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iPhone-Verkaufsverbot abgewendet: Apple gewinnt gegen Qualcomm

Rund um den Globus treten Apple und Qualcomm in Gerichtsverfahren gegeneinander an. Jetzt hat erstmals ein deutsches Gericht ein Urteil in einer der Patentklagen gefällt: Dem von Qualcomm geforderten Ver­kaufsverbot wurde nicht stattgegeben, Ansprüche, die das Unternehmen geltend machen wollte, sieht das Gericht nicht als gegeben an.
12.10.2018  19:17 Uhr

Weltweit erstmals ein Urteil in einem Patentstreit Apple vs. Qualcomm

Zahlreiche Patentklagen sorgen dafür, dass sich die Rechtsabteilungen von Apple und Qualcomm weltweit teilweise seit Jahren in Gerichten gegenüberstehen. In Deutschland hatte Qualcomm zuletzt im letzten Jahr seine Forderung wiederholt, dass für bestimmte iPhone-Modelle aufgrund von angeblich unerlaubt genutzter Technologie ein Verkaufsverbot verhängt werden müsste - wir hatten berichtet. Dieser Forderung erteilt jetzt das Landgericht München eine klare Absage.
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Mit der Entscheidung, die laut Bericht von Apple Insider weltweit die Erste in einem Patentverfahren zwischen den Konzernen darstellt, kann Apple einen klaren juristischen Sieg erringen. Dem von Qualcomm geforderten Verbot zum Verkauf von iPhones gaben die Richter nicht statt. Darüber hinaus sieht das Gericht die Ansprüche, die Qualcomm auf Basis des europäischen Patents EP1199750 gegenüber Apple geltend machen wollte, als nicht gegeben an.

Zu guter Letzt gibt auch der Verfahrensverlauf einen Hinweis darauf, dass Qualcomm hier seine Argumente aus Sicht des Gerichts wohl nicht überzeugend und stichhaltig darlegen konnte. Das jetzt ergangene Urteil wurde nur rund eine Woche nach dem letzten Verhandlungstag verkündet, was dafür spricht, dass die Richter die Sachlage wohl als sehr klar bewertet hatten.

Weitere Klagen anhängig

In Deutschland ist die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Apple und Qualcomm mit dem jetzt ergangenen Urteil zu diesem spezifischen Patent aber noch lange nicht ausgestanden, da Qualcomm noch unzählige weitere Klagen erhoben hat. Der nächste Termin, bei dem die Streithähne ein Urteil erwarten können, steht aber bereits an: Schon im Dezember wird ebenfalls aus München eine Entscheidung erwartet, bei der die Software-Funktion "Spotlight-Suche" im Rampenlicht steht.
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