[o1] FuzzyLogic am 22.11. 08:09
+13
-4
Sehr gut, diese Marken- und Patenttrolle nerven und dürfen mit ihrer Masche nicht durchkommen. Ich unterstelle dass Herrn Gollnick sehr bewusst ist dass keine reelle Verwechslungsgefahr besteht, sondern dass lediglich auf Apples Erfolgswelle mitschwimmen möchte. In erste Linie dürfte es dabei um Werbung gehen, denn durch Meldungen wie hier auf Winfuture gewinnt die Firma deutlich an Bekanntheit.
[re:1] FuzzyLogic am 22.11. 09:42
@TiKu: ich habe Apple an keiner Stelle in meinem Kommentar von meiner Meinung ausgeschlossen, deswegen mann deine spezifische Nachfrage keinen Sinn. Aber wenn du unbedingt eine Antwort willst: Nein, das finde ich auch nicht ok. Auch wenn Patent- bzw. Markenrechtsbeschwerden von Firmaen wie Apple oft in einem anderen Kontext stehen.
@FuzzyLogic: Apple hatte damals Einspruch beim Patentamt eingelegt, nachdem das Logo eingetragen wurde und hatte nicht Jahre gewartet. Soweit ich weiß, ging es nie über ein Gericht. 2013 hatte Apple dann den Einspruch ohne Angabe wieder zurück gezogen. Hier ist der Fall etwas anders. e*Message hat Einspruch beim Gericht eingelegt, nachdem iMessage schon viele Jahre auf dem Markt war
Das ist doch rausgeschmissene Kohle. Die hätten doch noch nicht mal den Schimmer des Hauches einer Chance, wenn ihr Dienst "iMessage" hieße, exakt dasselbe täte wie das Apple-Pendant, aber schon 20 Jahre älter wäre...
@DON666: Aber versuchen, auf diesem Weg Publicity oder ein paar Milliönchen zu kassieren, kann man leider eben. Ich nehme Apple ungern in Schutz, da sie oft genug selbst solche perfiden Attacken fahren, aber hier sind sie selbst Opfer übler Markenrechts-Trolle.
@hhf: Immerhin gibt es hier rudimentär einen Zusammenhang.
Man erinnere sich nur an Apple vs. Apfelkind (Café). Um deren Logos zu verwechseln musste man schon völlig neben der Spur sein.
Man erinnere sich nur an Apple vs. Apfelkind (Café). Um deren Logos zu verwechseln musste man schon völlig neben der Spur sein.
@crmsnrzl: Wer sich mit dem Fall Apfelkind genauer befasst hat, wird festrgestellt haben, dass in den Gewerbeanmeldungen auch Tätigkeiten aufgeführt waren, die für den IT-Bereich gedacht sind und somit gegen Apples bestehendes Patent verstossen hätten.
Es ging nicht um das Logo, sondern um die Geschäftstätigkeiten.
Nur die Presse hat da wieder mal einiges unter den Tisch fallen lassen und einen Affen aus nichts gemacht.
Hätte die olle Kuh sich nur auf ihre Saftbude beschränkt, wäre da gar nichts passiert.
Es ging nicht um das Logo, sondern um die Geschäftstätigkeiten.
Nur die Presse hat da wieder mal einiges unter den Tisch fallen lassen und einen Affen aus nichts gemacht.
Hätte die olle Kuh sich nur auf ihre Saftbude beschränkt, wäre da gar nichts passiert.
@PiaggioX8: 1. "die olle Kuh" ... -.- niveaulos
2. Natürlich ging's ums Logo. Ohne die Grundbehauptung, die Logos seien zu ähnlich, hätte Apple überhaupt keinen Ansatzpunkt gehabt, völlig egal was für Artikel sie damit verkaufen will.
2. Natürlich ging's ums Logo. Ohne die Grundbehauptung, die Logos seien zu ähnlich, hätte Apple überhaupt keinen Ansatzpunkt gehabt, völlig egal was für Artikel sie damit verkaufen will.
@crmsnrzl: Nein - das mit dem Logo wurde nur so von der "Lügenpressse" verbreitet.
Schau dir doch nur hier die Artikel an.
So manche Headline steht in keinem Konsenz zum Inhalt des Artikels und ist oft reisserisch überzogen oder schlichtweg falsch.
Und bei Apfelkind war es definitiv so, dass deren Gewerbeanmeldung mit dem Geschäftsfeld von Apple kollidiert ist.
Es ist tatsächlich so, dass du höllisch aufpassen musst welche Gewerke du eintragen lässt und wie du dann dein Logo gestaltest.
Apple ist keineswegs von einem Gericht zu irgendetwas verurteilt worden.
Apple hat seine Klage zurückgezogen, nachdem die Apfelkind-Tussy sich mit Apple arrangiert hat.
Hier mal ein Link, wie es wirklich gelaufen ist:
https://www.zdnet.de/88171481/apple-beendet-markenstreit-mit-bonner-cafe-apfelkind/
Schau dir doch nur hier die Artikel an.
So manche Headline steht in keinem Konsenz zum Inhalt des Artikels und ist oft reisserisch überzogen oder schlichtweg falsch.
Und bei Apfelkind war es definitiv so, dass deren Gewerbeanmeldung mit dem Geschäftsfeld von Apple kollidiert ist.
Es ist tatsächlich so, dass du höllisch aufpassen musst welche Gewerke du eintragen lässt und wie du dann dein Logo gestaltest.
Apple ist keineswegs von einem Gericht zu irgendetwas verurteilt worden.
Apple hat seine Klage zurückgezogen, nachdem die Apfelkind-Tussy sich mit Apple arrangiert hat.
Hier mal ein Link, wie es wirklich gelaufen ist:
https://www.zdnet.de/88171481/apple-beendet-markenstreit-mit-bonner-cafe-apfelkind/
@PiaggioX8: "Zeichnungen, Aufkleber, Spielzeug, Taschen und Geldbörsen, Schaufensterdekoration und Werbetexte.
Diese Eintragungen wollte Apple Römer streitig machen" - Zitat aus dem von dir verlinkten Artikel. Streitgrund: Das Logo könnte verwechselt werden.
Apple wollte damals verhindern, dass noch mehr Merch von der Dame in Umlauf kommt.
Diese Eintragungen wollte Apple Römer streitig machen" - Zitat aus dem von dir verlinkten Artikel. Streitgrund: Das Logo könnte verwechselt werden.
Apple wollte damals verhindern, dass noch mehr Merch von der Dame in Umlauf kommt.
@PiaggioX8: Wer hat denn behauptet Apple sei zu irgendwas verurteilt worden? Ich jedenfalls nicht.
Zitat vom Apple-Anwalt (laut deinem Artikel):
"Nach unserer Einschätzung besteht eindeutig eine Verwechslungsgefahr zwischen dem überragend bekannten Apfel-Logo unserer Mandantin und der Wort-/Bildmarke Ihrer Mandantin."
q.e.d.
"olle Kuh", "Saftbude", "Apfelkind-Tussy"
Hat die Frau dir was getan?
Zitat vom Apple-Anwalt (laut deinem Artikel):
"Nach unserer Einschätzung besteht eindeutig eine Verwechslungsgefahr zwischen dem überragend bekannten Apfel-Logo unserer Mandantin und der Wort-/Bildmarke Ihrer Mandantin."
q.e.d.
"olle Kuh", "Saftbude", "Apfelkind-Tussy"
Hat die Frau dir was getan?
@hhf: Ich wollte in diesem Fall auch gar nicht Apple direkt angehen, sondern eher allgemein ausdrücken, dass quasi alles, was einer dieser Giganten sich zu Eigen macht (was in diesem Fall ja völlig okay geht), von irgendwelchen Zwergunternehmen nicht zu halten ist, und sei es am Ende nur wegen der Armada an Staranwälten, die da ggf. aufgefahren wird.
Ob in diesem konkreten Fall der Hersteller von "e*Message" da wirklich so viel von hat, wage ich zu bezweifeln. Von Leuten wie uns hier mal abgesehen, kriegt da doch keiner was von mit. Sowas schafft es auch nicht in die normalen Nachrichten oder die Tageszeitungen.
Ob in diesem konkreten Fall der Hersteller von "e*Message" da wirklich so viel von hat, wage ich zu bezweifeln. Von Leuten wie uns hier mal abgesehen, kriegt da doch keiner was von mit. Sowas schafft es auch nicht in die normalen Nachrichten oder die Tageszeitungen.
also so wir sich das jetzt verstanden habe ist der ganze name von dieser firma nicht zu schützen
e soll ja für elektronisch stehen was nicht einzeln zu sicher ist ebenso ist messages auch ein allgemein wort welches ebenfall nicht zu schützen ist bzw geht
also eigendlich kann sich jeder ja so nennen "emessenges" steht ja dann nur für elektronische nachricht ;)
e soll ja für elektronisch stehen was nicht einzeln zu sicher ist ebenso ist messages auch ein allgemein wort welches ebenfall nicht zu schützen ist bzw geht
also eigendlich kann sich jeder ja so nennen "emessenges" steht ja dann nur für elektronische nachricht ;)
[re:1] eshloraque am 22.11. 08:39
@x81Reaper: welches Landgericht war das? Ich möchte, dass der Begriff Internet-Nachricht, kurz iNachricht oder auf englisch iMessage auch allen zur Verfügung steht.
[re:1] SUZChakuza am 22.11. 08:46
[re:1] DaveDamage am 22.11. 09:19
@SUZChakuza: Doch hat er/sie. Die Richter führen aus, dass es fraglich ist, ob e*Message überhaupt schützenswert ist, da es für "elektronische Nachricht" steht. Die Beanstandung, dass iMessage für "Internet Nachricht" stehen könnte und somit auch nicht schützenswert ist, ist durchaus richtig.
@DaveDamage: Ist es nicht. Das E steht in vielen dingen für Elektronisch/Elektrizität. eMail, (E)lectronic (C)ash, E-Lok, E-Werk, etc. pp. Ganz im gegensatz zum I. Das steht nirgends für Internet.
@eshloraque: Probiere es doch aus. Das Gericht hat sich nur auf e*Message bezogen, weil die geklagt haben. iMessage stand nicht zur Diskussion. Programmiere ein kleinen Messager, nenne ihn iMessage, versuche ihn in den Apple-Store zu stellen und schaue was passiert.
Naja, und vielleicht rufst du schon mal deinen Anwalt an.
Naja, und vielleicht rufst du schon mal deinen Anwalt an.
@x81Reaper: Das ist kein Blödsinn, die Entscheidung lässt folgende Schlüsse zu:
- Namen die den Inhalt oder die Fähigkeiten eines Produkts beschreiben sind nicht schützenswürdig.
- Die Beschreibung in einer Fremdsprache ist nicht schützenswürdig.
- Die Verfremdung des fremdsprachlichen Begriffs mit Präfixen ist nicht schützenswürdig.
- Namen die den Inhalt oder die Fähigkeiten eines Produkts beschreiben sind nicht schützenswürdig.
- Die Beschreibung in einer Fremdsprache ist nicht schützenswürdig.
- Die Verfremdung des fremdsprachlichen Begriffs mit Präfixen ist nicht schützenswürdig.
[o4] Hans Meiser am 22.11. 08:29
Komischer Richter. Die Verwechslungsgefahr ist doch klar zu hören. Bei Aussprache hört sich beides ziemlich gleich an.
[re:2] SUZChakuza am 22.11. 08:45
[re:3] RegularReader am 22.11. 09:16
Liebe WF Autoren, ich finde es Nervig mir die Fakten zu einem Thema zusammen zu suchen, das Angebot der Firma "e*Message GmbH" gibt es in D. seit dem Jahr ~ 2000, laut Wikipedia, hingegen gibt es Apples Angebot seit 2011.
* Persönliche Meinung: 1:0 für e*Message
"Gleiches Recht auf Dummheit für alle!"
Wenn man sich daran erinnert, wie der Apfel sich Land auf, Land ab, mit irgendwie auch nur entfernt ähnlichen Namen gerichtlich angelegt hat, auch noch mit Erfolg, werde ich nachtragend.
* Persönliche Meinung: 2:0 für e*Message
Zu guter Letzt, Apple ist dafür berüchtigt, sich von guten Ideen anderer "Inspirieren" zu lassen, diesen danach Schritt für Schritt das "Wasser abzugraben", umgekehrt ist man bei eigenen Ideen sehr schnell auf der Klagewelle.
* Persönliche Meinung: 3:0 für e*Message
Resümee:
Meine Vorurteils beladene Persönliche Meinung ist, die Firma "e*Message GmbH" hätte mit einen Kantersieg vor Gericht gewinnen müssen.
Gut das es nicht so war, denn das eine deutsche Firma so wenig Fantasie in die Namensgebung investiert, verdient eine "Watschen"!
* Persönliche Meinung: 1:0 für e*Message
"Gleiches Recht auf Dummheit für alle!"
Wenn man sich daran erinnert, wie der Apfel sich Land auf, Land ab, mit irgendwie auch nur entfernt ähnlichen Namen gerichtlich angelegt hat, auch noch mit Erfolg, werde ich nachtragend.
* Persönliche Meinung: 2:0 für e*Message
Zu guter Letzt, Apple ist dafür berüchtigt, sich von guten Ideen anderer "Inspirieren" zu lassen, diesen danach Schritt für Schritt das "Wasser abzugraben", umgekehrt ist man bei eigenen Ideen sehr schnell auf der Klagewelle.
* Persönliche Meinung: 3:0 für e*Message
Resümee:
Meine Vorurteils beladene Persönliche Meinung ist, die Firma "e*Message GmbH" hätte mit einen Kantersieg vor Gericht gewinnen müssen.
Gut das es nicht so war, denn das eine deutsche Firma so wenig Fantasie in die Namensgebung investiert, verdient eine "Watschen"!
@Gast11962: Das Firmenalter hat aber markenrechtlich nichts mit dem Produkt oder seinem Namen zu tun, auch wenn letzterer hier zufälligerweise gleich ist. Apple gibt es übrigens seit 1976. Edit: Ich korrigiere, der Produktname ist sogar ganz anders, also wirklich Null Verwechslungsgefahr.
@Gast11962: Du beklagst dich also, dass den Link direkt im ersten Satz der News nicht findest (https://winfuture.de/news,105645.html) und dass der Artikel verglichen mit deinem Beitrag sachlich gehalten ist?
@erso: Tja, für mich ist es ein wichtiger Fakt wer, was und >>wann<< gemacht hat!
Das e*Message Wireless Information Services GmbH Dienste unter "eMessage" seit dem Jahr 2000 in Deutschland anbietet, ist in deinen Link nicht nachzulesen.
Das e*Message Wireless Information Services GmbH Dienste unter "eMessage" seit dem Jahr 2000 in Deutschland anbietet, ist in deinen Link nicht nachzulesen.
@Gast11962: Nun steht deine persönliche Meinung nur leider nicht im StGB, GewO, Patentrecht, sonstigen für das Gericht relevanten Buch. Also 0:1 für Apple.
@Tomarr: Sorry, bin mit dem Finger ausgerutscht und kann die Negativ-Bewertung die ich dir gegeben hab, nicht entfernen. Kann jemand bitte für Gerechtigkeit sorgen und bei @Tomarr auf +1 drücken? Danke :D
@Tomarr: Anders als du schreib ich wenigstens, dass es meine Persönliche Meinung ist, ich tu nicht so, dass völlig willkürlich wiedergegebene Rechte in irgendeinen Zusammenhang mit meiner Meinungsäußerung stehen.
@Gast11962: Wie man etwas schreibt ist ja belanglos. Ich finde oft dass die Rechtsprechung weit neben einem fairen Urteil liegt. Das steht ja außer Frage.
Nur so wie du deine Begründung geschrieben hast könnte man fast meinen dass du die Begründung des Gerichts nicht gelesen hast.
Zudem solltest du wissen das ich durchaus für vieles zu haben bin wenn Apple einen auf den Deckel kriegt, aber nur dann wenn es berechtigt ist. Hier hat sich e*message weit aus dem Fenster gelehnt und die Klage eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen. Sprich Apple hat hier noch nicht einmal gezuckt oder sonst irgendwas damit zu tun gehabt. Umgekehrt, wenn Apple jetzt zum Gegenschlag ausholen würde und dann gegen e*message gewinnen würde, dann wäre ich voll und ganz bei dir.
So blieb es halt bei Trial and Error Situation. Und da hat eigentlich niemand Schaden genommen, außer vielleicht ein leichter Spott der jetzt auf e*message lastet. Schon alleine weil denen das 7 Jahre zu spät eingefallen ist finde ich das ein wenig verwerflich.
Nur so wie du deine Begründung geschrieben hast könnte man fast meinen dass du die Begründung des Gerichts nicht gelesen hast.
Zudem solltest du wissen das ich durchaus für vieles zu haben bin wenn Apple einen auf den Deckel kriegt, aber nur dann wenn es berechtigt ist. Hier hat sich e*message weit aus dem Fenster gelehnt und die Klage eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen. Sprich Apple hat hier noch nicht einmal gezuckt oder sonst irgendwas damit zu tun gehabt. Umgekehrt, wenn Apple jetzt zum Gegenschlag ausholen würde und dann gegen e*message gewinnen würde, dann wäre ich voll und ganz bei dir.
So blieb es halt bei Trial and Error Situation. Und da hat eigentlich niemand Schaden genommen, außer vielleicht ein leichter Spott der jetzt auf e*message lastet. Schon alleine weil denen das 7 Jahre zu spät eingefallen ist finde ich das ein wenig verwerflich.
@Gast11962: das "i" in seinen Produkten nutzt Apple schon seit 1998. Und zwar mit dem iMac. Darauf aufbauend kreierte Apple eine ganze Generation von i-Geräten: imac, iPod,iBook, iPhone, iPad. Das zieht sich teilweise auch bis in Appleeigene Software: iMessage, iWork, iLife.
Das "i" in iMac hat, laut Keynote von 1998, folgende Bedeutungen: internet, individual, instruct (instruieren, anleiten), inform (informieren) und inspire (inspirieren).[1] Es wurde in den folgenden Jahren zum Präfix vieler Apple-Produkte vom MP3-Player iPod über das Laptop iBook bis zum Smartphone iPhone.
Also streng genommen müssen da die Macher von eMessage aufpassen, dass sie nicht einen Schuss ins Knie bekommen.
Das "i" in iMac hat, laut Keynote von 1998, folgende Bedeutungen: internet, individual, instruct (instruieren, anleiten), inform (informieren) und inspire (inspirieren).[1] Es wurde in den folgenden Jahren zum Präfix vieler Apple-Produkte vom MP3-Player iPod über das Laptop iBook bis zum Smartphone iPhone.
Also streng genommen müssen da die Macher von eMessage aufpassen, dass sie nicht einen Schuss ins Knie bekommen.
@PiaggioX8: Den e*Cityruf , Vorgänger von eMessage und von denen übernommen, gibt es seit März 1989.
@Gast11962: e*Cityruf ist aber nicht eMessage. Sind für mich zwei total untertschiedliche Worte.
Aus e*Cityruf dann eMessage und dann auch noch iMessage abzuleiten ist mehr als abstrus.
Aus e*Cityruf dann eMessage und dann auch noch iMessage abzuleiten ist mehr als abstrus.
@PiaggioX8:"e*Cityruf ist aber nicht eMessage"
e*Cityruf >>I S T<< eMessage, 1999 übernahm eMessage den e*Cityruf, und baute darauf die heutigen Dienste auf.
e*Cityruf >>I S T<< eMessage, 1999 übernahm eMessage den e*Cityruf, und baute darauf die heutigen Dienste auf.
@Gast11962: eMessage benutzt seine Marke seit 2000.
Die I-Produkte von Apple gibt es seit 1999
https://de.wikipedia.org/wiki/E*Cityruf
Also wo ist da das Problem?
Im übrigen ist eMessage ein Pager und hat mit anderen Messangern überhaupt nichts zu tun.
Für eMessage brauchst ein spezielles Gerät, dass die Masse überhaupt nicht kennt. Von daher kannst schon mal eine Verwechslung ausschliessen.
Und wer "e" nicht von "i" unterscheiden kann, hat einfach brachiale Bildungslücken die er schliessen sollte.
Die I-Produkte von Apple gibt es seit 1999
https://de.wikipedia.org/wiki/E*Cityruf
Also wo ist da das Problem?
Im übrigen ist eMessage ein Pager und hat mit anderen Messangern überhaupt nichts zu tun.
Für eMessage brauchst ein spezielles Gerät, dass die Masse überhaupt nicht kennt. Von daher kannst schon mal eine Verwechslung ausschliessen.
Und wer "e" nicht von "i" unterscheiden kann, hat einfach brachiale Bildungslücken die er schliessen sollte.
Ich bin wirklich kein Apple Fan, aber in dem Fall hoffe ich, dass der Kläger eines auf Dach kriegt und dass es gewaltig für ihn nach hinten losgeht! Solche Patent- und Markenrechtstrolle gehören auf eine einsame Insel verbannt. Diese Abzocker brauchen wir nicht.
@Nasmon: https://www.t-online.de/digital/id_42613730/ipod-apple-siegt-gegen-eierbecher-von-koziol-.html
https://www.golem.de/news/rechtsstreit-apple-zieht-einspruch-gegen-apfelkind-logo-zurueck-1310-101913.html
https://www.golem.de/news/runde-ecken-apple-und-samsung-streiten-um-399-millionen-dollar-1610-123799.html
In diesem Sinne: Weg mit dem Patent- und Markenrechtstroll Apple! Solche Abzocker brauchen wir nicht.
https://www.golem.de/news/rechtsstreit-apple-zieht-einspruch-gegen-apfelkind-logo-zurueck-1310-101913.html
https://www.golem.de/news/runde-ecken-apple-und-samsung-streiten-um-399-millionen-dollar-1610-123799.html
In diesem Sinne: Weg mit dem Patent- und Markenrechtstroll Apple! Solche Abzocker brauchen wir nicht.
@TiKu: Ich fasse mal zusammen.
1. Link - Die Verpackung zeigt schon das die gleiche Aussprache der Produkte kein Zufall ist sondern von der Kaziol bewusst hergestellt wurde
2. Link - Apple gibt auf weil sie verlieren würden (so wie jetzt e*Message)
3. Link - Samsung kopiert das iPhone fast 1:1 und Apple klagt dagegen
1. Link - Die Verpackung zeigt schon das die gleiche Aussprache der Produkte kein Zufall ist sondern von der Kaziol bewusst hergestellt wurde
2. Link - Apple gibt auf weil sie verlieren würden (so wie jetzt e*Message)
3. Link - Samsung kopiert das iPhone fast 1:1 und Apple klagt dagegen
@PeterZwei: "Samsung kopiert das iPhone fast 1:1"
LOL Wenn abgerundete Ecken reichen, um von einer Fast-1:1-Kopie zu sprechen, scheint es mit der Schöpfungshöhe des iPhones ja nicht weit her zu sein.
LOL Wenn abgerundete Ecken reichen, um von einer Fast-1:1-Kopie zu sprechen, scheint es mit der Schöpfungshöhe des iPhones ja nicht weit her zu sein.
@TiKu: Es gibt ein fast 100 seitiges PDF Dokument von Samsung in dem sie das User Interface des iPhones Stück für Stück durchgehen und feststellen, was sie davon im eigenen Produkt übernehmen müssen ;)
@ger_brian: Gehe mal zu VW, BMW, Mercedes und frage mal nach was die nach dem erscheinen eines neuen Konkurrenzmodells machen.
Sie nehmen es auseinander und analysieren was gut an dem Ding ist und wie man das eigenen Produkt verbessern kann. Genau das was Samsung hier gemacht hat.
Die Betrachtung des Marktes also der Konkurrenz ist ein elementarer Teil der Produktentwicklung.
Sie nehmen es auseinander und analysieren was gut an dem Ding ist und wie man das eigenen Produkt verbessern kann. Genau das was Samsung hier gemacht hat.
Die Betrachtung des Marktes also der Konkurrenz ist ein elementarer Teil der Produktentwicklung.
@Rumpelzahn: Eine gewisse Verwechslungsgefahr und Apple kam halt deutlich später mit diesem Namen um die Ecke.
@TiKu: e*Message ist der Firmenname der Produktname jedoch ein Anderer (https://www.emessage.de/emessage/produkte/index.php), währen iMessage der Produktname des Dienstes ist der Firma Apple ist. Beide Dienste haben unterschiedliche Kundenbereiche und unterschiedliche Produkte - woher nimmst Du die Verwechslungsgefahr?
@Rumpelzahn: Die Verwechslungsgefahr ist aufgrund des durchaus ähnlichen Betätigungsfeldes gegeben. Sie ist auf jeden Fall höher als bei EiPOTT vs. iPod, wo Apple (wen wunderts...) Recht bekam und eine Verwechslungsgefahr festgestellt wurde. Man kann also einen völlig anders geschriebenen, lediglich ähnlich ausgesprochenen Eierbecher mit einen MP3-Player verwechseln. Wenn das geht, kann man auch zwei ähnliche Dienste verwechseln, bei denen in der Bezeichnung zwei ähnliche Namen im Spiel sind.
@TiKu: e*Message Dienste laufen nicht auf einem iPhone - iMessage läuft nur auf einem Device von Apple. Ich kann als Apple User kein e*Message Dienst nutzen und habe damit keine Verwechslungsgefahr. Es gibt kein e*Message Produkt vom AppStore von Apple.
@Rumpelzahn: Markennamen kann man für verschiedene Themenfelder (Nizza-Klassen) anmelden und diese sind dann gegenüber Konkurrenten im gleichen Feld geschützt.
e*Message ist in Klasse 09, 38 und 42 eingetragen, u.a. im Bereich elektronischer Kommunikation.
iMessage ist in Klassen 09, 38 und 42 eingetragen.
Da ist im Markenregister also eine vollständige Übereinstimmung der Schutzbereiche.
e*Message ist in Klasse 09, 38 und 42 eingetragen, u.a. im Bereich elektronischer Kommunikation.
iMessage ist in Klassen 09, 38 und 42 eingetragen.
Da ist im Markenregister also eine vollständige Übereinstimmung der Schutzbereiche.
[re:2] RegularReader am 22.11. 09:21
@TiKu: Aufgrund des "Message" im Namen werden wohl beide Worte englisch ausgesprochen, vom Klang gibt es da keine Ähnlichkeit. Auch die Schreibweise unterscheidet sich deutlich, gerade wegen dem * bei e*Message.
Wären beide jetzt Apps für Privatanwender auf dem Smartphone mit dem gleichen Anwendungszweck, hätte man vielleicht eine sehr geringfügige Chance, aber selbst das ist ja nicht gegeben.
Und selbst dann dürfte man sich fragen, warum einem das erst nach 7 Jahren auffällt.
Wären beide jetzt Apps für Privatanwender auf dem Smartphone mit dem gleichen Anwendungszweck, hätte man vielleicht eine sehr geringfügige Chance, aber selbst das ist ja nicht gegeben.
Und selbst dann dürfte man sich fragen, warum einem das erst nach 7 Jahren auffällt.
@TiKu: Hast du es denn wirklich verwechselt bzw. kanntest du e*Message überhaupt vor diesem Artikel?
@erso: Hast du denn wirklich EiPott mit iPod verwechselt? Hast du denn wirklich das Café Apfelkind mit einem Apple-Geschäft verwechselt? Hast du denn wirklich ein Galaxy mit einem iPhone verwechselt? Kanntest du EiPott oder Apfelkind vorher?
@TiKu: Das "i" in iMac hat, laut Keynote von 1998, folgende Bedeutungen: internet, individual, instruct (instruieren, anleiten), inform (informieren) und inspire (inspirieren).[1] Es wurde in den folgenden Jahren zum Präfix vieler Apple-Produkte vom MP3-Player iPod über das Laptop iBook bis zum Smartphone iPhone.
1998 !!!!
1998 !!!!
@TiKu: Tiku - du alter Apple-Hater.
Apple hat seit 1998 das "i" in etlichen seiner Produkte.
Beginnend mit dem iMac.
Also höre auf gefährliches Halbwissen zu verbreiten, dass nur deiner beschränkten Sichtweite entspricht.
Apple hat seit 1998 das "i" in etlichen seiner Produkte.
Beginnend mit dem iMac.
Also höre auf gefährliches Halbwissen zu verbreiten, dass nur deiner beschränkten Sichtweite entspricht.
@PiaggioX8: Es gibt auch andere Anbieter mit einem i am Anfang, z.B. das Datingportal "iLove", Staubsauger "iRomba" oder die Musikplayer von "iRiver", somit sehe ich zunächst keine Exklusivrechte für das Präfix "i".
Mit iMac wird es keine Probleme geben, weil bereits Mac eine schützenswerte Marke ist.
Aber wie sieht es mit iBooks, iTunes, iPhone oder iPad aus?
- Internetbücher
- Internettöne
- Internettelefon
- Internetschreibblock
Das sind eigentlich alles beschreibende Namen und laut dem Artikel, sind diese auch im englischen nicht Schützenswert.
Mit iMac wird es keine Probleme geben, weil bereits Mac eine schützenswerte Marke ist.
Aber wie sieht es mit iBooks, iTunes, iPhone oder iPad aus?
- Internetbücher
- Internettöne
- Internettelefon
- Internetschreibblock
Das sind eigentlich alles beschreibende Namen und laut dem Artikel, sind diese auch im englischen nicht Schützenswert.
[o8] Alexmitter am 22.11. 09:28
jetzt weis ich warum hertie pleite gegangen ist die wurden von mister T auch Herr T ins deutsche übersetzt kaputt geklagt
Verstehe ich den dritten Absatz richtig. Das Gericht sagt also auch englische Begriffe sind im deutschen Markenrecht nicht schützenswürdig, auch wenn man sogar ein Präfix anhängt?
Dann sollten sich wohl einige Hersteller langsam neue Namen für ihre Produkte suchen.
Dann sollten sich wohl einige Hersteller langsam neue Namen für ihre Produkte suchen.
@floerido: Ich glaub die sollten sich sowieso ein neuen Namen dafür suchen, denn "Internettelefon" fördert bei google/bing alles Mögliche zu Tage.
@crmsnrzl: Das "i" im iPhone steht laut Apple für "internet, individual, instruct, inform und inspire".
Somit heißt das iPhone eigentlich Internettelefon und ist nach der Logik des Artikels eigentlich nicht geschützt.
Somit heißt das iPhone eigentlich Internettelefon und ist nach der Logik des Artikels eigentlich nicht geschützt.
@floerido: Nein, nach der Logik heißt das iPhone auf Deutsch und um die Alliteration beizubehalten:
"Internet-, Individual-, Instruktions-, Informations- und Inspirationstelefon"
Der Name wäre direkt ein weiterer Grund die Dinger nicht zu kaufen.
Während aber "E"-irgendwas die gängige Abkürzung für die allgemeine Bezeichnung allerlei elektronischer/elektrischer Äquivalente zu anderen Diensten und Produkten ist (z.B. E-Book, E-Mail, E-Commerce, E-Banking, E-Bike, E-Zigarette, E-Gitarre, usw.), fällt mir nicht ein praktisches Besipiel für "i"-irgendwas ein.
Ich kenne zwar ein Internetcafé namens I-Café, aber ich habe noch nie jemand I-Cafè sagen hören, der sich dabei nicht explizit auf dieses Bezog. Ich habe noch nie etwas von einem "I-Serviceprovider" gehört, oder dass die Telekom mir "I-Telefonie" anbieten würde, geschweige denn von "I-Radio", "I-Kriminalität" oder "I-Kabel".
Es handelt sich hierbei also um zwei nicht vergleichbare Szenarien. Ein vorangestelltes "i" besitzt im Sprachgebrauch nicht den gleichen Stellenwert wie ein "e".
"Internet-, Individual-, Instruktions-, Informations- und Inspirationstelefon"
Der Name wäre direkt ein weiterer Grund die Dinger nicht zu kaufen.
Während aber "E"-irgendwas die gängige Abkürzung für die allgemeine Bezeichnung allerlei elektronischer/elektrischer Äquivalente zu anderen Diensten und Produkten ist (z.B. E-Book, E-Mail, E-Commerce, E-Banking, E-Bike, E-Zigarette, E-Gitarre, usw.), fällt mir nicht ein praktisches Besipiel für "i"-irgendwas ein.
Ich kenne zwar ein Internetcafé namens I-Café, aber ich habe noch nie jemand I-Cafè sagen hören, der sich dabei nicht explizit auf dieses Bezog. Ich habe noch nie etwas von einem "I-Serviceprovider" gehört, oder dass die Telekom mir "I-Telefonie" anbieten würde, geschweige denn von "I-Radio", "I-Kriminalität" oder "I-Kabel".
Es handelt sich hierbei also um zwei nicht vergleichbare Szenarien. Ein vorangestelltes "i" besitzt im Sprachgebrauch nicht den gleichen Stellenwert wie ein "e".