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Kommentare zu:

iMessage-Klage gegen Apple gescheitert: e*Message steht im Regen

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[o1] FuzzyLogic am 22.11. 08:09
Sehr gut, diese Marken- und Patenttrolle nerven und dürfen mit ihrer Masche nicht durchkommen. Ich unterstelle dass Herrn Gollnick sehr bewusst ist dass keine reelle Verwechslungsgefahr besteht, sondern dass lediglich auf Apples Erfolgswelle mitschwimmen möchte. In erste Linie dürfte es dabei um Werbung gehen, denn durch Meldungen wie hier auf Winfuture gewinnt die Firma deutlich an Bekanntheit.
[re:1] TiKu am 22.11. 09:01
@FuzzyLogic: Aber wenn Apple marken- und patenttrollt ist es okay?
[re:1] PeterZwei am 22.11. 09:23
+2 -1
@TiKu: Hat er das irgendwo geschrieben?
[re:1] TiKu am 22.11. 09:30
+2 -8
@PeterZwei: Ich habe ihn gefragt.
[re:1] FuzzyLogic am 22.11. 09:42
+2 -
@TiKu: ich habe Apple an keiner Stelle in meinem Kommentar von meiner Meinung ausgeschlossen, deswegen mann deine spezifische Nachfrage keinen Sinn. Aber wenn du unbedingt eine Antwort willst: Nein, das finde ich auch nicht ok. Auch wenn Patent- bzw. Markenrechtsbeschwerden von Firmaen wie Apple oft in einem anderen Kontext stehen.
[re:4] airlight am 22.11. 10:24
+2 -
@FuzzyLogic: Apple hatte damals Einspruch beim Patentamt eingelegt, nachdem das Logo eingetragen wurde und hatte nicht Jahre gewartet. Soweit ich weiß, ging es nie über ein Gericht. 2013 hatte Apple dann den Einspruch ohne Angabe wieder zurück gezogen. Hier ist der Fall etwas anders. e*Message hat Einspruch beim Gericht eingelegt, nachdem iMessage schon viele Jahre auf dem Markt war
[re:5] floerido am 22.11. 10:36
+1 -3
@airlight: Die Rechtsabteilung eines großen Unternehmens arbeitet halt schneller und agiert dann auch mal auf "gut Glück".
Ein kleines Unternehmen wird die Risiken und Chancen länger abwägen.
[o2] DON666 am 22.11. 08:10
+2 -1
Das ist doch rausgeschmissene Kohle. Die hätten doch noch nicht mal den Schimmer des Hauches einer Chance, wenn ihr Dienst "iMessage" hieße, exakt dasselbe täte wie das Apple-Pendant, aber schon 20 Jahre älter wäre...
[re:1] hhf am 22.11. 09:58
+2 -1
@DON666: Aber versuchen, auf diesem Weg Publicity oder ein paar Milliönchen zu kassieren, kann man leider eben. Ich nehme Apple ungern in Schutz, da sie oft genug selbst solche perfiden Attacken fahren, aber hier sind sie selbst Opfer übler Markenrechts-Trolle.
[re:1] crmsnrzl am 22.11. 10:14
+4 -3
@hhf: Immerhin gibt es hier rudimentär einen Zusammenhang.

Man erinnere sich nur an Apple vs. Apfelkind (Café). Um deren Logos zu verwechseln musste man schon völlig neben der Spur sein.
[re:1] PiaggioX8 am 22.11. 11:08
+2 -2
@crmsnrzl: Wer sich mit dem Fall Apfelkind genauer befasst hat, wird festrgestellt haben, dass in den Gewerbeanmeldungen auch Tätigkeiten aufgeführt waren, die für den IT-Bereich gedacht sind und somit gegen Apples bestehendes Patent verstossen hätten.
Es ging nicht um das Logo, sondern um die Geschäftstätigkeiten.
Nur die Presse hat da wieder mal einiges unter den Tisch fallen lassen und einen Affen aus nichts gemacht.
Hätte die olle Kuh sich nur auf ihre Saftbude beschränkt, wäre da gar nichts passiert.
[re:1] crmsnrzl am 22.11. 11:40
+2 -1
@PiaggioX8: 1. "die olle Kuh" ... -.- niveaulos
2. Natürlich ging's ums Logo. Ohne die Grundbehauptung, die Logos seien zu ähnlich, hätte Apple überhaupt keinen Ansatzpunkt gehabt, völlig egal was für Artikel sie damit verkaufen will.
[re:2] PiaggioX8 am 22.11. 11:53
+1 -2
@crmsnrzl: Nein - das mit dem Logo wurde nur so von der "Lügenpressse" verbreitet.
Schau dir doch nur hier die Artikel an.
So manche Headline steht in keinem Konsenz zum Inhalt des Artikels und ist oft reisserisch überzogen oder schlichtweg falsch.

Und bei Apfelkind war es definitiv so, dass deren Gewerbeanmeldung mit dem Geschäftsfeld von Apple kollidiert ist.
Es ist tatsächlich so, dass du höllisch aufpassen musst welche Gewerke du eintragen lässt und wie du dann dein Logo gestaltest.

Apple ist keineswegs von einem Gericht zu irgendetwas verurteilt worden.
Apple hat seine Klage zurückgezogen, nachdem die Apfelkind-Tussy sich mit Apple arrangiert hat.

Hier mal ein Link, wie es wirklich gelaufen ist:
https://www.zdnet.de/88171481/apple-beendet-markenstreit-mit-bonner-cafe-apfelkind/
[re:3] sunrunner am 22.11. 12:24
+1 -1
@PiaggioX8: "Zeichnungen, Aufkleber, Spielzeug, Taschen und Geldbörsen, Schaufensterdekoration und Werbetexte.

Diese Eintragungen wollte Apple Römer streitig machen" - Zitat aus dem von dir verlinkten Artikel. Streitgrund: Das Logo könnte verwechselt werden.
Apple wollte damals verhindern, dass noch mehr Merch von der Dame in Umlauf kommt.
[re:4] floerido am 22.11. 12:55
+ -
@PiaggioX8: Es ging um die Wort- und Bildmarke, Bildmarke = Logo.
[re:5] crmsnrzl am 22.11. 13:49
+ -
@PiaggioX8: Wer hat denn behauptet Apple sei zu irgendwas verurteilt worden? Ich jedenfalls nicht.

Zitat vom Apple-Anwalt (laut deinem Artikel):
"Nach unserer Einschätzung besteht eindeutig eine Verwechslungsgefahr zwischen dem überragend bekannten Apfel-Logo unserer Mandantin und der Wort-/Bildmarke Ihrer Mandantin."
q.e.d.

"olle Kuh", "Saftbude", "Apfelkind-Tussy"
Hat die Frau dir was getan?
[re:2] floerido am 22.11. 12:57
+ -1
@crmsnrzl: Ein anderer Konflikt mit dem Thema Markennamen war Apple Corps vs. Apple Computer. Apple Computer ist immer weiter in die Musik-Branche eingedrungen und da gab es dann Probleme mit dem Markenschutz.
https://en.wikipedia.org/wiki/Apple_Corps_v_Apple_Computer
[re:2] DON666 am 22.11. 10:55
+1 -
@hhf: Ich wollte in diesem Fall auch gar nicht Apple direkt angehen, sondern eher allgemein ausdrücken, dass quasi alles, was einer dieser Giganten sich zu Eigen macht (was in diesem Fall ja völlig okay geht), von irgendwelchen Zwergunternehmen nicht zu halten ist, und sei es am Ende nur wegen der Armada an Staranwälten, die da ggf. aufgefahren wird.

Ob in diesem konkreten Fall der Hersteller von "e*Message" da wirklich so viel von hat, wage ich zu bezweifeln. Von Leuten wie uns hier mal abgesehen, kriegt da doch keiner was von mit. Sowas schafft es auch nicht in die normalen Nachrichten oder die Tageszeitungen.
[o3] x81Reaper am 22.11. 08:18
+ -
also so wir sich das jetzt verstanden habe ist der ganze name von dieser firma nicht zu schützen
e soll ja für elektronisch stehen was nicht einzeln zu sicher ist ebenso ist messages auch ein allgemein wort welches ebenfall nicht zu schützen ist bzw geht
also eigendlich kann sich jeder ja so nennen "emessenges" steht ja dann nur für elektronische nachricht ;)
[re:1] eshloraque am 22.11. 08:39
+3 -3
@x81Reaper: welches Landgericht war das? Ich möchte, dass der Begriff Internet-Nachricht, kurz iNachricht oder auf englisch iMessage auch allen zur Verfügung steht.
[re:1] SUZChakuza am 22.11. 08:46
+2 -
@eshloraque: Du hast den Artikel scheinbar nicht verstanden....
[re:1] DaveDamage am 22.11. 09:19
+2 -2
@SUZChakuza: Doch hat er/sie. Die Richter führen aus, dass es fraglich ist, ob e*Message überhaupt schützenswert ist, da es für "elektronische Nachricht" steht. Die Beanstandung, dass iMessage für "Internet Nachricht" stehen könnte und somit auch nicht schützenswert ist, ist durchaus richtig.
[re:1] James8349 am 22.11. 09:43
+1 -
@DaveDamage: Ist es nicht. Das E steht in vielen dingen für Elektronisch/Elektrizität. eMail, (E)lectronic (C)ash, E-Lok, E-Werk, etc. pp. Ganz im gegensatz zum I. Das steht nirgends für Internet.
[re:2] TiKu am 22.11. 09:46
+3 -3
@James8349: Das sieht Apple anders.
https://www.google.de/amp/s/www.techbook.de/mobile/dafuer-steht-das-i-in-iphone/amp
[re:3] James8349 am 22.11. 09:48
+1 -1
@TiKu: Korinthenkacken... Okay. Es steht nirgendwo außerhalb von Apples Produkten für Internet.
[re:4] Rumpelzahn am 22.11. 09:52
+2 -1
@TiKu: techbook.de alias bild.de als Quelle zu nennen hätte ich von Dir nicht erwartet ;)
[re:5] TiKu am 22.11. 10:00
+3 -2
@Rumpelzahn: Es war eines der ersten Suchergebnisse und die wichtigsten Aussagen in dem Artikel sind Zitate(!) von Steve Jobs. Der ist auch auf Bildniveau, oder? Zefix!
[re:2] Gast73109 am 22.11. 09:26
+1 -
@eshloraque: Probiere es doch aus. Das Gericht hat sich nur auf e*Message bezogen, weil die geklagt haben. iMessage stand nicht zur Diskussion. Programmiere ein kleinen Messager, nenne ihn iMessage, versuche ihn in den Apple-Store zu stellen und schaue was passiert.
Naja, und vielleicht rufst du schon mal deinen Anwalt an.
[re:3] x81Reaper am 22.11. 09:58
+1 -
@eshloraque: komm schon,was ist das denn jetzt für ein blödsinn
[re:1] floerido am 22.11. 11:07
+1 -1
@x81Reaper: Das ist kein Blödsinn, die Entscheidung lässt folgende Schlüsse zu:

- Namen die den Inhalt oder die Fähigkeiten eines Produkts beschreiben sind nicht schützenswürdig.
- Die Beschreibung in einer Fremdsprache ist nicht schützenswürdig.
- Die Verfremdung des fremdsprachlichen Begriffs mit Präfixen ist nicht schützenswürdig.
[re:4] floerido am 22.11. 11:03
+ -1
@eshloraque: Fangen wir doch mal mit Intelligenten- oder Internettelefon an.
[o4] Hans Meiser am 22.11. 08:29
+1 -8
Komischer Richter. Die Verwechslungsgefahr ist doch klar zu hören. Bei Aussprache hört sich beides ziemlich gleich an.
[re:1] rico_1 am 22.11. 08:45
+2 -
@Hans Meiser: wirklich jetzt?
[re:2] SUZChakuza am 22.11. 08:45
+4 -1
@Hans Meiser: Im Englisch Unterricht nicht aufgepasst?
[re:3] RegularReader am 22.11. 09:16
+6 -
@Hans Meiser: Aber nur, wenn ich den ersten Buchstaben bei iMessage falsch (deutsch) und bei e*Message richtig (englisch) ausspreche. Spricht man beides englisch aus ist da genau gar keine Ähnlichkeit.
[re:4] x81Reaper am 22.11. 09:59
+2 -1
@Hans Meiser: aha i klingt natürlich genauso wie Ei
[re:5] PiaggioX8 am 22.11. 11:55
+ -1
@Hans Meiser: Generation Millenium mit Sonderschulabitur?
[o5] Gast11962 am 22.11. 08:47
Liebe WF Autoren, ich finde es Nervig mir die Fakten zu einem Thema zusammen zu suchen, das Angebot der Firma "e*Message GmbH" gibt es in D. seit dem Jahr ~ 2000, laut Wikipedia, hingegen gibt es Apples Angebot seit 2011.
* Persönliche Meinung: 1:0 für e*Message

"Gleiches Recht auf Dummheit für alle!"
Wenn man sich daran erinnert, wie der Apfel sich Land auf, Land ab, mit irgendwie auch nur entfernt ähnlichen Namen gerichtlich angelegt hat, auch noch mit Erfolg, werde ich nachtragend.
* Persönliche Meinung: 2:0 für e*Message

Zu guter Letzt, Apple ist dafür berüchtigt, sich von guten Ideen anderer "Inspirieren" zu lassen, diesen danach Schritt für Schritt das "Wasser abzugraben", umgekehrt ist man bei eigenen Ideen sehr schnell auf der Klagewelle.
* Persönliche Meinung: 3:0 für e*Message

Resümee:
Meine Vorurteils beladene Persönliche Meinung ist, die Firma "e*Message GmbH" hätte mit einen Kantersieg vor Gericht gewinnen müssen.
Gut das es nicht so war, denn das eine deutsche Firma so wenig Fantasie in die Namensgebung investiert, verdient eine "Watschen"!
[re:1] Islander am 22.11. 09:21
+3 -1
@Gast11962: Das Firmenalter hat aber markenrechtlich nichts mit dem Produkt oder seinem Namen zu tun, auch wenn letzterer hier zufälligerweise gleich ist. Apple gibt es übrigens seit 1976. Edit: Ich korrigiere, der Produktname ist sogar ganz anders, also wirklich Null Verwechslungsgefahr.
[re:1] Gast11962 am 22.11. 20:02
+ -1
@Islander: Der Begriff "eMessage" ist ein Oberbegriff, der unterschiedlicher Pager-Dienste (z.B. e*Cityruf, e*BOS, e*Warn, e*Dispatch, e*Nergy ua.) unter einem Dache zusammenfast.
[re:2] erso am 22.11. 09:53
+2 -
@Gast11962: Du beklagst dich also, dass den Link direkt im ersten Satz der News nicht findest (https://winfuture.de/news,105645.html) und dass der Artikel verglichen mit deinem Beitrag sachlich gehalten ist?
[re:1] Gast11962 am 22.11. 20:03
+ -1
@erso: Tja, für mich ist es ein wichtiger Fakt wer, was und >>wann<< gemacht hat!
Das e*Message Wireless Information Services GmbH Dienste unter "eMessage" seit dem Jahr 2000 in Deutschland anbietet, ist in deinen Link nicht nachzulesen.
[re:1] erso am 22.11. 20:20
+2 -
@Gast11962: Meinen bzw. den ersten Link der News öffnen. Nun "CTRL+F" drücken und "2000" eingeben.
Dies sollte dich zu folgendem Satz führen: "Die e*Message Wireless Information Services Deutschland GmbH bietet dabei seit dem Jahr 2000 unter dem Namen einen Kommunikationsdienst an [...]"
[re:1] Gast11962 am 23.11. 07:17
+ -
@erso: + Ups, stimmt, Danke, da muss ich mich entschuldigen.
Habe ich wirklich überlesen?
[re:3] Tomarr am 22.11. 10:24
+7 -2
@Gast11962: Nun steht deine persönliche Meinung nur leider nicht im StGB, GewO, Patentrecht, sonstigen für das Gericht relevanten Buch. Also 0:1 für Apple.
[re:1] cosmo am 22.11. 10:29
+1 -
@Tomarr: Sorry, bin mit dem Finger ausgerutscht und kann die Negativ-Bewertung die ich dir gegeben hab, nicht entfernen. Kann jemand bitte für Gerechtigkeit sorgen und bei @Tomarr auf +1 drücken? Danke :D
[re:2] Gast11962 am 22.11. 20:07
+ -
@Tomarr: Anders als du schreib ich wenigstens, dass es meine Persönliche Meinung ist, ich tu nicht so, dass völlig willkürlich wiedergegebene Rechte in irgendeinen Zusammenhang mit meiner Meinungsäußerung stehen.
[re:1] Tomarr am 22.11. 20:31
+ -
@Gast11962: Wie man etwas schreibt ist ja belanglos. Ich finde oft dass die Rechtsprechung weit neben einem fairen Urteil liegt. Das steht ja außer Frage.

Nur so wie du deine Begründung geschrieben hast könnte man fast meinen dass du die Begründung des Gerichts nicht gelesen hast.

Zudem solltest du wissen das ich durchaus für vieles zu haben bin wenn Apple einen auf den Deckel kriegt, aber nur dann wenn es berechtigt ist. Hier hat sich e*message weit aus dem Fenster gelehnt und die Klage eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen. Sprich Apple hat hier noch nicht einmal gezuckt oder sonst irgendwas damit zu tun gehabt. Umgekehrt, wenn Apple jetzt zum Gegenschlag ausholen würde und dann gegen e*message gewinnen würde, dann wäre ich voll und ganz bei dir.

So blieb es halt bei Trial and Error Situation. Und da hat eigentlich niemand Schaden genommen, außer vielleicht ein leichter Spott der jetzt auf e*message lastet. Schon alleine weil denen das 7 Jahre zu spät eingefallen ist finde ich das ein wenig verwerflich.
[re:1] Gast11962 am 23.11. 07:30
+ -1
@Tomarr: "Wie man etwas schreibt ist ja belanglos."

Fundamentaler Blödsinn!

Gerade wie man etwas Schreibt, sagt oder wiedergibt bestimmt die Intension.
Siehe intentio auctoris / intentio lectoris.
[re:4] PiaggioX8 am 22.11. 11:19
+1 -
@Gast11962: das "i" in seinen Produkten nutzt Apple schon seit 1998. Und zwar mit dem iMac. Darauf aufbauend kreierte Apple eine ganze Generation von i-Geräten: imac, iPod,iBook, iPhone, iPad. Das zieht sich teilweise auch bis in Appleeigene Software: iMessage, iWork, iLife.

Das "i" in iMac hat, laut Keynote von 1998, folgende Bedeutungen: internet, individual, instruct (instruieren, anleiten), inform (informieren) und inspire (inspirieren).[1] Es wurde in den folgenden Jahren zum Präfix vieler Apple-Produkte vom MP3-Player iPod über das Laptop iBook bis zum Smartphone iPhone.

Also streng genommen müssen da die Macher von eMessage aufpassen, dass sie nicht einen Schuss ins Knie bekommen.
[re:1] Gast11962 am 22.11. 20:10
+ -
@PiaggioX8: Den e*Cityruf , Vorgänger von eMessage und von denen übernommen, gibt es seit März 1989.
[re:1] PiaggioX8 am 23.11. 04:50
+ -
@Gast11962: e*Cityruf ist aber nicht eMessage. Sind für mich zwei total untertschiedliche Worte.
Aus e*Cityruf dann eMessage und dann auch noch iMessage abzuleiten ist mehr als abstrus.
[re:1] Gast11962 am 23.11. 07:35
+ -
@PiaggioX8:"e*Cityruf ist aber nicht eMessage"

e*Cityruf >>I S T<< eMessage, 1999 übernahm eMessage den e*Cityruf, und baute darauf die heutigen Dienste auf.
[re:2] PiaggioX8 am 23.11. 14:57
+ -
@Gast11962: eMessage benutzt seine Marke seit 2000.
Die I-Produkte von Apple gibt es seit 1999

https://de.wikipedia.org/wiki/E*Cityruf

Also wo ist da das Problem?

Im übrigen ist eMessage ein Pager und hat mit anderen Messangern überhaupt nichts zu tun.
Für eMessage brauchst ein spezielles Gerät, dass die Masse überhaupt nicht kennt. Von daher kannst schon mal eine Verwechslung ausschliessen.
Und wer "e" nicht von "i" unterscheiden kann, hat einfach brachiale Bildungslücken die er schliessen sollte.
[o6] Nasmon am 22.11. 09:02
+5 -1
Ich bin wirklich kein Apple Fan, aber in dem Fall hoffe ich, dass der Kläger eines auf Dach kriegt und dass es gewaltig für ihn nach hinten losgeht! Solche Patent- und Markenrechtstrolle gehören auf eine einsame Insel verbannt. Diese Abzocker brauchen wir nicht.
[re:1] TiKu am 22.11. 09:12
+3 -5
@Nasmon: https://www.t-online.de/digital/id_42613730/ipod-apple-siegt-gegen-eierbecher-von-koziol-.html
https://www.golem.de/news/rechtsstreit-apple-zieht-einspruch-gegen-apfelkind-logo-zurueck-1310-101913.html
https://www.golem.de/news/runde-ecken-apple-und-samsung-streiten-um-399-millionen-dollar-1610-123799.html

In diesem Sinne: Weg mit dem Patent- und Markenrechtstroll Apple! Solche Abzocker brauchen wir nicht.
[re:1] PeterZwei am 22.11. 09:30
+4 -2
@TiKu: Ich fasse mal zusammen.

1. Link - Die Verpackung zeigt schon das die gleiche Aussprache der Produkte kein Zufall ist sondern von der Kaziol bewusst hergestellt wurde
2. Link - Apple gibt auf weil sie verlieren würden (so wie jetzt e*Message)
3. Link - Samsung kopiert das iPhone fast 1:1 und Apple klagt dagegen
[re:1] TiKu am 22.11. 09:32
+3 -6
@PeterZwei: "Samsung kopiert das iPhone fast 1:1"
LOL Wenn abgerundete Ecken reichen, um von einer Fast-1:1-Kopie zu sprechen, scheint es mit der Schöpfungshöhe des iPhones ja nicht weit her zu sein.
[re:1] ger_brian am 22.11. 09:51
+7 -1
@TiKu: Es gibt ein fast 100 seitiges PDF Dokument von Samsung in dem sie das User Interface des iPhones Stück für Stück durchgehen und feststellen, was sie davon im eigenen Produkt übernehmen müssen ;)
[re:2] floerido am 22.11. 10:45
+3 -2
@ger_brian: Gehe mal zu VW, BMW, Mercedes und frage mal nach was die nach dem erscheinen eines neuen Konkurrenzmodells machen.
Sie nehmen es auseinander und analysieren was gut an dem Ding ist und wie man das eigenen Produkt verbessern kann. Genau das was Samsung hier gemacht hat.

Die Betrachtung des Marktes also der Konkurrenz ist ein elementarer Teil der Produktentwicklung.
[re:3] Gast73109 am 23.11. 08:45
+ -
@floerido: Die Begründung der Minus-Klicker würde mich mal interessieren.
[re:2] TiKu am 22.11. 09:37
+1 -3
@PeterZwei: Btw, getrollt hat Apple in jedem Fall trotzdem erstmal, auch wenn sie Fall 2 letztlich aufgegeben haben.
[re:1] KoA am 22.11. 21:35
+ -1
@TiKu: Sprich diesbezüglich einfach mal mit ausgewiesenen Markenrechtsanwälten, die kommen in der jeweiligen Angelegenheit zu gänzlich anderen Analyseergebnissen, als du hier. :)
[re:2] Nasmon am 22.11. 22:43
+ -
@TiKu: Ja, da hast Du Recht :-D Apple gehört da auch dazu.
[o7] TiKu am 22.11. 09:05
+3 -7
Es war klar, dass der Mächtigere gewinnt.
[re:1] Rumpelzahn am 22.11. 09:12
+3 -
@TiKu: auf welcher Grundlage hättest Du gegen Apple entschieden?
[re:1] TiKu am 22.11. 09:15
+1 -6
@Rumpelzahn: Eine gewisse Verwechslungsgefahr und Apple kam halt deutlich später mit diesem Namen um die Ecke.
[re:1] Rumpelzahn am 22.11. 09:20
+3 -1
@TiKu: e*Message ist der Firmenname der Produktname jedoch ein Anderer (https://www.emessage.de/emessage/produkte/index.php), währen iMessage der Produktname des Dienstes ist der Firma Apple ist. Beide Dienste haben unterschiedliche Kundenbereiche und unterschiedliche Produkte - woher nimmst Du die Verwechslungsgefahr?
[re:1] TiKu am 22.11. 09:29
+3 -3
@Rumpelzahn: Die Verwechslungsgefahr ist aufgrund des durchaus ähnlichen Betätigungsfeldes gegeben. Sie ist auf jeden Fall höher als bei EiPOTT vs. iPod, wo Apple (wen wunderts...) Recht bekam und eine Verwechslungsgefahr festgestellt wurde. Man kann also einen völlig anders geschriebenen, lediglich ähnlich ausgesprochenen Eierbecher mit einen MP3-Player verwechseln. Wenn das geht, kann man auch zwei ähnliche Dienste verwechseln, bei denen in der Bezeichnung zwei ähnliche Namen im Spiel sind.
[re:2] Rumpelzahn am 22.11. 09:33
+ -
@TiKu: e*Message Dienste laufen nicht auf einem iPhone - iMessage läuft nur auf einem Device von Apple. Ich kann als Apple User kein e*Message Dienst nutzen und habe damit keine Verwechslungsgefahr. Es gibt kein e*Message Produkt vom AppStore von Apple.
[re:3] crmsnrzl am 22.11. 10:19
+2 -
@Rumpelzahn: Wie überträgt sich diese Logik auf das Urteil von iPod vs. EiPOTT ?
[re:4] floerido am 22.11. 10:54
+1 -2
@Rumpelzahn: Markennamen kann man für verschiedene Themenfelder (Nizza-Klassen) anmelden und diese sind dann gegenüber Konkurrenten im gleichen Feld geschützt.

e*Message ist in Klasse 09, 38 und 42 eingetragen, u.a. im Bereich elektronischer Kommunikation.
iMessage ist in Klassen 09, 38 und 42 eingetragen.
Da ist im Markenregister also eine vollständige Übereinstimmung der Schutzbereiche.
[re:2] RegularReader am 22.11. 09:21
+3 -
@TiKu: Aufgrund des "Message" im Namen werden wohl beide Worte englisch ausgesprochen, vom Klang gibt es da keine Ähnlichkeit. Auch die Schreibweise unterscheidet sich deutlich, gerade wegen dem * bei e*Message.
Wären beide jetzt Apps für Privatanwender auf dem Smartphone mit dem gleichen Anwendungszweck, hätte man vielleicht eine sehr geringfügige Chance, aber selbst das ist ja nicht gegeben.
Und selbst dann dürfte man sich fragen, warum einem das erst nach 7 Jahren auffällt.
[re:3] erso am 22.11. 09:59
+1 -
@TiKu: Hast du es denn wirklich verwechselt bzw. kanntest du e*Message überhaupt vor diesem Artikel?
[re:1] TiKu am 22.11. 10:04
+1 -2
@erso: Hast du denn wirklich EiPott mit iPod verwechselt? Hast du denn wirklich das Café Apfelkind mit einem Apple-Geschäft verwechselt? Hast du denn wirklich ein Galaxy mit einem iPhone verwechselt? Kanntest du EiPott oder Apfelkind vorher?
[re:2] erso am 22.11. 10:15
+ -
@TiKu: Nein. Nein. Nein. Nein. Daher war eine Verwechslungsgefahr für mich ausgeschlossen.

Wie schaut es denn bei dir betreffend der Fragen aus?
[re:3] TiKu am 22.11. 10:18
+ -2
@erso: EiPott kannte ich vorher. Verwechselt habe ich nichts, bei keinem der Fälle.
[re:4] KoA am 22.11. 21:21
+ -
@TiKu: Sprich bitte mal EiPott und iPod korrekt aus und behaupte dann noch einmal ernsthaft, dass da phonetisch keine Verwechslungsgefahr bestünde! ;))
[re:4] PiaggioX8 am 22.11. 11:27
+ -
@TiKu: Das "i" in iMac hat, laut Keynote von 1998, folgende Bedeutungen: internet, individual, instruct (instruieren, anleiten), inform (informieren) und inspire (inspirieren).[1] Es wurde in den folgenden Jahren zum Präfix vieler Apple-Produkte vom MP3-Player iPod über das Laptop iBook bis zum Smartphone iPhone.

1998 !!!!
[re:5] PiaggioX8 am 22.11. 11:58
+ -
@TiKu: Tiku - du alter Apple-Hater.
Apple hat seit 1998 das "i" in etlichen seiner Produkte.
Beginnend mit dem iMac.
Also höre auf gefährliches Halbwissen zu verbreiten, dass nur deiner beschränkten Sichtweite entspricht.
[re:1] TiKu am 22.11. 12:06
+1 -
@PiaggioX8: Warum wirst du persönlich?
[re:2] floerido am 22.11. 12:45
+ -
@PiaggioX8: Es gibt auch andere Anbieter mit einem i am Anfang, z.B. das Datingportal "iLove", Staubsauger "iRomba" oder die Musikplayer von "iRiver", somit sehe ich zunächst keine Exklusivrechte für das Präfix "i".

Mit iMac wird es keine Probleme geben, weil bereits Mac eine schützenswerte Marke ist.
Aber wie sieht es mit iBooks, iTunes, iPhone oder iPad aus?
- Internetbücher
- Internettöne
- Internettelefon
- Internetschreibblock

Das sind eigentlich alles beschreibende Namen und laut dem Artikel, sind diese auch im englischen nicht Schützenswert.
[re:3] Islander am 22.11. 14:07
+ -
@floerido: Zumindest iPhone ist auch eine geschützte Marke. Schon seit dem letzten Jahrhundert.
[o8] Alexmitter am 22.11. 09:28
+1 -5
Es ist schade das Apple sich hier durchsetzen konnte.
[re:1] Rumpelzahn am 22.11. 09:30
+1 -
@Alexmitter: Es kam gar nicht zur Verhandlung zwischen Apple und e*Message - die Klage wurde vom Gericht im Vorfeld abgewiesen, Apple hat hier gar nichts gemacht.
[re:2] crmsnrzl am 22.11. 10:22
+2 -1
@Alexmitter: Eigentlich nicht. Es ist gut so. Schade ist, das Apple in der Vergangenheit ähnlich gelagerte Klagen durchsetzen konnte.
[o9] x81Reaper am 22.11. 10:02
+1 -
jetzt weis ich warum hertie pleite gegangen ist die wurden von mister T auch Herr T ins deutsche übersetzt kaputt geklagt
[re:1] crmsnrzl am 22.11. 11:42
+1 -
@x81Reaper: OK, der war gut.
[re:1] x81Reaper am 22.11. 12:37
+ -
@crmsnrzl: joa man hat seine Momente ;)
[10] floerido am 22.11. 11:01
+ -
Verstehe ich den dritten Absatz richtig. Das Gericht sagt also auch englische Begriffe sind im deutschen Markenrecht nicht schützenswürdig, auch wenn man sogar ein Präfix anhängt?

Dann sollten sich wohl einige Hersteller langsam neue Namen für ihre Produkte suchen.
[re:1] crmsnrzl am 22.11. 11:45
+1 -
@floerido: An welche Beispiele hast du da gedacht?
[re:1] floerido am 22.11. 12:35
+ -
@crmsnrzl: Die mit dem "Internettelefon" zum Beispiel.
[re:1] crmsnrzl am 22.11. 13:57
+1 -
@floerido: Ich glaub die sollten sich sowieso ein neuen Namen dafür suchen, denn "Internettelefon" fördert bei google/bing alles Mögliche zu Tage.
[re:1] floerido am 22.11. 15:46
+ -1
@crmsnrzl: Das "i" im iPhone steht laut Apple für "internet, individual, instruct, inform und inspire".

Somit heißt das iPhone eigentlich Internettelefon und ist nach der Logik des Artikels eigentlich nicht geschützt.
[re:2] KoA am 22.11. 21:39
+ -
@floerido: Ja, ja... "i"mog-di! ;))
[re:3] crmsnrzl am 23.11. 18:15
+ -
@floerido: Nein, nach der Logik heißt das iPhone auf Deutsch und um die Alliteration beizubehalten:
"Internet-, Individual-, Instruktions-, Informations- und Inspirationstelefon"

Der Name wäre direkt ein weiterer Grund die Dinger nicht zu kaufen.

Während aber "E"-irgendwas die gängige Abkürzung für die allgemeine Bezeichnung allerlei elektronischer/elektrischer Äquivalente zu anderen Diensten und Produkten ist (z.B. E-Book, E-Mail, E-Commerce, E-Banking, E-Bike, E-Zigarette, E-Gitarre, usw.), fällt mir nicht ein praktisches Besipiel für "i"-irgendwas ein.

Ich kenne zwar ein Internetcafé namens I-Café, aber ich habe noch nie jemand I-Cafè sagen hören, der sich dabei nicht explizit auf dieses Bezog. Ich habe noch nie etwas von einem "I-Serviceprovider" gehört, oder dass die Telekom mir "I-Telefonie" anbieten würde, geschweige denn von "I-Radio", "I-Kriminalität" oder "I-Kabel".

Es handelt sich hierbei also um zwei nicht vergleichbare Szenarien. Ein vorangestelltes "i" besitzt im Sprachgebrauch nicht den gleichen Stellenwert wie ein "e".
[11] Gast73109 am 23.11. 08:48
+ -
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