Wettbewerbswidrige Werbung?
Laut Tom Janneck, Teamleiter für den Schwerpunkt Telekommunikation im Projekt Marktwächter Digitale Welt, ist eine solche Werbung wettbewerbswidrig. In einem Gespräch mit dem Handelsblatt erläuterte er die Kritik. Die Wettbewerbswidrigkeit ergibt sich daraus, dass das Unternehmen bestimmte Gruppen ausschließt, ohne das in der Werbung transparent darzustellen.Man bricht ein Versprechen
Der Auffassung ist auch der Deutsche Mieterbund. "Unitymedia hat höhere Geschwindigkeiten für alle Kunden versprochen. Wenn die Firma diese Ankündigung nicht erfüllt, bricht sie ihr Versprechen", sagte der Geschäftsführer des Mieterbundes, Ulrich Ropertz gegenüber dem Handelsblatt.Nachträglich könne Unitymedia nicht so einfach einzelne Kundengruppen von den Verbesserungen ausklammern.
Im vergangenen Jahr hatte Unitymedia seine Ausbau-Initiative groß angekündigt. Damals hatte CEO Winfried Rapp unterstrichen, dass alle aktuell noch langsamen Verbindungen auf mindestens 30 Megabit pro Sekunde angehoben werden sollten: "Wir führen eine Internet-Grundgeschwindigkeit ein, mit der wir die langsamsten Unitymedia-Zugänge nahezu doppelt so schnell machen wie der deutsche Durchschnittsanschluss", sagte der Manager gegenüber dem Handelsblatt. Auch dabei gab es keine Andeutung über Ausnahmen.
Udpate: Unitymedia hat WinFuture gegenüber erläutert, wie es zu der Kritik von Mieterbund und Verbraucherschutz kommt. Im Grunde geht es darum, dass mit einigen Vermietern ein Sonderregelung für ein für die Mieter kostenloses Grundversorgungsangebot mit einer Surfgeschwindigkeit von 1 bis 6 Mbit/s geschlossen wurde. Das Tempo-Upgrade gilt für alle Kunden, die auch ein Bezahlangebot von Unitymedia nutzen, wie 1play, 2play, 3play, und nicht für diese unentgeltlichen Sonder-Konditionen. Entsprechende Details dazu findet man in der FAQ von Unitymedia.
Großer Internet-Vergleichs-Rechner