diese ergibt sich aus den Definitionen in den europäischen Rahmenwerken, auf denen das deutsche Telekommunikationsgesetz beruht.

Klarheit für viele andere

Und in Luxemburg stellten die Richter nun klar, dass ein Service wie Gmail nicht als Telekommunikationsdienst angesehen werden kann. Denn dieser nutze zwar die elektronische Signalübertragung über die Kommunikationsnetze, doch würden diese nicht ursächlich von ihm ausgehen. Damit ist geklärt, dass die Provider als Betreiber der Infrastruktur unter die Regelungen fallen, nicht aber die verschiedenen Nutzer derselben, die hier beispielsweise eigene Services auf diese aufsetzen.

Die Frage ist letztlich von grundsätzlicher Bedeutung auch für sehr viele Angebote über Gmail hinaus. Denn wäre es zu einer anderen Einstufung gekommen, hätten im Grunde alle Angebote im Web, über die Anwender miteinander in Kontakt treten können, die wesentlich schärferen Regularien von Telekommunikationsdiensteanbietern umsetzen müssen.

Siehe auch: EuGH-Gutachten vorab bekannt: Keine Telefon-Pflicht für Amazon
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