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Achtung bei Telekom-Mahnungen per E-Mail - das ist nicht immer Spam

Wer demnächst eine Zahlungserinnerung oder Mahnungen von der Telekom per E-Mail erhält, sollte zweimal hingucken. Bisher dürften solche E-Mails im Grunde immer Spam gewesen sein, jetzt will das Bonner Unternehmen aber Papier und Porto einsparen und versendet tatsächlich auch Inkasso-E-Mails.
Freezelight / Flickr
06.11.2018  11:03 Uhr
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Die Telekom hat angekündigt, Zahlungs­erinnerungen und Mahnungen künftig per E-Mail zu versenden und versucht jetzt seine Kunden ein wenig stärker hinsichtlich des Themas Phishing und Spam zu sensibilisieren. Denn diese Neuerung könnte bei Telekom-Kunden für Verwirrung sorgen - bislang gab es nur die monatlichen Abrechnungen per E-Mail, nicht aber nötige Zahlungsaufforderung, falls man einmal in den Zahlungsverzug gekommen war. Die kamen ganz klassisch per Briefpost.

Gern genutzte Betrugs-Masche

Dagegen hatten Betrüger jahrelang gern Telekom-Logo und Co für ihre Spam-E-Mails genutzt, um unbedarfte Nutzer dazu zu bringen, ihre Daten weiterzugeben. Wer bisher eine Mahnung von der Telekom im E-Mail-Postfach hatte, konnte sie daher getrost missachten, denn es dürfte sich dabei immer um Phishing-Versuche gehandelt haben.


Im Hinblick darauf hat die Telekom jetzt noch einmal eine Support-Seite veröffentlicht, auf der sie Tipps gibt, wie man Spam von echten Telekom-E-Mails unterschieden kann. Dazu gehört zum Beispiel der Check des Absenders, wobei das Unternehmen warnt, dass auch durch das Fälschen des Absenders der Telekom Deutschland GmbH versucht wird, die Echtheit der E-Mail vorzutäuschen. Zahlungserinnerungen werden von noreply@telekom.de versendet.

Bei den Zahlungserinnerungen werden - im Gegensatz zur Rechnung oder Mahnung per E-Mail - die Kunden nicht persönlich angesprochen und es werden keine Adressdaten mitversendet. Bei den Mahnungen ist das noch anders.

Tipps der Telekom:

  • So können Sie Mahnung per E-Mail schnell von gefälschten E-Mails (SPAM) unterscheiden:
    • Es wird das E-Mail Siegel angezeigt.
    • Die exakte Buchungskontonummer (Festnetz) steht in der Betreffzeile.
    • Ein Teil der Rechnungsadresse (Straße und Hausnummer) wird im Text und im Betreff der E-Mail genannt.
    • In der E-Mail werden keine Passwörter abgefragt.
    • Die Mahnung hat keine PDF als Anhang.
    • In der Benachrichtigung per E-Mail ist niemals eine Datei enthalten.
    • Wichtig: Die betrügerischen Methoden der Online-Kriminalität entwickeln sich stetig weiter. Daher kann die Telekom keine Garantie übernehmen, dass künftig nicht auch gefälschte E-Mails einzelne dieser Merkmale enthalten können.



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