Keine Schonfrist für die Übermittlung
Wie heise in seinem Bericht zur Problematik rund um den zukünftigen Datentransfer zwischen Großbritannien und der EU schreibt, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine sehr laute Warnung vor einem Brexit ohne Austrittsvereinbarung ausgesprochen. Wie der stellvertretende Bundesdatenschutzbeauftragte Jürgen H. Müller nach einer Sitzung des Ausschusses anführt, kann eine Übermittlung von personenbezogenen Informationen zwischen Großbritannien und der EU nur dann weiter stattfinden, wenn "weitere besondere Voraussetzungen erfüllt werden".Großbritannien müsse demnach klar sein, dass es keine Regelung für eine Übergangszeit gibt: Datenschutzaufsichtsbehörden müssen ab dem ersten Tag des Ausstiegs Großbritanniens ohne Abkommen entsprechende Schutzvorkehrungen einfordern. Laut Müller ist es für Unternehmen und Behörden damit "spätestens jetzt" Zeit, an entsprechenden Lösungen zu arbeiten, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, am Stichtag wegen rechtswidriger Datentransfers belangt zu werden. Die Rechtslage ist dabei klar: Großbritannien ist ab dem 30. März 2019 auch im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Drittland definiert.