Seit Wochen gibt es öffentliche Diskussionen über die Regeln zur Versteigerung der 5G-Frequenzen, die die Bundesnetzagentur Anfang 2019 vornehmen möchte. Nun haben Telefónica und
Vodafone Klage eingereicht. Wie es bei den anderen Mitbietern aussieht ist derzeit noch nicht klar.

Der Streit um die Vergabebedingungen bei der kommenden 5G-Auktion verschärft sich: Da die Provider bisher mit der Bundesnetzagentur noch nicht auf einen Nenner gekommen sind, haben sich Vodafone und Telefónica dazu entschlossen, Klage einzureichen. Es geht dabei im Grunde um die Streitpunkte des nationalen Roamings und um Sicherung der Investitionen. Die Mitbieter müssten verschiedene Auflagen erfüllen, wie zum Beispiel die Versorgung in der Fläche und die Zusammenarbeit mit anderen Anbietern garantieren.
Rechtliche Unklarheiten
"Die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse", erklärte Telefónica-Deutschland-Sprecher Guido Heitmann gegenüber dem
Handelsblatt. Telefónica habe daher kurz vor Weihnachten eine Klage gegen die Bundesnetzagentur beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Aktuell besteht vor allem Zeitnot bis zur bevorstehenden Versteigerung. Die Klageeinreichung könnte nun die Einigung beschleunigen, sodass man pünktlich in die Auktion gehen könnte, heißt es beim Handelsblatt.
Auch Vodafone klagt
Telefónica ist mit der Entscheidung vor Gericht zu ziehen aber nicht allein. Wie
Spiegel Online berichtet, hat sich auch Vodafone Deutschland dazu entschlossen. Ein Unternehmenssprecher bestätigte: "Wir haben unsere rechtlichen Bedenken gegen verschiedene Bedingungen frühzeitig geäußert und uns nach eingehender Prüfung der verabschiedeten Vergabebedingungen zur Klage entschlossen."
Unklar ist nun, ob im kommenden Jahr ein Eilantrag die angesetzte Auktion noch stoppen könnte und ob das im Sinne der Provider wäre.
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