Sinn wird unterlaufen
"Positive Bewertungen, die ein Verbraucher nur abgibt, um einen finanziellen Vorteil zu erhalten, sind weder objektiv noch unabhängig", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. "Derartige Beurteilungen verleiten andere Verbraucher dazu, die Produkte eher zu kaufen. Damit wird das sinnvolle Instrument der Online-Bewertungen unterlaufen." Im schlimmsten Fall hätte es hier zu einer Klage wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens kommen können.Die Verbraucherschützer haben den fraglichen Anbieter daher abgemahnt. Das führte auch tatsächlich dazu, dass der Händer sein Verhalten beendete. Weitergehende Schritte sind dementsprechend hier nicht mehr nötig. Allerdings hatte man es hier nicht mit einem Einzelfall zu tun und die Experten der Verbraucherzentrale hoffen nun, dass das aktuelle Beispiel Kreise zieht und auch andere zum Umdenken bringt. Den Nutzern wird außerdem empfohlen, nur wahrheitsgemäße und sachliche Einschätzungen abzugeben.
Siehe auch: Geprellte Käufer: Verbraucherzentrale warnt vor Wish-Shopping-App