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Kommentare zu:

Apple iPhone:
Qualcomm erwirkt Verkaufsverbot in Deutschland

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[o1] arekbabarek am 20.12. 16:36
+ -
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[o4] gutenmorgen1 am 20.12. 17:41
+2 -6
Ich bin mal gespannt wie der Fall ausgeht.
Sollte Qualcomm bei der eigentlichen Frage (Lizenzgebühren) unterliegen, wird ihnen das wohl das Genick brechen.
Zum einen gibt es dann Schadensersatzforderungen der Auftragsfertiger und zum anderen Schadensersatzforderungen von Apple wegen den Verkaufsverboten.
[re:2] Joyrider am 20.12. 19:44
+3 -1
@gutenmorgen1: mich würden hier echt mal wieder die Gründe der Minusklicker interessieren... sofern es mehr Gründe gibt als "Apple ist doof".
Allein die zu hinterlegende Sicherheitsleistung ist für Qualcomm heftig, wenn man sich mal den Überschuss aus dem Jahr 2017 ansieht.

Und dass das Thema für Apple noch nicht erledigt ist und somit in die nächste Instanz geht dürfte ja mehr als klar sein.
[re:1] Alexmitter am 21.12. 10:07
+ -4
@Joyrider: Ob Apple doof ist muss jeder mit sich selbst ausmachen. Aber krebs versucht man zu heilen.
[re:1] Joyrider am 21.12. 22:05
+ -
@Alexmitter: bin ich ganz bei dir. Nur den Zusammenhang zwischen einem Tech-Unternehmen und einer oftmals tödlichen Krankheit hätte ich gerne mal erklärt.
[re:1] Alexmitter am 21.12. 23:07
+1 -
@Joyrider: Krebs ist keine Krankheit, es ist der Überbegriff für verschiedene Krankheiten die alle mit Parasitärem Zellwachstum zu tun haben.
Und wenn sich ein Tech-Unternehmen so verhält kann man den begriff schon verwenden.
[o5] xenon-light am 20.12. 23:26
+3 -2
Irgendwann wird irgendwer Apple an den Eiern kriegen. Das ist nur noch eine Frage der Zeit.
[o6] Gast73109 am 21.12. 07:52
+4 -2
Das Apple die Modelle 7 und 8 aus dem Store nimmt, soll doch nur die XS-Modelle puschen, welche sich nicht so gut verkaufen, wie erwartet.
[o7] KoA am 21.12. 12:35
+3 -2
"Nach Meinung des Gerichts verletzt Apple tatsächlich ein Patent von Qualcomm."

Das Wort "tatsächlich" ist an dieser Stelle schlicht unzutreffend, da die Tatsache, dass Beweise gegen die Behauptung einer Verletzung betreffender Qualcomm-Patente zwar existieren, aber vor Gericht keine Berücksichtigung fanden, da Qualcomm verhinderte, dass diese Beweise vertraulich behandelt werden, dem entgegen steht.

"Tatsächlich hat das Münchner Landgericht gar nicht geklärt, wie der von Qorvo an Apple gelieferte Chip zum Envelope Tracking in seinen technischen Details tatsächlich funktioniert, bestätigte auch der vorsitzende Richter in dem Verfahren."

Warum wird hier versäumt, die hierzu wesentlichen und entscheidenden Hintergründe näher zu erläutern, auf denen die bisherige Entscheidung des Münchner Landgerichts basiert?
Nämlich, dass Qualcomm die Vorlage entsprechender Beweise blockierte, indem sie sich weigerten, diese Beweismittel vertraulich zu behandeln. Das heißt, entweder Apple macht wesentliche Geschäftsgeheimnisse zu den Details der Konstruktionspläne für die verwendeten Chips öffentlich, und somit auch der Konkurrenz zugänglich, oder sie halten diese weiterhin geheim, verzichten damit aber auch, diese als Beweis gegen Qualcomms Anschuldigungen vor Gericht anzuführen.

Schließlich ist diesbezüglich noch zu erwähnen, dass genau diese Beweise, die Apple in Deutschland aus oben genannten Gründen nicht angebracht hat bzw. anbringen konnte, im entsprechenden Verfahren in den USA dazu geführt haben, dass Apple dort von dem Vorwurf der Verletzung entsprechender Qualcomm-Patente freigesprochen wurde.
[re:1] floerido am 21.12. 13:41
+1 -
@KoA: Qorvo wollte die Geheimnisse nicht herausrücken und nicht Qualcomm.

Übrigens wurde Qualcomm in China auch recht gegeben, deshalb sollte man sich nicht unbedingt nur auf die Urteile im Heimatland von Apple beziehen.

Edit: Im Urteil steht, dass Qualcomm über einen reverse engineering-Prozesses die Verletzung des Zulieferers nachgewiesen hat. In diesem Urteil ist Qorvo als Zulieferer gemeint und nicht Qualcomm. Da von Qorvo keine Pläne vorlagen, wurde dieses Beweismittel als ausreichend anerkannt.
[re:1] Islander am 21.12. 13:53
+ -1
@floerido: Die Sache in China basiert auf einem ganz anderen Patent, sogar einem recht trivialen, nämlich der Implementierung der App-Schliessung im Task-Manager, bzw. die Animation, wie eben jene Apps geschlossen werden. Apple hat das inzwischen geändert, anstatt die Apps nach oben aus dem Display verschwinden zu lassen, blenden sie jetzt einfach aus. Patent nicht mehr verletzt, alle glücklich, und einen mächtig an der Rassel haben sie sowieso.
[re:2] KoA am 21.12. 22:18
+ -
@floerido: "KoA: Qorvo wollte die Geheimnisse nicht herausrücken und nicht Qualcomm."

Wenn du richtig gelesen hättest, hätte dir auffallen müssen, dass ich an keiner Stelle je behauptet habe, dass Qualcomm entsprechende Beweise nicht öffentlich machen wolle. ;)

"Übrigens wurde Qualcomm in China auch recht gegeben, deshalb sollte man sich nicht unbedingt nur auf die Urteile im Heimatland von Apple beziehen."

In China hat Qualcomm die Möglichkeit genutzt, eine einstweilige Verfügung erwirken zu können, ohne dass dem Beklagten (Apple) die Möglichkeit gegeben wird, darauf entsprechend reagieren zu können. In den USA und Deutschland ist ein derartiges Vorgehen hingegen rechtswidrig, weil es die Anforderungen an ein ordentliches Verfahren schlicht nicht erfüllt.
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