[o1] XaverH am 06.03. 21:46
+3
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[re:1] IchEuchNurÄrgernWill am 07.03. 01:29
@XaverH: Das ist einer der Punkte, bei denen ich mir halt den App Store von Apple lobe. Wenn man weiß, dass man einige Mitarbeiter hat und denen den Access zum App Store nicht ganz blocken möchte, schlafe ich besser, wenn ich weiß, dass sie in einem regulierten App Store sind als in einem fast offenen wie Android App Store. Das ist aber auch nur MEINE berufliche Meinung. :-)
[re:3] Nunk-Junge am 07.03. 13:26
@XaverH: Was soll das mit DSGVO zu tun haben? Du hast offensichtlich keinen Schimmer wovon Du redest oder willst Du nur einen dummen Trollspruch absetzen?
[re:1] Nunk-Junge am 08.03. 09:15
@XaverH: Oh Mann, Du bist ein Troll. Offensichtlich hast Du keine Ahnung von der DSGVO und willst nur sinnlose Sprüche blöken.
@Nunk-Junge: Du kannst offensichtlich nur auf aggressive und bildungsferne Art und Weise wahllos Leute beleidigen, ohne irgendwelche Fakten oder Argumente zu liefern. Kurz, DU verhältst dich wie ein Troll, nicht ich.
Die DSGVO gilt auch für Apps, denn Apps sammeln Daten. Sollte eigentlich auch in dein Hirn reingehen. Wenn ich eine App installiere, dann stimme ich der Datenverarbeitung zu. Wenn ich sie deinstalliere, dann widerrufe ich damit auch die Zustimmung zur Datenverarbeitung. wenn die App trotz Deinstallationsversuch weiterhin im Hintergrund, also versteckt und für den User nicht so leicht erkennbar, installiert bleibt und damit weiterhin Daten sammelt und verarbeitet, dann stellt dies einen Verstoss gegen die DSGVO dar. Und damit wären die Behörden gefordert, durchzugreifen ...
Die DSGVO gilt auch für Apps, denn Apps sammeln Daten. Sollte eigentlich auch in dein Hirn reingehen. Wenn ich eine App installiere, dann stimme ich der Datenverarbeitung zu. Wenn ich sie deinstalliere, dann widerrufe ich damit auch die Zustimmung zur Datenverarbeitung. wenn die App trotz Deinstallationsversuch weiterhin im Hintergrund, also versteckt und für den User nicht so leicht erkennbar, installiert bleibt und damit weiterhin Daten sammelt und verarbeitet, dann stellt dies einen Verstoss gegen die DSGVO dar. Und damit wären die Behörden gefordert, durchzugreifen ...