Verstößt die Regelung gegen EU-Recht?
Nintendo war bisher nicht bereit, die strittigen Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema Vorbestellung von Spielen abzuändern. Dabei erlischt bei Nintendo das Widerrufsrecht laut den Verbraucherschützern zum Nachteil der Kunden zu früh, nämlich noch bevor die Spiele überhaupt auf dem Markt sind, also tatsächlich verfügbar sind. Die Regelung sei laut den Verbraucherschützern so nicht mit EU-Recht vereinbar, wodurch die Regelung auch insgesamt nichtig sein könnte.Eine Vorbestellung ist bei Nintendo aktuell nicht stornierbar, da der Kaufvertrag nach Ansicht des Konzerns beim Herunterladen des Spiels abgeschlossen wird und nicht erst, wenn das Spiel spielbar ist. Bei Vorbestellungen pocht Nintendo dabei darauf, sie wie andere, bereits verfügbare Spiele im Verkauf zu behandeln. Dadurch startet die Widerrufszeit mit der Vorbestellung und nicht mit der Verfügbarkeit. Zudem können Spiele, die vorbestellbar sind, gleich heruntergeladen werden, man kann sie dann aber erst ab dem offiziellen Starttermin spielen. Da die Regelung bei Nintendo so undurchsichtig ist, ist sie ein klarer Fall für den Verbraucherschutz.
Aktuell geht man davon aus, dass mit einem Urteil erst zum Ende des kommenden Jahres zu rechnen ist. Die Entscheidung wird dann europaweit umgesetzt werden müssen.