In anderen Ländern wie den USA sind mietbare Elektro-Tretroller - oft E-Scooter genannt - schon zum Problem geworden, in Deutschland haben sie noch nicht mal ihre Straßenzulassung. Das soll sich in diesem Jahr aber ändern: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat eine Erlaubnis für E-Tretroller und - Skateboards anvisiert, die ohne Führerschein und Helmpflicht auskommt.
Bis sich neue Fortbewegungsmittel in der Deutschen Straßenverkehrsordnung wiederfinden, kann es eine ganze Weile dauern. Auch die seit Jahren aufkommenden elektrisch verstärkten Individualverkehr-Klassiker wie Tretroller und Skateboard dürfen wegen des Antriebs bisher nicht auf den Straßen hierzulande betrieben werden. Nachdem eine Zulassung dieser Gefährte im letzten Jahr nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte, berichtet der Spiegel jetzt darüber, dass das zuständige Bundesverkehrsministerium wieder in Bewegung gerät.
Elektromobilität: Hoverboard bis OneWheel
Wie der
Spiegel (via
heise) schreibt, scheint Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Zulassung von Tretrollern und Skateboards mit Elektroantrieb jetzt endgültig zügig vorantreiben zu wollen. Scheuer soll die Freigabe der Gefährte entsprechend autorisiert haben. In der Folge ist damit zu rechnen, dass die entsprechende Verordnung noch in diesem Frühjahr im Bundesrat landet.
Wie die
Zeit schreibt, sieht das Ministerium vor, dass E-Scooter und Skateboards sich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde auf Radwegen und der Straße bewegen dürfen. Ansonsten hält sich das Ministerium mit Regeln zurück: Weder eine Helmpflicht noch eine Prüfung - wie etwa der angedachte Mofaführerschein - sind laut des Entwurfs für den Betrieb nötig. Eine Versicherungspflicht besteht allerdings schon.
Bedenken ausgeräumt
Der jetzigen Bewegung Richtung Zulassung soll laut Spiegel-Bericht aber ein echter Stillstand im Verkehrsministerium vorausgegangen sein. Der Grund: Fachbeamte hatten vor allem bei Elektro-Boards ohne Lenkstange und Bremsen Bedenken angemeldet. Scheuer ist aber offenbar der Meinung, dass der Zugewinn an Mikromobilität diese Bedenken wettmacht. Allerdings behilft sich das Ministerium mit einer Verordnungsklausel: Die Zulassung der Elektroboards ist als "Verkehrsversuch" definiert, kann also sehr schnell widerrufen werden.